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  • Die Versicherung wird Dir den sogenannten Wiederbeschaffungswert erstatten.

    Nein, wird sie nicht. Sie erstattet den Kaufpreis oder Zeitwert, was in diesem Fall das Gleiche ist.
    Wer z.B. die nineT 2014 gekauft hat, hat weniger gezahlt, als sie 2015 kostet. Was wird erstattet ? Der Preis von 2014 !

    Ausserdem kann der Wiederbeschaffungswert viel höher liegen als der Kaufpreis, Z.B. bei Oldtimern, hier zahlt die Versicherung den Zeitwert, nicht den Wiederbeschaffungswert.

    und wie bereits bemerkt, OHNE MwSt. !

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  • Gerd, das kann ich nicht ganz glauben. Vielleicht verwechseln wir die Begriffe Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.

    Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die Versicherung beim Diebstahl meiner erheblich umgebauten Ducati soviel Geld erstattet hat das ich mir fast eine ähnliche Ducati hätte für dieses Geld kaufen können.
    Weiter bin ich nicht Deiner Meinung bei den Oldtimern. Auch hier kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass die Versicherung in der Regel nur Haftpflicht versichert oder Teilkasko GEGEN Vorlage eines Wertgutachtens. Im Schaden wird dann hier in der Regel gegen das Gutachten erstattet.

  • In meinem Versicherungsvertrag bei der R+V ist der Neuwert bei Totalverlust bis 24 Monate und bei Diebstahl bis 18 Monate nach Erstzulassung enthalten.

  • Und bei meiner ist ein Mehrwert (Zubehör) in Höhe von 10.000 € enthalten. Eine Erhöhung gibt es für kleines Geld. Und die MWST wurde mir bei einem Totalschaden nach Kauf einer neuen Maschine erstattet.

  • Gerd, das kann ich nicht ganz glauben. Vielleicht verwechseln wir die Begriffe Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.

    Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die Versicherung beim Diebstahl meiner erheblich umgebauten Ducati soviel Geld erstattet hat das ich mir fast eine ähnliche Ducati hätte für dieses Geld kaufen können.
    Weiter bin ich nicht Deiner Meinung bei den Oldtimern. Auch hier kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass die Versicherung in der Regel nur Haftpflicht versichert oder Teilkasko GEGEN Vorlage eines Wertgutachtens. Im Schaden wird dann hier in der Regel gegen das Gutachten erstattet.

    Ich glaube, wir reden schon vom Gleichen, denn du bestätigst im Fall von Oldtimern meine Aussage. Das Gutachten benennt ja nichts anderes als den Zeitwert, der ist bei Oldtimern höher als der Kaufpreis, aber der Wiederbeschaffungswert kann noch viel höher sein. Den kann die Versicherung garnicht abdecken.

    Bei deiner Duc ist dein Standpunkt auch nicht wesentlich von meinem weg, denn du hast der Versicherung vermutlich die Rechnungen für den Umbau präsentieren können. Somit ist das mit versichert und wird erstattet.
    Wenn das gestohlene Fahrzeug noch relativ neu ist, dann liegen die Werte nah beieinander, je älter das Fahrzeug ist, desto grösser wird die Lücke.

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  • . . . warum macht ihr so viel Panik?

    es gibt einige wirkungsvolle Präventivmaßnahmen:

    • Abends den Lenker und das Hinterrad abbauen sowie ein mit Steinen beschwertes Kofferset anschweissen
    • das Mopped auf dem Kopf parken - bewährte Schweizer Methode
    • Kardan schwärzen - ist gleichbedeutend mit "von Ingo geklaut"
  • Dein Punkt 2 taugt nix. Die Sch"*§ Händler flicken dir die Kiste ruck zuck wieder zusammen.

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  • und wie bereits bemerkt, OHNE MwSt. !

    Jetzt mach ich mal den Werner.

    Die Versicherung zahlt natürlich den Bruttopreis, also inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es sei denn, du bist Vorsteuerabzugsberechtigt, sprich es handelt sich um ein Firmenfahrzeug.

    Und MwSt gibt es schon seit den 40iger Jahren des letzten Jahrhunderts nicht mehr.

    Klugscheißermodus und Werner aus.

    VG

    Michael

  • Gerd, das kann ich nicht ganz glauben. Vielleicht verwechseln wir die Begriffe Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.

    Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die Versicherung beim Diebstahl meiner erheblich umgebauten Ducati soviel Geld erstattet hat das ich mir fast eine ähnliche Ducati hätte für dieses Geld kaufen können.
    Weiter bin ich nicht Deiner Meinung bei den Oldtimern. Auch hier kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass die Versicherung in der Regel nur Haftpflicht versichert oder Teilkasko GEGEN Vorlage eines Wertgutachtens. Im Schaden wird dann hier in der Regel gegen das Gutachten erstattet.

    .... habe bei allen meiner Oldtimer immer Vollkasko, spottbillig.

    Plus an Masse das knallt klasse! :geschockt

  • Hallo Zusammen,


    also diese Diskussion um Zeitwert und Wiederbeschaffungswert, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

    Ich habe im Falle eines Unfalls mit einem sehr seltenen Motorroller ( Italjet Dragster 180) damit Erfahrungen gesammelt.

    Die Kiste war Totalschaden nachdem mir die Vorfahrt genommen wurde.

    Dann kam der Gutachter und machte ein Gutachten.

    Ich habe Ihm schon dort vorgejammert das Italjet pleite ist und ich nie wieder für die Kohle( hab ihn für 1500 Euro gekauft)so ein Teil bekomme.


    An der Stelle hat der Gutachter mich aufgeklärt wie die Kiste versichert ist.

    Die Versicherung versichert den Verlust des Fahrzeuges und zahlt deshalb Wiederbeschaffungswert und dieser wird auch im Gutachten ausgewiesen.
    Der Wiederbeschaffungswert, sind die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz, zu den gängigen Marktpreisen zum Zeitpunkt des Verlustes,in Deutschland.

    In meinem Fall war das eine Herausforderung, denn Italjet als Hersteller gibt es nicht mehr und der Dragster 180 wurde rund 700mal gebaut. Das aktuelle Angebot bei Mobile.de beschränkte sich auf 3 Fahrzeuge.

    Der Gutachter hat dann noch 2 weitere Portale benannt wo keine Dragster angeboten wurden und fertig war der Wiederbeschaffungswert.

    Am Ende habe ich 2500euro von der Versicherung erhalten.


    Aus meiner heutigen Sicht macht es auch nur so Sinn.

    Was kann einerseits eine Versicherung dafür wenn der Marktwert eines bestimmten Motorrades total zusammenbricht und die Dinger verscherbelt werden? Dann kriegt der geschädigte den Wiederbeschaffungswert und der Schaden kann ausgeglichen werden.

    Das gleiche andersherum, wenn mein Mopped zum selten Sammlerstück wird......

    Sonst würde z.b. jeder Besitzer einer alten Bmw R90S oder einer Honda 750 Four ein echtes Problem haben.

    Andauernd wären die Besitzer bei der Versicherung, um die Teilkasko anzupassen, weil der Wert steigt....

    Eine Ausnahme ist die maximale Versicherungssumme (meistens 20000euro), da muss dann wirklich angepasst werden.


    Gruß

    Seb

    Gruß

    Sebastian

  • Oder juristisch gesehen:

    "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand."

    Das ist der Charakter der Versicherung und auch das einzig sinnvolle.

    VG

    Michael

  • Oder juristisch gesehen:

    "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand."

    Das ist der Charakter der Versicherung und auch das einzig sinnvolle.

    VG

    Michael

    Ja, so ist es. Die Idee einer jeden Sachversicherung........

    Gruß

    Sebastian

  • Ich wünsche allen, vor allem Doris, dass Eure Versicherungen in einem Schadensfall so regulieren, wie von Euch beschrieben. Ich hab es leider schon mehrfach weit weniger kulant erlebt.

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  • Danke an Alle für Ihre Anteilnahme !!!

    Von mir aus kann der Sommer etwas auf sich warten lassen....

    Ich hoffe sehr, bald wieder mit einer ninet wieder unterwegs sein zu können...


    Gruß Doris