Unfallschaden mit der Nine

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  • Hallo zusammen,

    Erlebe gerade eine schlaflose Nacht welche mich zum verfassen dieses Thread verleitet. Zum Hergang:

    durch das einbiegen eines Pkw in eine, von mir befahrene, Vorfahrtsberechtigte Straße kam es zum Kuss zwischen Bike und Auto sowie Bike und mit mir Boden.

    Beim Ausweichversuch habe das Fahrzeug wohl noch mit dem Krümmer und Ventildeckel links gestreift bevor ich auf die rechte Seite stürzte und flog.

    Menschenschaden mit einem Tossy III überschaubar, ist mittlerweile operiert und Genese nur aber zu meinem eigentlichen Thema.

    Mir wäre eigentlich die Abrechnung auf Wiederbeschaffung recht aber mein Anwalt ist der Meinung dass sich die fiktive Abrechnung mehr lohnen würde - hierbei muss ich das Fahrzeug aber 6 weitere Monate nutzen.

    Im Grunde genommen sind es erstmal optische Mängel, ausgenommen davon ist aber der Krümmer welcher eine Beule davon getragen hat.

    Bilder hängen an, ihr dürft euch ein eigenes Bild machen :)

    Deshalb frage ich mal in die Runde nach persönlichen Meinungen:

    -Fiktiv abrechnen, Krümmer tauschen und 6 Monate nutzen vor verkauf

    -nach Gutachten beim Händler instandsetzen lassen

    oder

    -auf Wiederbeschaffung abrechnen (falls überhaupt möglich)

    EZ 10/21 3,8TKM Laufleistung

    Netto Reparaturkosten sind auf etwa 10.500€ beziffert.

    Ich bedanke mich vorab, wenn das Thema doch ins allgemeine gehört möchte ich mich entschuldigen und darf natürlich verschoben werden.

    Grüße vom Niederrhein

  • Guten Morgen Simon,
    wenn du wieder eine BMW haben möchtest, würde ich das Unfallfahrzeug beim BMW-Händler reparieren lassen und eine Inzahlungsnahme für ein in 6 Monaten zu liefernden Motorrad vereinbaren.
    Wenn du Geld, brauchst; bei positiver Fahrwerksvermessung/-Beurteilung selbst mit vorhandenen Originalteilen, bzw. da wo möglich Gebrauchtteilen reparieren.

    Gute Besserung euch beiden.

  • Hallo Eule,

    In der Fahrschule fuhr ich eine F800R und mit einer NineT bin ich im Sommer nach Griechenland gefahren.

    Empfinde das fahren der NineT als hervorragend, habe nicht den Drang nach einem anderen Modell und würde mich bei Verkauf wohl wieder nach einer umschauen.

    Bin mir jedoch nicht sicher ob ich den Schaden, auch wenn durch einen Vertragshändler Instand gesetzt, so richtig aus dem Kopf kriege und damit auf längere Sicht happy bin.

    Habe sie als gebrauchte gekauft womit ich also mit dem Wiederbeschaffungswert oder fiktiven Abrechnung + späteren Verkauf möglichst etwas gleichwertiges erstehen möchte.

    Voraussetzung bei der Reparatur ,egal ob Notdürftig (Krümmer, Bremshebel, Spiegel) oder komplett durch den Vertragsmenschen, ist wie du bereits geschrieben hast, die positive Vermessung.

    Warum die nicht gleich vorgenommen wurde ist mir ein Rätsel aber laut Gutachter habe ich bei Reparatur und Feststellung von soll/ist Abweichung das Recht auf ein Nachgutachten.

    Persönlich sehe ich die Reparatur als Nachteilig an weil ich selbst das Fahrzeug bei bekannten Vorschaden wohl selbst nicht erwerben würde.

  • Moin,

    bei dem, was die Bewertungsportale ausweisen (12.200 € für eine R NineT, EZ10/21, 3800 km, ohne Extras) ist das doch ein Wirtschaftlicher Totalschaden.

    Für mich würde ich bei einem derartigen Schadenumfang entscheiden, das Motorrad gegen ein neues einzutauschen.

    Die Aussage Deines Anwalts kann ich allerdings nicht nachvollziehen:

    Eines meiner Motorräder wurde vor 2018 Jahren bei einem Diebstahlversuch umfänglich beschädigt. Neuwert ~ 7500 €, Schaden ~3500 €.

    Habe ich fiktiv abrechnen lassen und das Motorrad umgehend so wie es war für eine Neumaschine in Zahlung gegeben. Eine 'aufgezwungene' weitere Nutzung nach der fiktiven Erstattung wurde nicht auferlegt. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, das über einen mehrjährigen Zeitraum die einbehaltene Mehrwertsteuer bei Nachweis der Reparatur rückwirkend erstattet wird.

    BlackStar

  • Hi Blackstar,

    laut BGH Urteil muss das Fahrzeug wohl bei fiktiver Abrechnung sechs Monate weitergenutzt werden (ob effektiv bewegt oder nicht spielt soweit mir bekannt keine Rolle). Will mich hier ungern in die Grütze setzen und mich mit Rechtsfolgen auseinander setzen wenn ich diese vorher verkaufe und das irgendjemand prüft.

    Die 10.500€ sind bereits ohne Märchensteuer hinzu kommen wohl 600€ Wertminderung sodass ich etwa 11.000€ plus „Schrottpreis“ für die Maschine bekommen würde.

    Hier ist dann die Frage was realistisch zu erzielen ist.

    Wiederbeschaffungswert ist mit 14.800€ angesetzt.

    Reparatur ist bis 130% möglich und danach wohl erst faktisch ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Für 12.200€ ist sie m.E. nach nicht zu bekommen.

    Wirf gerne einen Blick bei mobile rein..

    Ist das nachvollziehbar oder unterliege ich Denkfehlern?

  • Ermittlelt sich der Wert nicht nach Angebot und Nachfrage ?

    Abzüglich eventuellem Verhandlungsspielraum im Verkaufsportal sollte der Wert nicht brachial unter dem

    Angebot liegen.

    Ausnahme wäre natürlich Händler EK. aber das wäre ja hier falsch.

    <•> Königlich Bayerisch <•>

  • Bei deinen ganzen Zahlen fehlt mir der Restwert.

    auch der muss doch ermittelt worden sein.

    Und der wird abgezogen.

    Gerade Motorradteile sind einzeln oft utopisch teuer.

    Auf dem Papier ein Totalschaden aber ein Aufkäufer bezahlt 8000.

    Weil ja auch nicht wirklich was kaputt ist.

  • Ich hatte nach meinem Unfall die Variante "nach Gutachten beim Händler instandsetzen lassen" gewählt und habe es nicht bereut.

    Der gutachterlich bezifferte Schaden lag, wenn ich mich recht erinnere, bei um die 9- 10K €. Die Wertminderung nach Instandsetzung

    erstaunlicherweise nur bei 500 €. Diesen Betrag hatte mir die gegnerische Versicherung erstattet.

    Grund für ein schlechtes Gefühl gibt es m.E. nicht, denn am Motorrad wird nichts repariert. Was beschädigt ist, wird ausgetauscht.

    Ich muss aber gestehen, dass ich eine besondere emotionale Bindung zu meiner guten habe. ;)

    Meine größte Sorge war damals ein wirtschaftlicher Totalschaden und damit ein Verlust eben dieser NineT.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Ermittlelt sich der Wert nicht nach Angebot und Nachfrage ?

    Abzüglich eventuellem Verhandlungsspielraum im Verkaufsportal sollte der Wert nicht brachial unter dem

    Angebot liegen.

    Ausnahme wäre natürlich Händler EK. aber das wäre ja hier falsch.

    Das ist richtig.

    Bei Erstellung des Gutachten lagen die Preise bei etwa 15.000€ und bin mit den angesetzten 14.800€ auch soweit zufrieden.

    Der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, bei der fiktiven Abrechnung spielt er keine Rolle, zumindest nicht für die Versicherung.

    Auf dem Papier ist es nicht mal als Totalschaden deklariert.

    Das Höchstgebot fällt mit unter 4000€ jedoch erstaunlich niedrig aus.

  • Wenn du fiktiv abrechnest und das Fahrzeug behälst wird dir doch der Restwert abgezogen.

    So mir bekannt eben nicht weil die Schadenshöhe erst einmal nichts mit dem Restwert zu schaffen hat. Der kommt bei Totalschaden zum tragen dann wird Wiederbeschaffung abzgl. Restwert durch die Versicherung beglichen.

    Damit der Geschädigte sich aber nicht auf Kosten der Versicherung bereichert muss bei fiktiver Abrechnung das Fahrzeug 6 weitere Monate vor Veräußerung genutzt/angemeldet bleiben. Im Anschluss spielt es keine Rolle für welchen taler ich‘s verkaufe..

  • Ermittlelt sich der Wert nicht nach Angebot und Nachfrage ?

    Abzüglich eventuellem Verhandlungsspielraum im Verkaufsportal sollte der Wert nicht brachial unter dem

    Angebot liegen.

    Ausnahme wäre natürlich Händler EK. aber das wäre ja hier falsch.

    Moin,

    meine Daten bei solchen Vorkommnissen und ganz besonders für die Preisgestaltung eigener Verkäufe hole ich mir grundsätzlich von 'dat Wertermittlung'.

    Das ist recht realistisch und vermeidet, gerade bei privaten Verkäufen, Mondpreise, die einem zügigen Verkauf bekanntlich sehr im Weg stehen.

    Das Portal weist dabei darauf hin, das ausstattungsbedingt bis zu 30 % zum ausgewiesenen Basiswert erzielt werden kann. Was im aktuellen Fall bei voller Hütte 15860 € sein könnten.

    Es muss natürlich ein Blick ins genannte Portal geworfen werden, wenn man nicht alles vorgekaut bekommt :heil

    BlackStar

  • Persönlich sehe ich die Reparatur als Nachteilig an weil ich selbst das Fahrzeug bei bekannten Vorschaden wohl selbst nicht erwerben würde.

    Ich möchte zu bedenken geben das selbst bei einer Vollumfänglichen Reparatur durch einen BMW Vertragshändler du bei einem eventuellen Verkauf dieses als Unfallmotorrad inserieren mußt.

    D.h. das du einen finanziellen Schaden haben wirst.

    "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber zum Verbrechen"

    "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur deswegen für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut.“ Klaus Kinski

    ! FCK GRN !

  • ………..

    Damit der Geschädigte sich aber nicht auf Kosten der Versicherung bereichert muss bei fiktiver Abrechnung das Fahrzeug 6 weitere Monate vor Veräußerung genutzt/angemeldet bleiben. Im Anschluss spielt es keine Rolle für welchen taler ich‘s verkaufe..

    Wer will das denn bitte kontrollieren?

    Das geht eine gegnerische Versicherung doch wohl gar nichts an!!

    Mein Motorrad - mein Eigentum - mein Spiel!!

    Da wird niemand betrogen!!

    Fiktiv abrechnen und dann kannst Du tun und lassen was Du willst!!

    (Gegen vom Händler gescheit instand setzen hätte ich aber auch nichts!)

    Gruß

    Thomas

    Instagram: t1creme21

  • ...Damit der Geschädigte sich aber nicht auf Kosten der Versicherung bereichert...

    Moin ,

    einer möglichen Bereicherung schiebt die Versicherung bei fiktiver Abrechnung dahingehend einen Riegel vor, in dem Fahrzeugdaten und Schadenumfang in einer zentralen Datenbank der Versicherungen hinterlegt werden.

    Damit ist dem Missbrauch, diesen Schaden über einen weiteren Halter erneut abzurechnen, voll umfänglich entgegengewirkt.

    Erst in dem Moment, wo eine umfassende oder teilweise Reparatur (z.B. für eine Erstattung der Mehrwertsteuer) nachgewiesen wird, werden diese Daten gelöscht oder entsprechend abgeändert.

    So hatte mir meine Versicherung das nach der fiktiven Schadenabrechnung jedenfalls vor ein paar Jahren mitgeteilt.

    BlackStar

  • Ich möchte zu bedenken geben das selbst bei einer Vollumfänglichen Reparatur durch einen BMW Vertragshändler du bei einem eventuellen Verkauf dieses als Unfallmotorrad inserieren mußt.

    D.h. das du einen finanziellen Schaden haben wirst.

    Aus diesem Grund war mir ursprünglich die Abrechnung auf Wiederbeschaffung, also 14.800€ laut Gutachten, ganz recht.

    Der finanzielle Schaden bei Reparatur soll ja durch die Wertminderung abgegolten sein aber der Gutachter konnte mir keine logische Erklärung geben wie diese 600€ zu Stande kommen. Ich für meinen Teil würde bei zwei vergleichbaren fahren bei diesem Budget eher die Unfallfreie und 600€ teurere nehmen.

    Als ich das dem Anwalt mitgeteilt habe hat dieser mir die Variante fiktive Abrechnung genannt. Bei Verkauf würde ich diese selbstverständlich einem Aufkäufer explizit als Unfallfahrzeug veräußern und könnte hiermit vielleicht noch einen guten Schnitt machen.

    so schaut’s aus

    Ob es kontrolliert wird steht auf einem anderen Blatt, gemäß dem Fall dass es kontrolliert wird, wäre das Kind dann in den Brunnen gefallen.

    Habe mir durch eine miese Tour seitens der Versicherung, bei einem Kaskoschaden, mal mit etwa 2000€ die Finger verbrannt deshalb möchte ich das korrekt und ohne Bauch- oder Kopfschmerzen abwickeln.


    Danke an alle bis hierher für den lebhaften Dialog!