Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Neulich in Spanien, Metzler Karoo Street hinten war nach 10TKM platt. Die freundlichen Jungs in Alcaniz haben mir über Nacht einen Me Z06 besorgt und montiert. 135 euro mit Radausbau. Die Kombi Karoo Street und Z6 werkelt anstandslos seit 2000 km in der UGS und keiner wollte irgend etwas von wegen was ist denn hier eingetragen wissen. Dafür liebe ich die Spanier und die Verantwortung für mein Tun, übernehme ich, wie schon immer, selbst. Und wie schon hier geschrieben, alles was in der CE Konformität steht ist erlaubt, Bauart muss passen.

    Cheers

    Michael

  • Da mich das Thema ja weiterhin beschäftigt hat, habe ich jetzt mehr Durchblick. Also…..

    …. Grundsätzlich kommt es drauf an was im Schein steht. Bei mir steht jetzt nur eine Reifengröße. Das bedeutet ich darf erstmal nur die Größe fahren, dabei ist die Herstellerfreigabe uninteressant. Also auch ohne Herstellerfreigabe, darf ich den Reifen fahren.

    Auf der Vorderachse darf ich auch von dem Geschwindigkeitsindex abweichen, wenn der Tragfähigkeitsindex sich dadurch auch verändert. Ein Beispiel:

    Ich habe laut Schein einen W Reifen mit Tragfähigkeit 58. möchte ich jetzt einen V Reifen fahren dann muss die Tragfähigkeit in Richtung 60 und drüber gehen.

    Dabei darf die zugelassene Geschwindigkeit des Reifens, die Bbh im Schein nicht unterschreiten.

    Auf der Hinterachse muss ich genau die Reifen fahren, die auch eingetragen sind. Hier darf ich von Geschwindigkeits und Tragfähigkeitsindex nicht abweichen.

    Auch hier ist keine Herstellerfreigabe erforderlich.

    Ich hoffe, ich habe es verständlich rübergebracht.

    :daumen-hoch

  • Nöö, mit Winterreifen und Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers darfst man den Geschwindigkeitsindex auch unterschreiten.