Von KTM sind schon jetzt Euro 5 Modelle auf dem Markt, welche die 95DB Marke überschreiten. Ein Hersteller kann sich immer nur an geltendes EU Recht halten und braucht Planungssicherheit. Da kann man nicht mal in einer Produktion den Wert um einen DB senken. Die Motorräder sind so homologiert und nach EU Recht legal.
Gruß
Rainer
Nichts gegen die Rechtsauffassung eines Laien, aber etwas Substanz sollte so ein Vortrag schon haben. Die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeugs ist eine andere Baustelle als die Nutzungseinschränkung aufgrund örtlicher Gegebenheiten. Für solche Einschränkungen gibt es reichlich gerichtsfeste Beispiele (Umweltzonen sperren auch legal zugelassene Fahrzeuge aus) und das Verkehrszeichen 255 (Verbot für alle Krafträder) hätte keine Berechtigung. Solche Einschränkungen gibt es nicht nur für Motorräder. Es gibt auch kein Grundrecht auf das Befahren jeder Straße.
Was die Homologation angeht, ist es durchaus möglich in der Produktion Änderungen vorzunehmen und eine neue Betriebserlaubnis zu erlangen. Das ist in einem Modellzyklus auch ohne Änderung der Emissionsvorgaben kein unüblicher Vorgang. Hier geht es aber um die Frage, inwieweit BMW eine technische Änderung der E3 Modelle mit dem Ziel einer Minderung des Standgeräuschs und anschließender Wiedererlangung der Betriebserlaubnis durch eine techische Abnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere unterstützen könnte. Dass Änderungen gegenüber dem Serienstand grundsätzlich möglich sind, weiß doch wohl niemand besser als jemand, dessen Geschäft letztlich auf Umbauten basiert.