Nachfolgender Text stammt von einem Bekannten auf Facebook:
❗❗❗460,- Schweizer Franken Strafe❗❗❗
Gestern wurde ich auf der Durchreise durch unser Nachbarland Schweiz von einem freundlichen Kantonspolizisten angehalten weil ich die Abreissleine meines Wohnwagens, wie ich es mal in der Fahrschule gelernt habe, mit einer Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt hatte.
Der freundliche Gesetzeshüter hat mich darauf hingewiesen dass es seit 01. November 2014 eine Änderung der EG Richtlinie 94/20/EG gab.
Seitdem ist das Anbringen der Abreissleine, so wie ich es gemacht hatte nicht mehr erlaubt.
Die Abreissleine muss an einer Öse in der Anhängerkupplung eingehakt sein.
❗❗❗DIESER BIS DAHIN MIR NICHT BEKANNTE UMSTAND IST BEI UNSEREN LIEBEN EIDGENOSSEN EINE STRAFTAT UND KOSTET 460,-- SFR❗❗❗und kann man mit Kreditkarte bezahlen.