Servus gemeinde,
ich hab eine allgemeine Frage zum Fahren mit manipulierter Abgasanlage.
Mal ganz wertungsfrei, was sind die zu erwartendes Strafen, wenn man bspw mit einer E5 mit ausgehängter, also ständig offener Klappe, fährt und in eine Kontrolle gerät?
Ich habe gelesen, dass es sich dabei "nur" um fahren ohne Betriebserlaubnis handelt, was einem Busgeld von 50 Euro entspräche, und ggf wird das Vehikel stillgelegt, wenn es vor ort nicht behoben werden kann und oder mus später vorgeführt werden. Unter Umständen kommt noch ein Busgeld wegen lärmbelästigung dazu. Das wars.
Ist das wirklich so einfach ? Ist das der Grund wieso so viele Fahrer das Risiko eingehen, weil die Strafe so gering ausfällt ?
Heißt fahren ohne Betriebserlaubnis nicht auch fahren ohne Versicherungsschutz, da die Kasko u.U. nicht zahlt wegen erloschener Betriebserlaubnis?
Die Haftpflicht sollte ja trotzdem greifen und den Gegnerischen Schaden zahlen, könnte aber die Zahlung zurück fordern.
Ich frage für einen Freund...
Aber im ernst, ich kenne kaum einen Fahrer der an seinem Baby nicht etwas modifieziert hat, riskieren die alle im Falle des Falles keinen Versicherungsschutz zu haben?
Ich frage mich wie die Rechtslage da genau aussieht, konnte bisher nur widersprüchliche aussagen finden. Auch was die Tatsächlichen Busgelder/Punkte angeht in solchen Fällen.
Beste Grüße aus HH