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  • Enduroheck mit orig. Blinkern und Rücklicht als Zwischenlösung.

    Da ich keinen Bock auf die nicht günstige und m.M.n. frickeliche Kennzeichenhalterung des Lieferanten vom Kotflügel hatte war Eigenbau angesagt. Da Entwurf, Fertigung und Oberflächenbehandlung nicht in eineinhalb Tagen gemacht waren, ich am WE aber fahren wollte, habe ich diese Zwischenlösung gebastelt. Man kann das originale Heckgeschwür leicht abändern und zusammen mit dem Endurokotflügel verbauen.

    rechts.jpglinks.jpg

    Sieht echt gut aus!!!! Mit Heckfender, Endurolampenmaske und Grobstollern kommt ursprünglichen G/S-Feeling auf

    P.S. Schönes Photoshop-Nummernschild

  • 20200907_121718_autoscaled.jpg

    So endlich TÜV bekommen gleiche Stelle anderer Prüfer. Ist ein Kennzeichenträger, benötigt keine ABE, so seine Aussage. :denk:geht-klar:bier

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." ( Zitat Walter Röhrl )

    Einmal editiert, zuletzt von Stibbich (7. September 2020 um 18:43)

  • Ist direkt vor Ort passiert, haben sich drüber unterhalten. Aber heute, der war eh viel lockerer, war hin und weg von dem Teil. Fährt selbst eine BMW R 100, und war vor Begeisterung kaum zu Bremsen bei der Hofrunde.

    :lachen:rocker:toeff

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." ( Zitat Walter Röhrl )

  • Achtet bei eurem Heckumbau auf die Position der hinteren Blinker. Die Rennleitung kontrollieren nun auch den Abstand zum Hinterrad (Abstand vom hinteren Ende des Fzg. nach vorne)

    Max. 300mm sind zulässig, liegen die Blinker drüber ist ein Bußgeld fällig, kann man verschmerzen. Das größere Problem ist jedoch, das erneute vorfahren beim TÜV mit geänderter Blinker Position!

    Bemüht man Google wird man nur bedingt fündig. Die meisten Empfehlungen beziehen sich rein auf das Abstandsmaß der Blinker zueinander. Ist verdammt irreführend.

    EU sagt klar 300mm Abstand, StVZO gibt keinen direkten Hinweis. Zur Einzelabnahme und Eintragung kann man laut Rücksprache mit dem TÜV die StVZO anwenden, jedoch muss das gesamte Beleuchtungspaket mit Fahrtrichtungsanzeiger und Beleuchtung dann der StVZO entsprechen.

    Einmal editiert, zuletzt von yamin (23. September 2020 um 13:33)

  • Hierzu kurze Anekdote...

    War vor einer Woche beim TÜV vorstellig, um die Gabel Catridges vorne eintragen zu lassen, da keine ABE sondern nur TG.

    Hierbei hat der TÜV Ingenieur jedoch viel Enthusiasmus an den Tag gelegt und meine weiteren Umbauten zumindest zum Teil begutachtet. Unter anderem auch das verkürzte Wunderlich Heck mit seitlichem Kennzeichenhalter und Kellermann Atto Blinkern hinten.

    Den Abstand zwischen den Blinkern hat er geprüft (war knapp über dem erlaubten Mindestmaß), jedoch nicht den von Blinkern zu Heck (dieser ist meiner Messmethode nach bei ca. 340mm, also nicht ok).

    Nach diesen Checks wurde aus der geplanten Eintragung der Gabelcatridges eine Eintragung für:

    * Gabelcartridges

    * 1 Sitzer (da Höcker montiert und Soziusrahmen ab) - hier wollte er auch partout nicht von der seiner Meinung nach absolut nötigen Umschreibung auf 1 Sitzer abweichen

    * Heckumbau mit geänderter Beleuchtung

    Diese genannten 3 Dinge stehen nun in meinem Fzg.schein...

    Keine Ahnung, ob das die Polizei interessiert, wenn diese bei der Kontrolle merken, dass die Blinker zu weit hinten angebaut sind.

  • Ich war auch beim TÜV, mit Rizoma Club vorne und hinten, sowie die Heckunterverkleidung.

    Ergebnis: Durchgefallen

    • Hinten: Abstand zwischen beiden Blinker zu gering (unter 18cm)
    • Vorne: Blinker nicht richtig Sichtbar (30 Grad seitlich)

    Den Umbau haben viele von uns, aber mMn. hatte der TÜVler sogar Recht.

    Jedoch: das Wilbers Federbein hat ihn nicht interessiert :0plan

  • Meine Erfahrung, die Eintragung ist der Rennleitung so was von Wurst. Die Vorgabe ist nicht eingehalten, Punkt. Ob der TÜV ein Auge zugedrückt hat, ist der Rennleitung erstmal so was von egal.

    Die Ordnungswidrigkeit und das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist damit dein Problem.

    Ein Wiedervorfahren beim TÜV ist erforderlich, um die Korrektur bestätigen zu lassen. Dann wirst du sehen wie schnell dein TÜV einen Rückzieher macht.

    Wenn ich jetzt jedes Mal bei damit rechnen muss, dass mich die Rennleitung nur wegen dieser Lappalie f…en, hab ich echt keine Bock drauf.

    Blinker verlegt und gut ist.

    Einmal editiert, zuletzt von yamin (23. September 2020 um 13:32)