Hilfe, es ist doch nicht etwa schon Weihnachten ?

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  • Für rund 5000 GS Fahrer ( die Männer GS, nicht die neue Mädchen GS 1300 ) wird diese Erkenntnis Ende Dezember bittere Realität , dann wenn am 22.12.2023 das KBA in Flensburg rund 5000 GS stillgelegt hat ( Betriebsuntersagung nennt sich das ) .

    Und zwar genau den 5000 GS Fahrern, die bis heute nicht gewillt waren eine der vielen Rückrufaktionen ( diesmal Software / Antriebswelle ) bei ihrer GS über sich ergehen zu lassen.

    Das Schreiben vom KBA ging ja bereits raus und wer nicht hören bzw. lesen will muss halt nun mit den Konsequenzen rechnen ( mit einer Ducati Multistrada wär das nicht passiert :winken ).


    Mein Tipp :

    Im Wohnzimmer über den Kamin hängen, die GS, oder in Einzelteilen bei ebay verkaufen :geht-klar

  • :bier nichts Ingo, Scramblermatze will nur wieder stänkern.

    Aber so ist es, hat BMW wenigstens was zu tuen, übern Winter.

    Da gibt es nichts gut oder schlecht zu reden.

    Mit was wird man denn belangt, wenn man davon nichts mitbekommen hat und das gelbe KBA Zettelchen

    aus versehen im Altpapier gelandet ist ?

    Die harten 5000, die sich bisher nicht belehren haben lassen, werden das auch sicher weiterhin nicht.

  • Das ist doch lustig und clever zugleich, wenn BMW genau zu dem Zeitpunkt eine neue GS auf den Markt bringt, wo das Kraftfahrtbundesamt die Nutzung des Vorgängermodelles untersagt.

    Ist mal was neues und da ist von den Mitbewerbern bisher noch keiner drauf gekommen, auf die Idee. :brauen

  • Wer das Moped trotz gravierender Sicherheitsmängel wie im vorliegenden Falle bei der GS der Fall vorsätzlich in Verkehr bringt handelt grob fahrlässig.

    Versicherung zahlt in dem Fall keinen Cent. Sprich wenn damit eine Peron angefahren werden sollte ist der Besitzer mit unter Umständen bis zum Ende seiner Tage Bürgergeldempfänger.

    So was muss man wollen...

  • Was soll die Häme in völliger Unkenntnis der Gründe, warum die Aktion im Einzelfall nicht durchgeführt wurde? Herstellerbenachrichtigungen, die der Aufforderung durch das KBA in aller Regel vorausgehen, erreichen oft ihren Adressaten nicht wegen Umzug, Besitzerwechsel etc. Zudem bleiben immer noch einige Zehntausend GSen übrig, die jetzt nicht schnell in die Werkstatt müssen. Rückrufe gibt es auch bei Ducati, z.B. gerade bei der Multistrada. Und um davon überhaupt 5000 Motorräder in Deutschland zu verkaufen, muss sich Ducati 5 Jahre in Folge anstrengen.

    .......Mit was wird man denn belangt, wenn man davon nichts mitbekommen hat und das gelbe KBA Zettelchen

    aus versehen im Altpapier gelandet ist ?

    Die harten 5000, die sich bisher nicht belehren haben lassen, werden das auch sicher weiterhin nicht.

    Ob aus Schusseligkeit oder Sturheit spielt keine Rolle. Wenn die letzte Frist eines sicherheitsrelevanten Rückrufs verstrichen ist, wird das Motorrad zwangsweise stillgelegt. Natürlich gegen Gebühr.

  • Es ist ja nicht so, dass man davon nichts mitbekommen hätte oder nicht in der Lage war etwas mitzubekommen. Das aber ausgerechnet BMW Besitzer, die bekanntlich Flöhe husten hören, ein ganzes Jahr nichts von der Aktion mitbekommen ist schon merkwürdig.

    Im Prinzip ist es mir auch egal warum jemand nicht in der Lage war sein Fahrzeug rechtzeitig in die Werkstatt zu bringen. Jetzt muss derjenige mit den Konsequenzen leben wenn es nicht zeitnah geschieht.

    Offizielle Rückrufe erreichen den Adressaten in der Regel sehr wohl. Habe ich selbst bei einem alten Mercedes erlebt als mich Mercedes angeschrieben hat. Da war sogar die Bitte eingefügt wenn man das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft hat das Schreiben an den Käufer weiterzugeben.

    Rückruf BMW R 1250 GS, GS Adventure und RT: Getriebe | MOTORRADonline.de

    P.S. Ich vergaß. Im GS Forum konnte man mit diesem Thema ganze 108 Seiten füllen.

    Einmal editiert, zuletzt von R2D2 (24. November 2023 um 18:59) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Auch nicht ganz unwichtig falls jemand eine gebrauchte GS sucht.

    Nicht dass man sich wundert warum sie so günstig ist und nach dem Kauf feststellt, dass die Nutzung untersagt ist.

    Damit rechnet man ja nun nicht...

  • Wer das Moped trotz gravierender Sicherheitsmängel wie im vorliegenden Falle bei der GS der Fall vorsätzlich in Verkehr bringt handelt grob fahrlässig.

    Versicherung zahlt in dem Fall keinen Cent. Sprich wenn damit eine Peron angefahren werden sollte ist der Besitzer mit unter Umständen bis zum Ende seiner Tage Bürgergeldempfänger.

    So was muss man wollen...

    Das stimmt so nicht!

    Nur wenn der Sicherheitsmangel unfallkausal (Gutachten) war, kann sich die Haftpflichtversicherung regressieren, und auch dann nur eingeschränkt.