Alles anzeigenMich wundert es nicht, daß manche Leute dazu neigen. Beispiel gefälligst?
Sehr guter Kumpel von mir, hat sich 2007 ein Haus gebaut, auf 2 Bauplätzen, jeweils 1000 qm.
Auf dem einen steht Haus u. Garage inkl. Einfahrt, auf dem anderen hat er einen Grillplatz, Gartenhütte und seinen mit vielen Sträucher und Büschen bepflanzten Garten.
So jetzt kommt's.
Letztes Jahr im Herbst hat der Gemeinderat einen nicht ganz nachvollziehbaren Beschluss gefasst.
Wenn er irgendwann mal sein Anwesen verkaufen möchte, darf er nur über das Grundstück mit dem Haus frei verfügen oder anders formuliert, seine Gewalt über das gesamte Grundstück, endet nach der Terrasse.
Auf das anderen Grundstück, hat die Gemeinde durch den Beschluss das Vorkaufsrecht in die Satzung übernommen.
Deutschland im Jahr 2021.....
naja, das ist wohl nur die Hälfte der Wahrheit ?
viele Gemeinden versuchen Grundstückspekulationen mit unbebauten Grundstücken zu unterbinden, weil Gemeinden Aufschließungskosten haben, laufende Kosten (Kanal, Wasser, Müllabfuhr, usw.) nur bei bebauten Grundstücken ersetzt bekommen, und eben Wohnraum geschaffen werden soll, und sich ein reicher Heini eben nicht ein Häuschen auf 2,3,4, Parzellen stellen soll.
Die andere Hälfte der Wahrheit ist:
dein Freund kann sich jederzeit einen Mini-Bungalow statt Gartenhütte aufs zweite Grundstück stellen (dann muss er halt dafür Wasser, Kanal, Müllgebühr etc. zahlen, was er wohl nicht will) , dann trifft oben Gesagtes nicht mehr zu.
und auch Vorkaufsrecht heisst nur, dass die Gemeinde vor anderen Interessenten kaufen darf (z.B. einem reichen Ösi der sich bei euch einen Zweitwohnsitz kaufen will ( = Kitzbühel , Zell am See, usw. ) , aber den Kaufpreis bestimmt allein der Verkäufer, da gibts keinerlei Limit. Auch bei Schenkung an Kinder, Vererben etc. greift das Vorkaufsrecht nicht.