Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • naja, das ist wohl nur die Hälfte der Wahrheit ?

    viele Gemeinden versuchen Grundstückspekulationen mit unbebauten Grundstücken zu unterbinden, weil Gemeinden Aufschließungskosten haben, laufende Kosten (Kanal, Wasser, Müllabfuhr, usw.) nur bei bebauten Grundstücken ersetzt bekommen, und eben Wohnraum geschaffen werden soll, und sich ein reicher Heini eben nicht ein Häuschen auf 2,3,4, Parzellen stellen soll.

    Die andere Hälfte der Wahrheit ist:

    dein Freund kann sich jederzeit einen Mini-Bungalow statt Gartenhütte aufs zweite Grundstück stellen (dann muss er halt dafür Wasser, Kanal, Müllgebühr etc. zahlen, was er wohl nicht will) , dann trifft oben Gesagtes nicht mehr zu.

    und auch Vorkaufsrecht heisst nur, dass die Gemeinde vor anderen Interessenten kaufen darf (z.B. einem reichen Ösi der sich bei euch einen Zweitwohnsitz kaufen will ( = Kitzbühel , Zell am See, usw. ) , aber den Kaufpreis bestimmt allein der Verkäufer, da gibts keinerlei Limit. Auch bei Schenkung an Kinder, Vererben etc. greift das Vorkaufsrecht nicht.

  • Um mal beim Thema zubleiben : Tirol ist mir eigentlich wurscht, sorry :0plan

    Bei all dem Lärm um Lärm - und vllt. hab ich's ja überlesen - gehen die E5-ESD auf E3/4 oder ist dann das kpl. Abgassystem dann nicht mehr konform? Es bliebe ja bei E3/E4 lt. Schein - wäre doch aber wohl dB-ärmer?


    OT

    Extremismus und Fanatismus führt - unabhängig welcher Couleur oder Thematik er anhängig ist - immer ins Verderben.

    :denk

    Mich wundert es nicht, daß manche Leute dazu neigen. Beispiel gefälligst?

    Sehr guter Kumpel von mir, ...

    naja, das ist wohl nur die Hälfte der Wahrheit ?

    viele Gemeinden versuchen Grundstückspekulationen mit unbebauten Grundstücken zu unterbinden, ...

    Extremismus pur - bei euch herrscht ja wahre Anarchie :geschockt

  • Ein Vorkaufsrecht schreibt ihm, wie nixwiefort schon gesagt hat, aber eben nicht vor, ob er es verkaufen, bebauen oder was er sonst damit machen darf. Nur wenn er es an jemanden verkauft, dann hat die Gemeinde die Option das Grundstück für diesen Preis von deinem Kumpel an Stelle des Käufers zu kaufen.
    Er kann ja gerichtlich dagegen vorgehen, aber warum regt er sich da so auf? Er hat doch keinen echten Nachteil?

  • Da kann er doch froh sein, dass er nicht schon längst eine Aufforderung bekommen hat, das 14 Jahre lang brach liegende Baugrundstück seiner beim Erwerb bekannten Zweckbestimmung zuzuführen oder es umgehend zu verkaufen. Ich kann nachvollziehen, dass der Kumpel gerne einen großen Garten und die Nachbarn weiter weg hat, aber dass das nicht ewig funktioniert, hätte er schon 2007 mit einem Blick in den Bebauungsplan wissen können. Es ist eben kein geschlossenes Anwesen, von dem ihm nun die Verfügung über eine Hälfte genommen wird. Nüchtern betrachtet ist der eigentliche Knackpunkt, dass der Art. 14, der gerade mit Blick auf Wohnraum in das Grundgesetz geschrieben wurde, in der Gemeinde erst im Jahr 2021 entdeckt wird. Ein Vorkaufsrecht ist auch keine Enteignung, sondern berechtigt die Gemeinde, das Grundstück zu den Konditionen zu erwerben, die bei Verkaufsabsicht mit einem Interessenten ausgehandelt wurde. D.h., es gibt keinen wirtschaftlichen Nachteil, er kann bis auf weiteres seine Büsche pflegen und ob, wenn er denn mal verkaufen will, die Gemeinde das Vorkaufsrecht zieht, steht in den Sternen. Bei der zunehmenden Knappheit an Bauland sollte er sich aber schon mal einen Plan für die Zukunft zurechtlegen, sonst drohen Bebauungsgebot und in letzter Konsequenz die Enteignung. Aber auch das ist nicht neu und kein deutsches Alleinstellungsmerkmal.

  • Wieviel habt Ihr, die Ihr Euer Häuschen auf Grund verteidigt, denn bezahlt für den qm ? Geerbt, oder Grundstück nachgeworfen bekommen für 150 k€ ?

    Es geht drum, dass die normalverdienende Familie sich kein Wohneigentum mehr leisten kann, während anderswo die Riesenhäuser verrotten oder ein Rentnerehepaar auf viel zu großen 200 qm Wohnfläche lebt und ihr Garten schon längst zur Last geworden ist.

    Wenn ich im Umfeld von Städten oder wie hier unten am Bodensee 800 Euro für einen qm unbebauten Grund, bzw. 5000 € für einen qm Wohnfläche in ETW bezahlen muss, dann sind Gedanken zur unbedingten baulichen Verdichtung ganz normal und sogar vernünftig. Und zwar im Sinne sehr Vieler, auch wenn es ganz Wenigen nicht passt.

    - Boxern seit 1987 -

  • Du meinst bei einem Haus das einen sehr hohen Wert hat und das Grundstück endet an der Terrasse, hätte er keinen Nachteil?

    Na da möchte ich dich mal bei der Besichtigung sehen, wenn du sagst, " oh, wunderschöner Garten" und bekommst zur Antwort, " ja, wirklich sehr schön, der gehört aber leider nicht dazu."

    Fakt ist, er hat das Grundstück bzw. die beiden Grundstücke 2006 unter anderen Voraussetzungen erworben.

    Warum endet sein Grundstück denn an der Terasse? Er wurde NICHT enteignet! Nur FALLS er irgendwann mal das Grundstück aus eigenen Gründen verkaufen will, dann KANN die Gemeinde sagen "zu den Konditionen nehm ich es anstelle des Käufers". Wenn er seinen großen Garten behalten will, dann verkauft er das Grundstück nicht und alles bleibt so wie es ist und niemand merkt etwas. Dann kann er in 100 Jahren noch seine Würstchen in jeder Ecke seiner beiden Grundstücke grillen. Das ist eher eine riesen Aufregung mit wenig Grund.

  • Ganz so einfach ist das mit dem kommunalen Verkaufsrecht aber auch nicht Jürgen.

    Das muss die Kommune begründen, weshalb sie das Grundstück unbedingt benötigt.

    Aber vielleicht läuft dies in Söders Freistaat anders, als bei uns hier in Thüringen. Good Luck!

  • An dem Standgeräusch >95dB (A) lach ich mich ja weich,

    der Schnitzer macht an der E3 im Stand 79~80dB.

    Beim dreh mit dem rechten Handgelenk über 110....so what ?

    Was ?

    Da gibt es noch lautere Knatterbüchsen :aaaaah

    Standgeräusch wird bei halbe Nenndrehzahl gemessen... 80 dB glaube Ich nicht ganz

  • And the winner is...

    pasted-from-clipboard.png

    Die Ducati schießt eindeutig den Vogel ab... 110 dB(A) :jubeln:lachen

    Ich bin mal gespannt ob die Hersteller es bei den Nachfolge-Modellen in den Griff bekommen oder berücksichtigen.
    Die E5 nineT Modelle gehen ja in die "richtige" Richtung diesbezüglich.

    ...in Bezug auf den Post von Matthias - #788

  • Beim letzten Dekra Besuch habe ich den Prüfer gebeten eine Standgeräuschmessung zu machen. War ne Punktlandung mit dem illegalen Schnitzer Topf. 98 dB

    Reden ist silber, Schweigen ist gold, nineTs sind schwarz. :winken:brauen

  • Patrick, erklär mir das bitte:

    Warum sollte ich eine Nenndrehzahl brauchen, wenn nur das Standgasgeräusch benötigt wird und es

    den Behörden anscheint reicht.

    Wie Ausschlagkräftig ist denn die tatsächlich gemessene dB, gegenüber der eingetragenen ?

    Das ist doch genauso schwammig wie das durchwinken dieser Maßnahme.

    Ganz abgesehen von irgendwelchen Listen.

    Einmal editiert, zuletzt von Karsten (24. März 2021 um 21:29)

  • weil Standgeräusch eben in diesem Zusammenhang definiert ist als Geräusch bei halber Nenndrehzahl. Im Stand, sonst wird das messen schwierig :brauen

    Wenn Du die halbe Nenndrehzahl berechnen kannst, ohne die volle Nenndrehzahl zu kennen auch gut :freak

    "Standgeräusch" wird offenbar oft interpretiert als "Leerlauf-Geräusch", was zu Konfusion führt.

  • Warum sollte ich eine Nenndrehzahl brauchen, wenn nur das Standgasgeräusch benötigt wird

    Es heißt nicht "Standgasgeräusch" sondern "Standgeräusch", mit Betonung auf "Stand". Es wird also im Gegensatz

    zur Messung des Fahrgeräusches am unbewegten Motorrad gemessen. Und dafür sieht das Messverfahren vor,

    dass i.d.R. die Drehzahl auf 1/2 Nenndrehzahl angehoben wird.

    Edit: siehe # 794

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Es heißt nicht "Standgasgeräusch" sondern "Standgeräusch", mit Betonung auf "Stand". Es wird also im Gegensatz

    zur Messung des Fahrgeräusches am unbewegten Motorrad gemessen. Und dafür sieht das Messverfahren vor,

    dass i.d.R. die Drehzahl auf 1/2 Nenndrehzahl angehoben wird.

    Edit: siehe # 794

    Richtig! :daumen-hoch

    und dabei direkt kurz hinter dem Motorrad gemessen wird etwa 1m Abstand!?) - deshalb ist das Standgeräusch such so viel höher als das aus 10 oder 20m Entfernung seitlich gemessene Fahrgeräusch.