Mit Anhänger durch die Schweiz

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Nachfolgender Text stammt von einem Bekannten auf Facebook:

    ❗❗❗460,- Schweizer Franken Strafe❗❗❗

    Gestern wurde ich auf der Durchreise durch unser Nachbarland Schweiz von einem freundlichen Kantonspolizisten angehalten weil ich die Abreissleine meines Wohnwagens, wie ich es mal in der Fahrschule gelernt habe, mit einer Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt hatte.
    Der freundliche Gesetzeshüter hat mich darauf hingewiesen dass es seit 01. November 2014 eine Änderung der EG Richtlinie 94/20/EG gab.
    Seitdem ist das Anbringen der Abreissleine, so wie ich es gemacht hatte nicht mehr erlaubt.
    Die Abreissleine muss an einer Öse in der Anhängerkupplung eingehakt sein.
    ❗❗❗DIESER BIS DAHIN MIR NICHT BEKANNTE UMSTAND IST BEI UNSEREN LIEBEN EIDGENOSSEN EINE STRAFTAT UND KOSTET 460,-- SFR❗❗❗und kann man mit Kreditkarte bezahlen.

    Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.


    Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    Gibt´s auch schwarze "Wahnwesten" ?

    Einmal editiert, zuletzt von DoubleX (23. April 2017 um 09:49)

  • Sieht dann in etwa so aus:

    Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
  • Sieht dann in etwa so aus:

    Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.


    oder Abschleppöse nutzen

  • Ja, die Strafen für Bagatellvergehen (Ordnungswidrigkeiten) sind in der Schweiz exorbitant hoch.
    Ich selber mußte letztes Jahr 120 Franken (110 Euro) bezahlen, weil ich mit dem Motorrad innerorts 6 km/h zuviel drauf hatte.
    Ich hätte es nicht zahlen brauchen, da lt. meinem Rechtsanwalt solche Strafbefehle aus der Schweiz nach wie vor in Deutschland nicht vollstreckt werden können.
    Allerdings kommt man dann auf die dortige "Ausländerliste" und sollte sich für mind. 3 Jahre (Verjährung) dort nicht mehr blicken lassen. Da ich die Schweiz aber zumindest als Transitland regelmäßig für meine Motorradurlaube nutze (Urlaub würde ich dort aufgrund des allg. Preisniveaus sowieso nicht machen), habe ich die Summe beglichen.

    Nachtrag: Interessant ist aber auch, dass man in der Schweiz für die Nichteinhaltung einer EU-Richtlinie belangt werden kann... :wuetend

    Viele Grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von Kardan (23. April 2017 um 11:16)

  • also wir zahlen in der Schweiz zwischen 1 - 4 km zu schnell 40,- Franken, vielleicht ein
    Ausländerzuschlag?

    Grüsse Olli

  • also wir zahlen in der Schweiz zwischen 1 - 4 km zu schnell 40,- Franken, vielleicht ein
    Ausländerzuschlag?

    Grüsse Olli

    Nein, kein Ausländerzuschlag. Mein Kumpel (Schweizer, wohnhaft in Basel) ist direkt vor mir gefahren. Der wurde bei dieser Fahrt (auf dem Weg nach Südfrankreich) mit 4 km/h zuviel gemessen und musste 60 Franken zahlen.

    Edit: Hab gerade nochmal auf dem Strafzettel nachgelesen: Es waren bei mir 6 km/h zuviel.

    Viele Grüße

  • Wenn es Geld bringt, ist eben auch die Schweiz überzeugt europäisch.
    Was man hier alles zu wissen bekommt. Dann werde ich mir mal eine EG-konforme Öse an die Anhängerkupplung basteln. Eigentlich sollte so ein sicherheitsrelevantes Teil doch anbauabnahme- und eintragungspflichtig sein. Selbstverständlich gegen Gebühr. :D

  • Ich meine Geschwindigkeitsüberschreitungen sind eine Sache, für die man höher zugreifen kann. Aber für diese 'Anhängerlapalie' soviel Strafgeld zu kassieren, ist Abzocke.


    Gruß
    Reimund

    • Offizieller Beitrag

    Dann bleib demnächst da weg. Meine AHK hat keine Öse. Eine Schlaufe kann ich auch nicht rantüddeln, damit fährt sie nicht wieder ein. Und eine Einschwenkbare, oder abnehmbare AHK, muss nach jeder Anhängerfahrt demontiert, bzw. eingeklappt werden :weiaw

    Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
  • Dann bleib demnächst da weg. Meine AHK hat keine Öse. Eine Schlaufe kann ich auch nicht rantüddeln, damit fährt sie nicht wieder ein. Und eine Einschwenkbare, oder abnehmbare AHK, muss nach jeder Anhängerfahrt demontiert, bzw. eingeklappt werden :weiaw


    es gibt an jedem Fahrzeug einen Abschlepphaken - den kann man dafür legal benutzen!

  • Nein, kein Ausländerzuschlag


    . . . die Einheimischen und dort Wohnhaften werden meist in einem 2. Verfahren zwecks Disziplinierung nochmals zur Kasse gebeten.

  • Zitat

    es gibt an jedem Fahrzeug einen Abschlepphaken - den kann man dafür legal benutzen!

    Dir ist offensichtlich nicht klar, das viele PKW den gut seitlich versetzt haben.

    Das Ganze ist Typisch: es gibt das Problem an sich gar nicht, aber ne Strafe....

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt an jedem Fahrzeug einen Abschlepphaken - den kann man dafür legal benutzen![/quote]


    Richtig, aber an meinem Anhänger ist der Seilzug viel zu kurz für die Abschleppöse. Verwunderlich was unsere Eurokraten so bewegt... :weia