- Offizieller Beitrag
Die hatte ich auch mal. Die Gläser reißen zudem gerne an den Befestigungspunkten ein
Das hatte ich bisher noch nicht, dann kann ich mich darauf also auch noch einstellen 😅
Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!
Die hatte ich auch mal. Die Gläser reißen zudem gerne an den Befestigungspunkten ein
Das hatte ich bisher noch nicht, dann kann ich mich darauf also auch noch einstellen 😅
Nicht erlaubt wäre nur ein Zusatzscheinwerfer. Den könnte man mit einer Abdeckung wieder legal anbauen.
nicht ganz, zwei Zusatzscheinwerfer gehen schon, einer Fern und einer Nebel....
(ABER: schreibt Wunderlich nicht: Hinweis: Im Geltungsbereich der StVO ist der Scheinwerfer nicht zugelassen.)
Nebelscheinwerfer
Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können. Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen. Das Fernlicht darf dagegen nicht gleichzeitig mit dem Nebelscheinwerfer brennen.
(für GS-Fahrer gibts natürlich die Ausnahmen, die dürfen mit vollem "Christbaum" andere Verkshrsteilnehme auch blenden )
Das mit dem Fernlicht ist ja auch richtig so.
Nebelleuchten sollen ja , auch am Auto, so niedrig wie möglich angebracht werden,
um den Blendeffekt des meist weißen Nebels zu verringern.
Ich könnte mich im schlapplachen wenn mir bei Nebel Leute mit Fernlicht und Nebelscheinwerfern
entgegen kommen.
Und bei vielen GSen sind die ganzen Zusatzlichtschen falsch eingestellt.
Macht auch tagsüber keinen Spaß denen zu begegnen.
"Freese Umabu" (-steht da so )
Für teuer Geld umgebaut und dann nicht verkauft bekommen ?
10 km gelaufen dann 1,5 Jahre rumgestanden würde mich am ehesten irritieren. Sollte zwar nix ausmachen, aber wer weiss?
Listenpreis - und 16K aufgerufen, ende Dezember, ok-gelacht. Die An-/Umbauten waren ja nicht dein Wunsch (). 14,5K halte ich für realistisch + 1000er inkl. + Gewährleistungsverlängerung.
Mach Kamelmarkt
...genauso ist es. Bin noch an 2-3 anderen interessanten Bikes dran. 2 davon müssten jedoch von Classicbike Raisch leicht "angepasst" werden...kommt Zeit, kommt Entscheidung, Wetter mies, eine Duc in der Garage also alles easy ...
Hallo,
wie schon geschrieben ist der Händler, insbesondere das Verkäuferteam völlig okay, habe dort bisher eine Inspektion machen lassen und die lief absolut problemlos. Hatte jedoch bei den Vierrädern der Marke erhebliche Probleme mit dem Händler (ist über 10 Jahre her und die handelnden Personen von damals sind nicht mehr im Betrieb), die Marke ist geblieben, die Fahrzeugflotte wird im Emsland geleast und in Cloppenburg bei Menke zum Service gebracht. Aber beim Motorradkauf konnte ich im Emsland keinen guten Preis erzielen und Menke macht keine Zweiräder. Ich bin mit Freese Motorrad sehr zufrieden.
Meine Erfahrung. Andere Menschen, andere Erfahrungen möglich.
Gruß
Torsten
ich fahre bei schönem Wetter häufig in Ostfriesland, Friesland, Ammerland und berufsbedingt auch im Emsland durch die Gegend.
Meist nur kurze Touren zum Kaffee, oder nur mal die Blicke übers Wasser schweifen zu lassen bei einem guten Fischbrötchen oder so. Längere Touren sind gesundheitlich nicht möglich. Da ich aus der Trike-Szene komme werde ich zukünftig auch wohl einige Triketreffen ansteuern.
Gruß
Torsten
Hallo Torsten,
Friesland, Ostfriesland und insbesondere die Küstenregion sind auch meine Reviere. Emsland kommt auch schon mal vor.
Also, wenn Dir eine NineT mit oldenburger Kennzeichen vor's Vorderrad fährt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ich es bin.
Vielleicht sieht man sich beim Frühjahrstreffen in Augustfehn, sofern es stattfindet.
Nachtrag zu meiner Erfahrung mit Westerstede:
über den Tausch meines Kombischalters und den Problemen mit meiner Lenderendenblinker-spiegel-Kombination hatte ich ja schon geschrieben. Vor kurzem war mit jetzt aufgefallen, dass eben diese Seite ab und zu einen Wackelkontakt hat und einen Fehler erzeugt. Als ich dann versucht hatte Blinker und Spiegel abzubauen, war dann auch klar warum.
IMG_20210205_185420.jpgIMG_20210205_185435.jpgIMG_20210205_185502.jpg
Erstmal sah das Kabel aus wie sau. Ein wildes Durcheinander von Lötstellen, Schrumpfschlauch und Isolierband. Und trotzdem schaut überall das blanke Metall vom Kabel heraus und bildet dann scheinbar ab und zu einen Kurzschluss über den Lenker. Das Kabel vom Blinker selbst ist aber auch so kurz abgeschnitten, dass man Angst haben muss, es nochmal zu löten, weil bald nix mehr da ist. Außerdem ist der Adapter abgebrochen. Stattdessen wurde einfach an das Gewinde vom Blinker selbst eine selbst gedremelte Schraube (mit schiefem Loch) angeklebt, geschweißt oder sonstwas. Außerdem hat das Glas vom Blinker einen Sprung, Blinker und Spiegel Macken, scheinbar haben die daran gehebelt.
Das ist also meine Erfahrung mit der Werkstatt und für Umbauten oder irgendwas anderes abseits des normalen Services würde ich sie nicht empfehlen. Erst recht würde ich dort kein von denen umgebautes Motorrad kaufen.
Achja und der Kombischalter (welcher ja eigentlich auf Garantie getauscht werden sollte, weil er klemmte), klemmt schon wieder. Nach nicht mal 1000km. Da stellt sich mir die Frage, ob der eigentlich getauscht wurde?
Aber vielleicht hatte ich auch einfach nur Pech.
Alles anzeigennicht ganz, zwei Zusatzscheinwerfer gehen schon, einer Fern und einer Nebel....
(ABER: schreibt Wunderlich nicht: Hinweis: Im Geltungsbereich der StVO ist der Scheinwerfer nicht zugelassen.)
Nebelscheinwerfer
Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Zudem sind Abdeckplatten für Nebelscheinwerfer unzulässig, denn er muss stets betrieben werden können. Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen. Das Fernlicht darf dagegen nicht gleichzeitig mit dem Nebelscheinwerfer brennen.
(für GS-Fahrer gibts natürlich die Ausnahmen, die dürfen mit vollem "Christbaum" andere Verkshrsteilnehme auch blenden )
Laut TÜV Süd gehen bei EG Zulassung auch 2
Nebelscheinwerfer
In Deutschland ist einer, nach EG-Recht ein weiterer Nebel-
scheinwerfer zulässig. Montage in der Breite: zwei Nebel-
scheinwerfer symmetrisch zur Fahrzeug-Längsmitte nach
EG-Vorschrift; maximal 250 mm von der Längsmitte und auch
auf dem Sturzbügel sind nach StVZO erlaubt. In der Höhe:
maximal wie Abblendlicht. Schaltung mit Begrenzungs-, Ab-
blend-, Fernlicht. Eine Einschaltkontrollleuchte ist zulässig
Quelle