Fahren mit manipulierter Abgasanlage

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  • Servus gemeinde,

    ich hab eine allgemeine Frage zum Fahren mit manipulierter Abgasanlage.

    Mal ganz wertungsfrei, was sind die zu erwartendes Strafen, wenn man bspw mit einer E5 mit ausgehängter, also ständig offener Klappe, fährt und in eine Kontrolle gerät?

    Ich habe gelesen, dass es sich dabei "nur" um fahren ohne Betriebserlaubnis handelt, was einem Busgeld von 50 Euro entspräche, und ggf wird das Vehikel stillgelegt, wenn es vor ort nicht behoben werden kann und oder mus später vorgeführt werden. Unter Umständen kommt noch ein Busgeld wegen lärmbelästigung dazu. Das wars.
    Ist das wirklich so einfach ? Ist das der Grund wieso so viele Fahrer das Risiko eingehen, weil die Strafe so gering ausfällt ?

    Heißt fahren ohne Betriebserlaubnis nicht auch fahren ohne Versicherungsschutz, da die Kasko u.U. nicht zahlt wegen erloschener Betriebserlaubnis?
    Die Haftpflicht sollte ja trotzdem greifen und den Gegnerischen Schaden zahlen, könnte aber die Zahlung zurück fordern.

    Ich frage für einen Freund...
    Aber im ernst, ich kenne kaum einen Fahrer der an seinem Baby nicht etwas modifieziert hat, riskieren die alle im Falle des Falles keinen Versicherungsschutz zu haben?
    Ich frage mich wie die Rechtslage da genau aussieht, konnte bisher nur widersprüchliche aussagen finden. Auch was die Tatsächlichen Busgelder/Punkte angeht in solchen Fällen.

    Beste Grüße aus HH

  • Das hat mit Versicherungsschutz nichts zu tun. Im Falle eines Schadens muss immer der ursächliche Zusammenhang mit der Manipulation nachgewiesen werden

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Warum sollen wir das Rad neu erfinden, hier steht doch alles zur Frage drin.

    Muss man sich einen Schalldämpfer zulegen bei zu lautem Auspuff?
    Was droht beim Verstoß gegen § 49 StVZO? Alles zur Geräuschentwicklung & Schalldämpfer aus dem Bußgeldkatalog der Straßenverkehrszulassungsordnung hier!
    www.bussgeldkatalog.net

    Die bedrohlichste Sanktion bei einer Manipulation dürfte die Nutzungsuntersagung sein. Da steht zwar immer die Frage der Verhältnismäßigkeit im Raum, aber es nützt dem in eine entsprechende Schwerpunktkontrolle geratenen Neufußgänger wider Willen nichts, wenn später ein Gericht die Unzulässigkeit der Maßnahme feststellen sollte.

  • Sorry, aber die genaue Rechtslage kenne ich da leider auch nicht. Es kommt, meiner Meinung nach, aber auch entscheidend darauf an, wie die Personen drauf sind, die die Kontrolle durchführen. Sind es auf Motorradkontrollen spezialisierte Beamte oder ist es eine Routinekontrolle, weil der Auspuff, wohl gefühlt, ein wenig lauter ist. Dazu kommt der menschliche Aspekt, ist der Kontrollierende bereit, eventuell ein Auge zu zudrücken, wenn die Manipulation nicht zu offensichtlich ist. Das alles ist irgendwie eine Frage der Wertung und Auslegung. Letztendlich haben die Damen und Herren der Rennleitung einen gewissen Spielraum für ihre Entscheidungen und Maßnahmen. Kaum Verständnis darf der erwarten, der mit offenen "Staubsaugerrohren" unterwegs ist und seine Umgebung mit Dezibel-Werten weit im dreistelligen Bereich akustisch verpestet. Dafür hält sich auch mein Verständnis in Grenzen.

    Ich hoffe, dass Du noch eine juristisch einwandfrei Beratung auf Deine Frage hier im Forum erhältst.

    Viele Grüße aus MSH

  • Es ist irgendwie nicht mehr zeitgemäß ein Motorrad lauter zu machen. Alternativ sollte man aber darüber nachdenken den Benzinmäher ohne Auspuff zu betreiben. Da kann man den Sound besser genießen und die Nachbarn haben eine Chance sich für den tollen Sound zu bedanken

  • Ich fahre die E4 mit Orginal Akra. Serie und unverbastelt.

    Und werde recht oft auf den schönen Klang angesprochen.....

    Das kann alles so falsch nicht sein.

    :bier

    Solange legal, ist alles okay, ob der nun ein bisschen lauter ist oder nicht. Wenn manipuliert, dann muß ich auch im Fall des Falles die Eier haben und zahlen oder gar zu Fuß weitergehen. Ich frage mich dann nur nach dem Sinn des Ganzen, weil ich als Fahrer mit Helm( und Ohrstöpseln ?) am wenigsten davon höre.

  • Danke für die kontruktiven Beiträge und was den rest angeht verstehe ich ja, dass es Menschen gibt die sich von zu lauten Maschienen belästigt fühlen und halte die Regeln grundsätzlich auch nicht für fehl am Platz. Auch mir klingeln irgendwann die Ohren und zu viel ist zu viel.
    Eine E3 bspw oder auch E4 klingt mit der org. Akra super, aber die E5 wird Soundtechnisch in meiner Wahrnehmung der Optik einfach nicht gerecht.
    Die gute wird auch mit offener Klappe nicht unmenschlich laut, jede Harley würde sich vor lachen kugeln, sie Klingt einfach satter und kerniger allgemein.
    Eben genau richtig in meinen Augen. Andere Stören sich auch am lauten weinen eines Tesla, man kann es nie allen recht machen.
    Ich will sie auch nicht perse lauter haben, aber wenn ich den Riemen beim fahren lauter Höre als den Motor, dann stimmt für mich das Verhältnis nicht.
    Mögen andere anders sehen, aber wenn ich mir anschaue was auch heute noch täglich vom Band läuft, dann fällt die E5 mit offener Klappe kaum ins gewicht. Sie klingt nur eben etwas schöner.

  • jede Harley würde sich vor lachen kugeln

    Das würde ich so nicht unterschreiben wollen.

    Letztens auf einem Bikertreff, eine Harley super leise oder um Boris Becker zu persiflieren,: "Ist das Mopped schon an?"

  • Das würde ich so nicht unterschreiben wollen.

    Letztens auf einem Bikertreff, eine Harley super leise oder um Boris Becker zu persiflieren,: "Ist das Mopped schon an?"

    Harleys sind im Originalzustand immer leise... erst mit den klappengesteuerten "Brüllrohren" erreichen Sie den "typischen" Harley-Sound..

    meine 92er Sportster hat 90db Stand- und 81db Fahrgeräusch, die 08er Dyna hat 94db Stand- und 79db Fahrgeräusch

    meine 19er Scrambler kommt mir immer lauter vor, obwohl die Werte ähnlich sind.... allerdings merke/höre ich nie, ob die Klappe offen oder geschlossen ist..

    Mit ner BMW hast im münchner Raum fast Narrenfreiheit, mit der Harley bist pauschal Zuhälter & Drogendealer... letzens erst ieder großes Schikanieren beim Tölzer Moped-Spektakel.... kommendes Wochende is bestimmt auch wieder Hetzjagd auf die Faak-Heimkehrer geplant

    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory

  • Grundsätzlich müssen alle Mopeds, bezogen auf die Erstzulassung, die gleichen Werte einhalten. Und 87db sind 87db - egal welcher Hersteller.

    Aus diesen Grund werden für HD Umbauten auch Uralt Rahmen genommen.

    Hatte letzten einen getroffen mit einem Standgeräusch von eingetragenen 109db - der Rahmen war aber von 1950 oder so - also damals vollkommen legal…..

    Gruß Michael

    Akzeptiere die Dinge, die du nicht ändern kannst.........

  • Warum sollen wir das Rad neu erfinden, hier steht doch alles zur Frage drin.

    https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkeh…dnung/49-stvzo/

    Die bedrohlichste Sanktion bei einer Manipulation dürfte die Nutzungsuntersagung sein. Da steht zwar immer die Frage der Verhältnismäßigkeit im Raum, aber es nützt dem in eine entsprechende Schwerpunktkontrolle geratenen Neufußgänger wider Willen nichts, wenn später ein Gericht die Unzulässigkeit der Maßnahme feststellen sollte.

    Auch ohne Manipulation wird der Auspuff mit der Zeit lauter..

    Bei meiner nun fast 10 Jahren ist das schon bemerkbar...

    Wie ist hier die Rechtslage ?

    ....und die Erde dreht sich weiter

  • tja das ist ne wirklich gute Frage.

    Aber vielleicht sind deine Ohren nur sensibler geworden über die Jahre und es täuscht vielleicht nur.

    Falls es wirklich lauter ist, weil zB. die Dämmwolle futsch ist, gilt immer noch dein dB(A) Wert.

    Wenn du den nicht signifikant überschreitest ist alles cool.

    Die Rennleitung kann bei Parkplatzkontrollen einen Wert ermitteln, dein eingetragener ist aber maßgebend.

    Sollte jetzt anstatt 100dB gemessen werden, als wie 98 bei uns E3 eingetragen,

    obliegt das sicher der Rennleitung.

    Wenn äußerliche Unversehrtheit zu sehen ist, dann muss alles original sein, unverändert o. modifiziert.

    Die sind ja nicht doof.

    Andernfalls ist alles Serie. Eigentlich müsste meiner Meinung nach dann der Hersteller haften. Du hast ja nix manipuliert, nur weil du fährst.

    Einmal editiert, zuletzt von Karsten (6. September 2023 um 18:21)

  • Auch ohne Manipulation wird der Auspuff mit der Zeit lauter..

    Bei meiner nun fast 10 Jahren ist das schon bemerkbar...

    Wie ist hier die Rechtslage ?

    Dann kannst du genauso ein Taxi rufen, wenn man es genau nimmt.

    Das einzige was man dir nicht vorwerfen kann, ist Manipulation oder Vorsatz.

    Aber nach erfolgter Prüfung des Sachverständigen, kannst du dir dann um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen einen neuen ESD kaufen und den Nachweis erbringen, dass du wieder in den vorgegebenen Werten bist.

    Aber dafür, musst du dann schon an ein paar echt scharfe geraten.

  • Da gebe ich dir vollkommen recht Michael, spontan ist das nicht.

    Wenn man aber mal ehrlich ist, müssten in diesem Fall mal mindestens 70% der Mopeds mit Zubehör ESD durch die HU fallen.

    Nur die wissen selbst ja auch, dass es dann genauso wie vor 20 Jahren läuft, bei der HU ist der originale dran und daheim kommt direkt wieder der Zubehör ESD dran.

    Auch wenn der original BMW Akra lauter wird mit der Zeit, müsste man das erst einmal als amtliches Messergebnis sehen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass er wenn er lauter wird oder seinen Klang ändert, aus der zulässigen Toleranz raus geht.

    Die ist immerhin 5 DB und das ist schon ein Wert, bei dem ich mir ohne Manipulation nur schwer vorstellen kann darüber hinaus zu kommen.