Selbstverständlich ist das für Oldtimer bzw. Auch nicht Oldtimer vor einem bestimmten (welches genau weiss ich momentan nicht) Datum möglich.
Gruß
Rainer
Big Problem !!!!!!!!!
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Da es sich ja um ein aktuell gebautes Fahrzeug handelt und scheinbar auch keinen illegalen Weg zum jetzigen Besitzer gefunden hat, so sollte es doch über BMW kein größeres Problem darstellen das delta zum EU konformen Stand zu beschreiben. Dann kann müßte doch klar sein was zu tun ist um eine geeignete Einzelabnahme hinzugekommen. Nehme mal an, dass der Kaufpreis schon auch deutlich unter dem hiesigen Marktpreise gewesen ist, so dass das Prozeduren wirtschaftlich vertretbar ist. Vielleicht ist ja eine Zulassung auch in einem Drittland als Zwischenschritt denkbar.
Mehr als Mutmaßungen und einzelne konkrete Tips kann ein forum sicher auch nicht leisten. Bleiben die Auskünfte der offiziell relevanten stellen. -
Hallo Armin,
am Rücklicht erkennt man von weitem die US/ Kanada Ausführungen
Wie Alfred in Beitrag 6 richtig beschrieben hat (ihm kannst du glauben ) benötigst du amtliche Daten von deinem (Fahrhestellnummer bezogen) Fahrzeug.
Diese Daten kann dir der Hersteller des Fahrzeugs, also BMW München, oder ein TÜV ausstellen.
Hier z.b. kannst du anfragen
TÜV Nord
http://www.tuev-nord.de/de/internation…xport-29517.htmTÜV Süd
https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge…echnische_datenBei einer Anfrage an BMW würde ich mich in schriftlicher Form an die Homologationsabteilung wenden.
Ein COC Papier wirst du mit Sicherheit für dieses Fahrzeug nicht bekommen, da es nicht für den europäischen Markt gebaut wurde. Es weicht in einigen Punkten von der europäischen Version ab. Deshalb kann logischerweise keine Übereinstimmung bescheinigt werden.
In der ETK kannst du an Hand der Ersatzteilnummern schnell die Unterschiede erkennen. Du hast z.B. bestimmt den Aktivkohlebehälter montiert --> beinflusst das Abgasverhalten. Dadurch weicht das Fz. Schon vom EG Modell ab und es muss ein gesonderter Nachweis für das Abgasverhalten geführt werden.
Siehe hier
Du wirst um die Abnahme nach Pragraf 21 nicht herumkommen.
Viele Grüße
Hartmut -
Hi Armin,
hier ist der Steckbrief Deiner Maschine:
Daten für die Fahrgestellnummer: WB10A060XEZ418036
Modellbezeichnung
Ausführung Typschlüssel E-Code Karosserie Lenkung Türen
Motor
Antrieb
Getriebe Außenfarbe Innenraum Produktionsdatum Werk
R nineT
Europa 0A06 K21
0
2-ZYL - 1,17l (81kW) Kardan
manuell
Black Stormmetallic (ND2)
(0000) 19.12.2013 Berlin
Code Sonderausstattung
X122A Blinkleuchte Kanada
X306A Typenschild Kanada
X313A Kennzeichenadapter
X325A Seitenstrahler vo.gelb hi.rot X381A Bedienungsanleitung Englisch X382A Bedienungsanleitung Französisch X603A Diebstahlwarnanlage
Y732A Länderausführung Kanada X992ASchau doch mal auf https://www.ninet-forum.de/www.bmwarchiv.de. Das dort generierte pdf ist leider um 6kb zu groß für den upload in diesem Forum.
lg Matthias
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Habe mal nachgeschaut meine Nine T hat keinen Aktivkohlebehälter obwohl es eine Canada BMW sein soll.
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Kann mir Jemand mal so ein COC Papier per Mail zusenden. Ich habe keinen Schimmer wie so ein Blatt aussieht und was es beinhaltet.
I. bei Fahrzeugen aus dem europäischen Handelsraum:
- Bei
serienmäßigen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung und
Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - "CoC-Papier")
mit eingetragener Fahrzeugidentifizierungsnummer erfolgt die Zulassung
problemlos bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle
oder Straßenverkehrsamt). In dem CoC-Papier sind in der Regel alle
technischen Angaben enthalten, so dass eine Zulassungsbescheinigung Teil
I und Teil II ausgefertigt werden kann. -
Bei Fahrzeugen, die
innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren,
für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde
die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes
ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen
Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung
der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der
Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert
beizubringen.
Morgen früh bin ich auf der Zulassungsstelle bin gespannt was sie dazu sagen. Ein ehemaliges Zulassungsdokument habe ich.
- Bei
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Was nützt dir ein ehemaliges Zeitungsdokument von irgendeinem Schreiberling. Das interessiert die auf dem Amt doch nicht. Die machen Dienst nach Vorschrift. Wünsche dir auf jeden fall viel Glück.
Gruß
Rainer -
Das ist ein Auszug von der Dekra. http://www.dekra.de/de/1447
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- Offizieller Beitrag
Ich wünsche dir viel Erfolg !!!!!
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Zitat
Was nützt dir ein ehemaliges Zeitungsdokument von irgendeinem Schreiberling.
Que ?
Zulassungsdokument sollte doch von einer Zulassungstelle in Litauen sein, nicht von einem Schreiberling....
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Sorry, aber bevor auf TÜV oder Behörden herumgedroschen wird, sollte man doch erstmal den Schnäppchenkauf hinterfragen. Für ein in der Europäischen Union erstmals zugelassenes Fahrzeug gibt es seit Jahren das CoC und die Zulassungsbescheinigungen 1 und 2. Mit dem Herstellungsort hat das nichts zu tun. Ein deutsches Fahrzeug für den amerikanischen Markt wird mit den dort notwendigen Papieren ausgestattet und ein über offizielle Kanäle importiertes aus den USA, Japan oder sonstwo her eben mit den europäischen. Die Zulassungspflicht für europäische Fahrzeuge ohne CoC dürfte sich aus den Altbestand beziehen. Mithin solche, die in Deutschland den guten alten Kfz-Brief hatten oder vergleichbare nationale Papiere im Ausland. Was soll nun ein Kauf "mit allen Papieren" sein, wenn es nicht die in Europa üblichen für aktuelle Modelle sind? Man kann auch durchaus kritisch hinterfragen, wie ein Motorrad, das keine zwei Jahre auf dem Markt ist, aus Kanada (wenn es dort je ankam) nach Litauen kommt und dort so günstig verkauft wird, dass es Käufer aus Deutschland anlockt.
Der Apparat muss eben zugelassen werden wie ein Kanada-Import. Das ist auch kein Hexenwerk und kostet nun mal ein paar Taler mehr. Hauptsache, bei der Prüfung der Eigentumsnachweise ergeben sich keine noch unangenehmeren Komplikationen. -
Theoretisch wird das in Litauen ja stattgefunden haben:
ZitatDer Apparat muss eben zugelassen werden wie ein Kanada-Import.
Europa hat uns soviel Sch.... gebracht, da sollte doch der sogenannte Binnenmarkt auch mal für unsereinen gelten.
WENN das Fahrzeug ordnungsgemäß in Litauen zugelassen war, dann MUSS es in D "Zulassbar" sein. Sonst brauchen wir die ganzen Verordnungsorgien die uns Europa beschert ja nicht.
In dieser Beziehung habe ich mehr als einmal Willkür durch Behörden und auch den TÜV erlebt, bisschen rumhacken schadet da wirklich nicht. Am Schluss ist es dann meist ein Mitarbeiter, der - warum auch immer - irgendwas gerade so interpretiert wie Er das will.
Zitatan kann auch durchaus kritisch hinterfragen, wie ein Motorrad, das keine zwei Jahre auf dem Markt ist, aus Kanada (wenn es dort je ankam) nach Litauen kommt und dort so günstig verkauft wird, dass es Käufer aus Deutschland anlockt.
Das wär natürlich auch ne Möglichkeit, aber aus den derzeit vorliegenden Informationen kann man ja nix unkeusches erkennen...
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Manchmal könnte man wahnsinng werden... Da fällt mir ein Film von Asterix und Oblix ein, wo die beiden schier unlösbare Aufgaben erfüllen müssen. Eine besteht darin, ein bestimmtes Formular in einem Amt auszufüllen. Hat jemand zufällig bissl Zaubertrank über?
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Hallo Armin,
hast eine PN
Viele Grüße
Hartmut -
Sorry, aber ich versteh das Problem auch nicht ganz.
Das CoC ist eine Möglichkeit.
Wenn das Fahrzeug in Litauen zugelassen war, also in einem EU Staat, gehen ersatzweise auch die ausländischen Fahrzeugpapiere, bzw. ein Ursprungszeugnis. Ob das Fahrzeug nach Litauen eingeführt wurde, ist unerheblich. Fakt ist, es war in der EU zugelassen.
Wenn die EG Typenabnahme nicht vorliegt, wie hier der Fall, wird evtl. auch noch eine Einzelgenehmigung nach EG-FGV fällig und der Nachweis der Hauptuntersuchung.
Auf jeden Fall gilt, das einem innerhalb der EG bereits ehemals zugelassenen Fahrzeug die Zulassung nicht verweigert werden darf.
Also Eigentumsnachweis, ausländische Fahrzeugpapiere und Einzelgenehmigung.
Ein CoC zu bekommen ist müßig, da kein EU Fahrzeug.VG
Michael
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Manchmal könnte man wahnsinng werden... Da fällt mir ein Film von Asterix und Oblix ein, wo die beiden schier unlösbare Aufgaben erfüllen müssen. Eine besteht darin, ein bestimmtes Formular in einem Amt auszufüllen. Hat jemand zufällig bissl Zaubertrank über?
War das nicht das Formular A 39 ?
Ich erinnere mich gerade an den Film, sicher 20 Jahre nicht gesehen... -
Man kann auch durchaus kritisch hinterfragen, wie ein Motorrad, das
keine zwei Jahre auf dem Markt ist, aus Kanada (wenn es dort je ankam)
nach Litauen kommt und dort so günstig verkauft wird, dass es Käufer aus
Deutschland anlockt.Moin Clemens, ich fahre doch nicht nach Liatuen weil da eine BMW vielleicht 1000 € weniger kostet. Ich bin beruflich öfter in Litauen und so ergabe sich der Kauf nebenbei. Was solls jetzt habe ich die Zulassung bekommen und alles ist gut.
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Das freut einen ja das es geklappt hat.
Finde Ich auch Super das Du es nachdem Du solche Big Problems!!!!!! hattest
hier berichtest wie es denn geklappt hat. Glückwunsch -
Da hat er Recht.
Die Mühe solltest du dir aber machen.
Haben dir ja alle sofort geholfen.Gruß Slowy
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Ja Armin, da bin ich aber nu auch mal gespannt, wie es zu guter Letzt und dann auch noch recht schnell gefunzt hat... auf jeden Fall schon mal ein Daumen hoch von mir
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