Auto / Motorrad weg in Nachbarländern bei Verkehrsverstoß

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    vielleicht auch bald in Bayern (Staatsgrenze)? :schmunzeln

  • Eine "Sicherstellung" bedeutet ja nicht, dass das Fahrzeug nicht wieder herausgegeben wird. In Deutschland droht ein dauerhafter Entzug samt staatlicher Verwertung bei einem illegalen Autorennen. Aber auch dann nur nach einer richterlichen Würdigung des Einzelfalls und einem entsprechenden Urteil. In einigen Nachbarländern sind die Hürden niedriger. Da geht das quasi nach Bußgeldkatalog automatisch. Interessant übrigens das einhändige Fahren in Italien. Da muss man sich gut überlegen, einen Motorradpolizisten durch Heben der Hand freundlich zu grüßen. :)

    Raser: In diesen Ländern wird das Auto beschlagnahmt
    Auto beschlagnahmt und versteigert, hohe Geld- und sogar Haftstrafen: Nach der Schweiz, Italien und Dänemark gehen ab März 2024 auch Österreich und Polen…
    www.adac.de
  • Eine Versteigerung der - z.T. sehr hochpreisigen - Kraftfahrzeuge der Raser könnte die Sanierung der Staatsfinanzen maßgeblich unterstützen,

  • Dann solltet ihr mal DAS lesen :geschockt

    Richtig so - solche Granaten sollte man auf ewig aus dem Verkehr ziehen. :daumen-hoch
    Ging ja nicht um eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, der Typ betrachtet das Auto offenbar als Waffe und sich als unfehlbar. Erinnert mich an die Granate, der meine Waschstraße zu Schrott gefahren hat und anschließend im Brustton der Überzeugung meine "Ich mache keine Fehler" :weia

  • Ist es immer noch zulässig, dass in "A" die Geschwindigkeiten gerichtsverwertbar geschätzt werden können?

  • soweit mir bekannt, ja

    In A dürfen die Beamten schätzen, aber nicht einfach aus dem Bauch raus.

    Als Beispiel wurde mir genannt wenn er die Distanz kennt und die benötigte Zeit stoppt dann kann er die Schätzung begründen. Eigentlich ist es also eine berechnete Geschwindigkeit ohne Zuhilfename spezieller Messinstrumente.

    Brauchst du für einem Kilometer eine Minute schätzt man dich auf 60 kmh.

    Bist du schon nach 20 sec da waren es wohl 180 kmh

  • Brauchst du für einem Kilometer eine Minute schätzt man dich auf 60 kmh.

    Bist du schon nach 20 sec da waren es wohl 180 kmh

    Hier braucht der tüchtige Beamte nicht mal zu rechnen. Gibt es auch preiswerter und reicht auch für einen Bugatti Chiron im Gegensatz zu deutschen Radarpistolen.


    Externer Inhalt i.otto.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.