Neues Federbein....Ich hab's auch gemacht

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  • Hallo Pierson. Du hattest mir ja schon eine Email geschrieben. Hast du die Antwort nicht bekommen?

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Hallo Pierson. Du hattest mir ja schon eine Email geschrieben. Hast du die Antwort nicht bekommen?

    Gruß

    Rainer

    Hallo Rainer, doch... Danke für deine Antwort :daumen-hoch

    Der Tüv'ler will aber die min. 100mm laut Gutachten sehen. Egal hab's jetzt eben gemacht. Sehen wir's mal so, ich bin jetzt Federbein Ausbau Profi :lachen :lachen :lachen

  • Warum jetzt??

    Wenn im Gutachten 'mindestens 100mm' steht und das am Federbein nicht zu finden ist, kann doch der Prüfer nix dafür??

    Solche Entscheidungen auf dem TÜV, machen den Unterschied zwischen den Prüfern, die aus der Theorie oder der Praxis kommen, aus....das zeigt das keine Ahnung vorliegt, nur ablesen....Schande für die Innung.

  • Ich denke, wenn im im Gutachten min. 100mm steht, wird sich der Gutachtenersteller etwas dabei gedacht haben. Wenn nun ein Prüfing. einer Überwachungsorganisation eine Anbauabnahme gem. 19(3) StVZO durchführt, muß er sich an die Auflagen des Teilegutachtens halten. Wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer Technischen Prüfstelle die Abnahme durchführt, darf er von den Vorgaben abweichen, es ist dann allerdings eine Abnahme gem. 21 StVZO i. vbdg. mit 19(2) StVZO, was nicht jeder Mitarbeiter des TÜV, DEKRA, GTÜ... darf.

  • Moin,

    es haben sich zwar beim TÜV Nord seinerzeit keine Probleme bei der Umbauabnahme des kurzzeitig erFahrenen Bilstein Federbeins ergeben, trotzdem favorisiere ich Bauteile mit ABE, weil hier nur nach modellspezifischer Übereinstimmung geschaut wird und nicht nach irgendwelchen kruden Einstellvorgaben.

    Wobei ich die wenig einsichtige Positionierung der Kennung für das dem Bilstein nachfolgende Wilbers 642 nicht wirklich nachvollziehen kann.

    Aber zumindest bekommt man von der Adresse ein Federbein zusammengestellt, dass auch für ausschließlichen Solobetrieb von Leichtgewichtigen äußerst komfortabel arbeitet.

    BlackStar

  • Solche Entscheidungen auf dem TÜV, machen den Unterschied zwischen den Prüfern, die aus der Theorie oder der Praxis kommen, aus....das zeigt das keine Ahnung vorliegt, nur ablesen....Schande für die Innung.

    Der Prüfer darf sich bei der Eintragung also nicht an das Gutachten des Herstellers halten :weia

  • Ich denke, wenn im im Gutachten min. 100mm steht, wird sich der Gutachtenersteller etwas dabei gedacht haben. Wenn nun ein Prüfing. einer Überwachungsorganisation eine Anbauabnahme gem. 19(3) StVZO durchführt, muß er sich an die Auflagen des Teilegutachtens halten. Wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer Technischen Prüfstelle die Abnahme durchführt, darf er von den Vorgaben abweichen, es ist dann allerdings eine Abnahme gem. 21 StVZO i. vbdg. mit 19(2) StVZO, was nicht jeder Mitarbeiter des TÜV, DEKRA, GTÜ... darf.

    Genau das hab ich gemeint :ablachen........und dafür ist man Ingenieur geworden.....und ich mach das seit über 25 Jahren....jedes Jahr geb ich für ca.: 500000€ Gutachten in Auftrag....wenn du nicht alles Haarklein vorbereitest kommen (heute) diese Zitate......früher ging es um Machbarkeit und Ermessen aber alles in Ordnung.....kann man auch nicht diskutieren, hast ja (grundsätzlich) recht.

  • Moin,

    nachdem ich mich noch einmal auf der CBR HomePage über das Bilstein eingelesen habe, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Abstand zum unteren Federteller gar nicht Gegenstand der Betrachtung sein kann.

    Bei einer Grundlänge von 370 mm für die Varianten Classic & Pure ist lediglich eine Verstellung von + 15 mm vorgesehen.

    Wenn der Prüfer hier ein Plus von 5 mm einfordert, beträgt die geänderte Grundlänge 375 mm, was gleichzeitig den Serienfederbeinen von Scrambler & UGS entspricht.

    Das kann ja wohl keine richtige Anforderung sein.

    Eine mögliche Tieferlegung unter das Maß der jeweiligen Grundlänge findet sich in der Beschreibung auf der HomePage nicht. Diese Möglichkeit habe ich aus der Zeit des Besitzes des Bilstein ebenfalls nicht in Erinnerung.

    Wenn ich mich nicht gänzlich täusche, aber eben die Einschränkung, dass eine Unterschreitung des Maßes von Mitte des oberen Befestigungsauges bis zur Oberkante der Feder (= Unterkante große Nutmutter) ein gewisses Maß nicht unterschreiten darf.

    Also eine Vorgabe, dass eine bestimme Vorspannung der Feder nicht unterschritten werden darf.

    Leider habe ich die kopierten Unterlagen des Bilstein nach Rückgabe des selben auch nicht mehr behalten.

    Vielleicht könnte aber jemand in seinen Unterlagen nachlesen, ob ich in meiner Annahme richtig erinnere, danke.

    BlackStar

  • Bei Wilbers ist es aber auch so, daß die Länge des Federbeins schon gegeben ist, wenn die Höhenverstellung ganz eingeschraubt ist. Da aber mit ABE, kein TÜV-Problem

  • Wir haben mittlerweile über 500 Stück von dem Bilstein Federbein verkauft. Es gab bis jetzt nicht ein Problem. Das hat auch überhaupt nichts mit der Vorspannung zu tun

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Früher haben die technischen Daten gereicht. Wenn man sich mit Fahrphysik auskennt, sollte ein Prüfingenieur in dem Bereich, weis man welche Informationen aus der Beschreibung Einfluss auf die Sicherheit haben und welche nicht. Dann sind marginale Abweichungen von Werten (irgendwo muss man sich festlegen) nicht relevant. Wenn man aber nur Soll/Ist Vergleiche durchführen kann, wird es schwierig, da der Kunde oder der es eingetragen haben möchte, oftmals nicht vom Fach muss er/sie auch nicht.…….dann kommen solche Reaktionen dabei raus. Es gibt auch gute, möchte ich erwähnen……gut wenn man sie kennt und mit Ihnen arbeiten kann.

  • Das hat auch überhaupt nichts mit der Vorspannung zu tun

    Moin,

    ermögliche doch (wie viele andere Hersteller/Anbieter auch) einfach das Einlesen in die ABE.

    Entweder hier, oder auf Eurer HomePage, dann braucht es auch keiner Wortakrobatik mehr um herauszufinden wo oder ob hier irgendwo ein Hase im Pfeffer liegt…

    BlackStar

  • Hallo Pierson. Dein TÜV Prüfer liegt komplett falsch. Er hätte sich die Zeichnung mal richtig anschauen müssen. Die 100mm beziehen sich auf das untere Ende der Feder. Er hat einfach den Teller noch zusätzlich gemessen, und somit falsche Bezugspunkte. Die 100mm sind auf jeden Fall gegeben. Da hast du dir leider Arbeit für nichts gemacht.

    Blackstar: Nochmal: Das hat überhaupt nichts mit der Federvorspannung zu. Egal wie man vorspannt verändert sich dieser Wert nicht

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Hallo Pierson. Dein TÜV Prüfer liegt komplett falsch. Er hätte sich die Zeichnung mal richtig anschauen müssen. Die 100mm beziehen sich auf das untere Ende der Feder. Er hat einfach den Teller noch zusätzlich gemessen, und somit falsche Bezugspunkte. Die 100mm sind auf jeden Fall gegeben. Da hast du dir leider Arbeit für nichts gemacht.

    Blackstar: Nochmal: Das hat überhaupt nichts mit der Federvorspannung zu. Egal wie man vorspannt verändert sich dieser Wert nicht

    Gruß

    Rainer

    Hallo Rainer, Danke für den Hinweis und die Infos!

    Arbeit war nicht ganz umsonst:

    1) Weils mir Spaß macht zum schrauben

    2) Wieder was gelernt

    3) Bin jetzt Federbein Aus- u. Einbauprofi :geht-klar