Zulassung von seitlicher Kennzeichenhalterung in Österreich

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  • Servus Gemeinde,

    ich habe mir von Wunderlich die schicke seitliche Kennzeichenhalterung "low" gegönnt. Heute haben die Jungs lobenswerterweise auch gleich das ABE nachgesandt... Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich ohne weiteres mit dieser ABE den Umbau bei uns in Ö eintragen lassen kann? Von einem Bekannten habe ich nämlich erfahren, dass das Hinterrad bei uns "überragt" werden muss... Kann ich mir schwer vorstellen, weil bei den Harleys funktionierts ja auch...

    Kennt sich hierzu jemand aus?

    Gruß Chri

  • zumindest gibt es irgendwo in Österreich ein Gesetz wonach das Heck quasi den Hinterreifen nicht überragen darf... hat mir zumindest mein Mechaniker gesagt...
    Stuhl drauf: montiert ists schon, mal warten wie lange es dauert bis die Sheriffs mich mal interviewen :)

  • Das ist die korrekte Einstellung. :daumen-hoch
    Wir sind alle Outlaws. Richtig böse Outlaws...

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  • Hallo Mitsammen

    Seit gestern habe auch ich den Kennzeichenträger LOW mit dem Heckmbau für das original Rücklicht montiert.  :rocker
    Sieht cool aus, aber nachdem ich alles probiert habe (Kennzeichenbeleuchtung, Abstand von Kennzeichen zum Reifen, etc.) sind bei mir einige Fragen und Bedenken aufgekommen. Die ABE vom Tüv Rheinland war bei mir bereits in der Lieferung enthalten, ob sich unsere österreichischen Beamten damit allerdings zufrieden geben wage ich zu bezweifeln. Meine Recherche in den Gesetzestexten hat nur noch mehr zur Verwirrung beigetragen. Da steht zum einen, dass das Kennzeichen die maximale Fahrzeugbreite rechts und links nicht überragen darf (klar), aber zum anderen glaube ich auch gelesen zu haben dass eine Montage des Kennzeichenträgers links erlaubt ist. Bei meiner Hübschen ist halt konstruktionsbedingt nur rechts möglich wie wir wissen.
    Weiters ist mir aufgefallen, dass die Kennzeichenbeleuchtung etwas mau ausfällt, da der Halter von Wunderlich etwas schmaler ausfällt und man maximal den Kennzeichenhalter anstrahlt anstatt das Kennzeichen selbst. Jetzt hab ich mal den oberen Rand des Kennzeichenhalters abgeschnitten, was aber erstens nicht sonderlich ästhetisch wirkt und andererseits die Problematik nur gering verbessert. Wie habt ihr das gelöst? Habt ihr das Kennzeichen direkt auf die Trägerplatte geschraubt? Auch hier lässt die Gesetzeslage leider viel Interpretationsspielraum, wo u. a. die Zusatzbefestigung mit Schrauben erlaubt ist aber nich explizit als Primärbefestigung genannt wird (Stichwort: Urkundenfälschung).

    Wer von euch in Österreich hat bereits Erfahrung mit dem Umbau oder hat diesen eventuell sogar bei eine Prüfstelle eintragen lassen?
    Ich bin für eure Erfahrungen und Tipps sehr dankbar, vor allem aber von meinen Landskollegen hinsichtlich ihrer Praxiserfahrungen

    lG Hannes

  • Hi Hannes,

    ist jetzt wohl schon etwas verspätet, aber ich hab die Erfahrung gemacht, dass es am Einfachsten ist, vor Kauf und Montage zuerst mal die TÜV-Fuzzies um Rat zu fragen, die das dann auch akzeptieren/eintragen (in D. In A gibt's wahrscheinlich Ähnliches) sollen. Von denen darf man zumindest erwarten, dass sie sich im Paragraphendschungel auskennen und einen beraten können. Bislang war dann die Umsetzung äußerst einfach. Und ohne nachfolgenden Sherrifstress. Gruß Klaus

  • @All - Hi,

    bitte korrigiert mich, sofern ich hier falsch liege.

    Ein Anbauteil, was nicht eintragunspflichtig ist, benötigt keine ABE und auch kein Teilegutachten.
    Dieses Anbauteil muß allerdings STVO konform ( Länge, Breite, .. ) sein.

    Ciao Michael

  • Eintragungspflichtig ist es nicht, aber es gibt trotzdem Bestimmungen für die Anbringung eines Kennzeichens.

    Die Wichtigste ist: Es muss lesbar sein ! Klingt lächerlich, aber wenn ein Kostümierter behauptet, dass er das Kennzeichen nicht sehen kann, wenn er auf der linken Seite des Fahrzeuges steht, dann hat er sogar zu einem gewissen Mass recht.

    ich hab mal beim Schweizer TÜV, der MFK (Motorfahrzeugkontrolle) nachgefragt.
    In der Schweiz gelten folgende Regel ( und solche gibts in D auch):

    _________________


    Das Kontrollschild muss zwecks Lesbarkeit und Kontrollmöglichkeit
    folgendermassen angebracht sein.
    -Unterkannte min. 20cm über Boden
    -Oberkannte max. 150cm über Boden
    -Neigung möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30° , nach unten max. 15°)
    -In der Längsachse beidseits innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein

    Mit
    freundlichen Grüssen
    Dominique xyz
    Verkehrsexperte
    Motorfahrzeug-Prüfstation
    beider Basel
    Reinacherstrasse 40
    4142 Münchenstein

    ... take the long way home ...

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  • Hallo zusammen,

    Freund von mir hat gerade mit der Ö - Polizei 'kontakt' da ein Umbau nicht EU zugelassen ist. TÜV usw. aus Deutschland interessiert die Kollegen überhaupt nicht.
    Originalaussage (Nach der nicht gefragt wurde), 'Nachdem hier keine EU Zulassung vorliegt und WIR auch zur EU gehören, bekomen Sie jetzt von mir eine Anzeige.
    Ich könnte Ihnen Ihr Schild sofort wegnehmen'.
    Was da rauskommt, ist noch nicht ausgestanden, aber es sieht so aus als wenn DIE EU - Zulassung das Kriterium für Österreich ist.

    Vielleicht ist ein österreichischer Experte unter uns? Kann ja auch sein, dass es einen Unterschied macht, ob man mit einer österreichischen oder anderen Zulassung unterwegs ist.
    Was aber wiederum mit einer EU - Zulassung nichts zu tun haben dürfte.
    Es ging hier aber um ein anders Moped und anderes Thema, aber Umbau. :altersack

    Gut Holz,
    Fredy ;)
    too old to die young Alles was das Leben ausmacht, sollte man anlassen
    Sind Sie oberflächlich und pietätlos? Dann bewerben Sie sich, hier werden Sie anstandlos genommen :geschockt

  • Fredy, das ist wirklich total was anderes.
    Die Aussage hätte dir ein deutscher TÜV-ler auch genauso gegeben, das hat mit Ösiland nix zu tun.
    Wenn der EU-Stempel drauf ist, dann gilts in der ganzen EU. Wenn nicht, dann nicht, relativ simpel.
    Sogar die Schweiz als Nicht-EU Land erkennt EU Gutachten an, es sei denn, die nationalen Gesetze sind strenger als die EU Gesetze.

    Nichts desto trotz gelten auch für nicht-genehmigungspflichtige Umbauten Richtlinien.

    ... take the long way home ...

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  • Was ich damit sagen wollte - sieht so aus wenn EU - Zulassung bei richtigem Anbau, dann sollte es doch passen oder ist für AUS keine spezielle Anbaubeschreibung dabei? :confused:

    gesendet mit papatalk

    Gut Holz,
    Fredy ;)
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  • Also wie sich das in Australien verhält, weiss ich jetzt spontan nicht, aber in A ist es so wie im Rest von EU-Europa auch.
    Wenn der EU-Stempel drauf ist, dann ist gut, dann brauchts nichts zusätzliches.

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  • Hallo Hannes,

    frag doch mal die Jungs von ITALJAP in Wien, die können dir deine Frage bestimmt beantworten. Hatte dort immer meine alte GUZZI als ich in AUT gelebt habe.

    Gruß Andreas

  • Hi

    Also kurzer Zwischenstand hinsichtlich dieses Themas:
    Vergangene Woche hatte ich die NineT bei BWM Motorrad in Wien, u. a. um mir das Pickerl §57 machen zu lassen.
    Hab ich nicht bekommen. Grund war der Kennzeichenhalter, Begründung war, dass der Mechaniker, der für die Ausstellung des Pickerls haftet, die ABE nicht anerkennt. Auch mit Wunderlich selbst hatte ich diesbezüglich bereits intensiven Kontakt. Der dort zuständige Ansprechpartner beharrt darauf, dass das Teil den ECE Vorschriften entspricht und deshalb auch in Österreich zugelassen ist.
    Gültigkeit der ABE in AT ist vom Gemütszustand der Polizei, offensichtlich auch der Werkstatt abhängig und somit hier ziemlich wertlos.

    Selbst habe ich mich bereits bei einigen anderen Quellen, auch beim ÖAMTC schlau gemacht (dort gibt es den s. g. Tuningfolder ) und es gibt eigentlich nichts, dass gegen die Zulassung des seitlichen Kennzeichenhalters sprechen könnte, außer der Kleinigkeit, dass sich viele darüber selbst nicht so sicher sind und man sich als Besitzer/Umbauer selbst, am besten mit der Landesprüfstelle zur Eintragung zusammenrauft. Erst dann ist man vor jeglicher Willkür sicher.

    Ich halte euch auf dem Laufenden.

  • Eine vorhandene ABE nützt nichts, wenn der Montageort/Art die Vorgaben der StVO nicht erfüllt.

    Knackpunkt ist oft der einseitig eingeschränkte Sichtbereich durch das Hinterrad. Gefordert sind in der EU jeweils 30° zu beiden Seiten.
    Empfehlung für kritische Ein- und Anbauten: vor dem Kauf die Zulassungsstellen kontaktieren und ein i.O. einholen

  • Frage: Ich hab mir gestern den Wunderlich Stripe gegönnt. ABE lag nicht bei. Muss ich irgend etwas tun?

    klar doch: aktiv werden :geht-klar
    beispielsweise bei Wunderlich anrufen und fragen wie man an die ABE kommt

  • Warum soll er für das Stripe Rücklicht eine ABE brauchen??? :denk
    Auf dem Rücklicht ist eine "E-Nummer" aufgebracht, das reicht doch beim PkW auch!!!
    Ich habe auch das Stripe verbaut, und auch da lag keine ABE bei :geschockt