Anzahl Sitzplätze - was steht bei euch im Schein?

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  • Hi zusammen,

    im Schein der nineT meines Vaters (MJ15) steht unter Sitzplätze (S.1) "2", in den Bemerkungen dann noch was à la "zu S.1: wahlweise 1".
    In meinem Schein (MJ16) steht der Vermerk nicht (mehr) drin. Hat da mein Sachbearbeiter bei der Zulassung geschlampt?
    Was steht bei euch, und was könnte das für mich bedeuten, wenn ich mal mit dem Höcker kontrolliert werden würde? :0plan

    Viele Grüße,
    Christian

  • ...was könnte das für mich bedeuten, wenn ich mal mit dem Höcker kontrolliert werden würde?

    Gar nichts, wenn bei Dir "2" ohne Vermerk drinsteht. Du darfst eine für zwei Personen zugelassene NineT so umrüsten, dass der Soziusplatz wegfällt. Umgekehrt geht das nicht: wenn "1" drin stünde, genügt der Umbau auf zwei Personen nicht, Du musst es auch in den Brief eintragen lassen.

    Gruß,
    Holger

    - Boxern seit 1987 -

  • Ich Depp, grad dämmerts mir, danke für den Denkanstoß!:weia
    Ich darf ja auch bei nem Minivan/VW-Bus jede beliebige Anzahl Sitze ausbauen, da steht ja auch nicht Anzahl Sitzplätze "wahlweise 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6" drin...
    Da ist der Ursprungsvermerk in den "alten" Ninet's ja eigentlich unnötig, hat dann scheinbar auch bei BMW jemand gemerkt...

    Viele Grüße und schönen Abend noch,
    Christian

  • Vorgriff auf Euro 4. Aus ökologischen Gründen dürfen Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 01. April 2016 nur noch bewegt werden, wenn sie mit der maximal möglichen Personenzahl besetzt sind und alle Mitfahrer für die Fahrt eine nach strengem Maßstab anerkennenswerte Begründung glaubhaft machen können. Das mutwillige Entfernen von Sitzplätzen führt zum sofortigen Verlust der Betriebserlaubnis. :freak

    Einmal editiert, zuletzt von Kardan06 (28. Februar 2016 um 21:23)

  • … und was macht unser Christian, wenn er dann mal mit der shortcut Version unterwegs ist :freak:freak

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    Das könnte ein Problem gaben :ablachen:ablachen:ablachen

    Gruß, Chris

    Don't Wish For It - Work For It :cool

  • Die Dame hier kann man sich zur Not auch auf den Rücken schnallen :D
    Vielleicht gibts die bei Polo demnächst im Angebot...

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    Viele Grüße,
    Christian

  • Wenn im Schein 2 Sitzplätze stehen, müssen diese auch vorhanden sein. Sonst würde der Eintrag mit "Wahlweise 1" nicht da stehen. Den umgekehrten Fall wie Holger geschrieben hat, gibt es glaube ich nicht. Einen Einsitzer mit 2 Plätzen kann glaube ich nicht eingetragen werden. Es muss wohl immer 2 Sitze mit wahlweise 1 Sitz eingetragen sein.

    Ich vermute bi dir liegt einfach ein Fehler vor. Mine istauch Modelljahr 16 und hat den Eintrag "Wahlweise 1"

  • Zitat

    Wenn
    im Schein 2 Sitzplätze stehen, müssen diese auch vorhanden sein. Sonst
    würde der Eintrag mit "Wahlweise 1" nicht da stehen. ...........


    Holger (s. u.) hat recht!
    Die S1 Eintragung steht nur für die maximale Anzahl der Sitze.

    Grüße
    Frank

    Gar nichts, wenn bei Dir "2" ohne Vermerk drinsteht. Du darfst eine für zwei Personen zugelassene NineT so umrüsten, dass der Soziusplatz wegfällt. Umgekehrt geht das nicht: wenn "1" drin stünde, genügt der Umbau auf zwei Personen nicht, Du musst es auch in den Brief eintragen lassen.

    Gruß,
    Holger

  • Da wurde wohl beim Erstellen der Zulassungsbescheinigung etwas vergessen. Genaue Zeitgenossen könnten bei der HU oder einer Kontrolle die fehlende Eintragung bemängeln, wenn Rücksitz oder Beifahrerfußrasten nicht montiert sind. Im CoC sollte die Einsitzeroption drin stehen. Eine mitgeführte Kopie verhindert Diskussionen und ist günstiger als eine neue ZB.

  • Die nineT ist von ihrer Bauart her ein Zweisitzer. Dementsprechend muss (nur) unter S1 "2" stehen.

    Solange das Motorrad nicht endgültig, unumkehrbar zum Einsitzer umgebaut wird, kann man mit Soziussitzabdeckung / ohne Soziusrasten fahren.
    Solange kein Mitfahrer (wo auch immer sitzend :verdutzt ) befördert wird.

    Man muss sich aber auch nicht wundern, wenn man in eine Kontrolle gerät und es ohne den Zusatzeintrag "1" dann zur einer Strassendiskusion kommen könnte. Ich persönlich würde da auch vorab passendes Papier zusammentragen.

    Bringt ja nichts sich 30 Minuten am Strassenrand ärgern zu müssen.

    Grüße
    Frank

    2 Mal editiert, zuletzt von Leichtgewicht (29. Februar 2016 um 15:39)

  • Bist du dir sicher oder ist das eine Vermutung? Ich wurde vor Jahren mal mit einer Soziusabdeckung auf der Fireblade kontrolliert und es wurde bemängelt das die Blade als 2 Sitzer eingetragen. Ich musste zwar nichts zahlen, der Herr von der Rennleitung legte es mir aber nah, das "wahlweise" eintragen zu lassen.

  • Die gleiche Situation hatte ich bei der HU mit einer 1100S. Wegen der abgebauten Fußrasten hätte es eigentlich keine Plakette gegeben, aber die montierte Abdeckung über dem Soziussitz erlaubte es dem Prüfer, ein Auge zuzudrücken. BMW hat ja bei der nineT nicht zufällig den Hilfsrahmen mit den Soziusrasten so konstruiert, dass nach dessen Abbau der Sitz keinen richtigen Halt hat und durch den Höcker zu ersetzen ist.

  • moin,
    bei mir (modelljahr 2015) steht unter 22 S.1 wahlweise 1*. das ist, wenn ich das hierrecht verstanden habe ok und gibt keinen stress jedweder art, gleich ob ich nun mit soziusrahmen und 2. sitz fahre oder selbigen demontiert habe und mit höcker fahre. wie ist es denn wenn der soziussitz mit (zubehör-)platte montiert ist (für hecktaschentransport z.b., aber ohne soziusrahmen? stress wegen 2 sitz ohne rasten oder wurch das wahlweise abgedeckt?

  • Da wurde wohl beim Erstellen der Zulassungsbescheinigung etwas vergessen. Genaue Zeitgenossen könnten bei der HU oder einer Kontrolle die fehlende Eintragung bemängeln, wenn Rücksitz oder Beifahrerfußrasten nicht montiert sind. Im CoC sollte die Einsitzeroption drin stehen. Eine mitgeführte Kopie verhindert Diskussionen und ist günstiger als eine neue ZB.

    Im CoC steht nichts dergleichen drin. Hab heute mehrfach versucht jemanden von der Zulassungstelle an die Strippe zu kriegen, bis jetzt ohne Erfolg.
    Persönlich vorsprechen ist so eine Sache, in MUC muss man sich dafür quasi nen halben Tag frei nehmen.
    Wenn die einen Fehler gemacht haben, sollen die das auch korrigieren. Meine (naive) Meinung. Werde berichten, sobald sich was ergibt...

    Viele Grüße,
    Christian

  • Bist du dir sicher oder ist das eine Vermutung? ...............

    Rudi, bis vor einigen Stunden war ich mir da so sicher, wie ich es in den letzten 20 Jahren war. Auch untermauert aufgrund weniger Strassen- und HU - Erfahrungen.

    Nun habe ich mal einen Blick in die Papiere geworfen und mittlerweile hadere ich, aufgrund der speziellen Zusatzeintragung "1" tatsächlich.
    Bin nun ins grübeln gekommen und je mehr ich darüber nachdenke, desto irritierter bin ich! :0plan