Aus der Rubrik unschöne Kaltverformungen

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  • Klasse, das Beamtendeutsch der Österreicher ist ja noch heftiger als das hiesige. Lässt aber einen trockenen Sachverhalt schon wieder irgendwie charmant klingen. :love:

    StVO Österreich §19 (8): Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.

  • "Haltestelle für Schienenfahrzeuge"

    und Pferdfuhrwerke?

    reductio ad absurdum

    Du fährst an eine Kreuzung ohne Ampel und Schilder heran.
    (Regelungen durch Polizeibeamter, Feldweg, verkehrsberuhigte Bereich, Grundstücksausfahrt etc. außen vor)

    Es gilt also "Rechts" vor "Links"

    Du näherst Dich der Kreuzung.

    Ein weiterer Verkehrsteilnehmer nährt sich ebenfalls der Kreuzung (links von Dir)

    Du musst ja "Rechts" vor "Links" beachten und hältst an, um Dich zu vergewissern, dass "Rechts" von Dir kein Fahrzeug vorfahrtberechtigt ist (eingeschränkte Sichtverhältnisse)

    In dem Moment Deines richtigen Verhaltens, gewährst Du dem linken Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt? Ganz sicher?

    Einmal editiert, zuletzt von Ueffes (7. Juni 2023 um 14:18)

  • Ich denke wir sollten dem Wunsche nachkommen.

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    Dafür bin zu lange zur Arbeit gestrampelt.

    Das ist doch ein Forum für motorisierte Zweiräder, oder?

  • In den Bundesländern mit überwiegend katholischer Bevölkerung arbeiten heute diejenigen, die sich vor der Teilnahme an der Fronleichnamsprozession drücken wollen. :)

  • Irgendwie musst "man" ja wachbleiben bis die "Maschinen" fertig werden.

    Wenn Du nicht der Chef bist und den Firmenrechner dafür benutzt ist das ein Fall von einer Abmahnung.