Alles anzeigenUnd das ist auch eine unrichtige Information!
Zitat IVM (Indutrieverband Motorrad):
? Gibt es noch Schlupflöcher für Baureihen, die diese Hürden nicht nehmen können?
! Es gibt die Möglichkeit des Abverkaufs von einer beschränkten Menge an Lagerfahrzeugen über den Stichtag 1. Januar 2017 hinaus. Hierzu muss der Fahrzeughersteller aber eine spezielle Ausnahmegenehmigung, die sogenannte „Auslaufende Serie“, beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Die maximale Anzahl entspricht hierfür zehn Prozent der in den Jahren 2015 und 2016 in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge eines Modells. Bleibt die Anzahl unter 100 Stück, so darf der Hersteller auf eben diese 100 Fahrzeuge aufrunden. Das sind aber keine großen Stückzahlen pro Baureihe.
? Sind diese Ausnahmen für Lagerfahrzeuge zeitlich begrenzt?
! Die Zulassung dieser Fahrzeuge wird tatsächlich auf die Jahre 2017 und 2018 beschränkt.
Wenn also z.B. 10000 Motorräder einer Baureihe von 2015 - 2016 verkauft wurden, dann dürfen nach dieser Regelung noch 1000 Motorräder bis Ende 2018 mit Euro3 zugelassen werden.
Gruß
Robert
. . . frag doch mal beim IVM nach, ob jemals ein Großserienherstellung Gebrauch von dieser Sonderregelung gemacht hat.
PS: Die Ausnahmegenehmigung ist an Bedingungen geknüpft und gilt in der Regel nur für Kleinserien und Sonderfahrzeuge!
Eine Anpassung an neue Zulassungsvorschriften muss technisch unmöglich bzw. eine wirtschaftliche Härte sein!
das gilt entsprechend deiner Meinung sicher auch für die nineT