Suche kurzen Auspuff mit Zulassung

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  • Hi Rainer,
    ich habe eine Euro4 R9T Roadster, ist die Under-Seat-Anlage für Euro4 zugelassen? Ist die Montage mit überschaubarem Aufwand bei halbwegs handwerklich begabten Händen machbar?
    Kannst du ein sound-file auftreiben bzw. hast du die Anlage selber gehört?
    Ansonsten finde ich die optisch ganz cool und hätte ggf. Interesse...Danke für Info!
    Gruß Frank

    Eigentlich ist die Sache einfach.

    Die Anlage ist einfach nicht zugelassen für dein Moped :freak

    Das kann der Rainer so schön umschreiben wie er will..........einfach nicht zugelassen 😉

  • Hallo Silvio. Aber Nein ich will nichts schön umschreiben. Es steht da doch klar: E Nummer nur gültig für E3. Vielen Kunden ist das aber egal und sie bauen sie an ihre E4 Modelle. Die E Nummer lässt sich auch nicht so einfach überprüfen . Die Polizei und die Überwachungsvereine schauen doch auch nur ob eine E Nummer vorhanden. Das soll aber bitte nicht als Aufruf zu strafbaren handeln verstanden werden. Muss jeder für sich selber entscheiden

    Gruß

    Rainer

    BMW R9T
    www.classicbike-raisch.de

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Das stimmt einfach nicht.

    Das kann man ganz leicht überprüfen.

    Und zwar ganz leicht. Das geht super einfach.

    Weil du nämlich diese kleine Plastekarte zeigen musst.

    Und da steht dann das der Auspuff an deinem Fahrzeug mit deinem Typschlüssel zugelassen ist...... Ach nee das steht da leider nicht.... und welche Karte überhaupt

    Und das ist der Moment wo du die Karre kurz vor der Einfahrt zum Groß Glockner stehen lässt :rocker

    Aber wer darauf Bock hat bitte schön.


    Ich will auf jeden Fall einen schönen Auspuff an meinem Moped. Aber er muss legal sein.

  • Plastekarte? Ich glaube gelesen zu haben, dass man sowas in Österreich hat. Hier in Deutschland zumindest ist sowas (noch) unbekannt. Bei uns ist das alles noch klassisch Papier.

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

  • Schon vor über 10 Jahren, wurden in der EU jeglicher Schriftkram wie Papiere oder Karten zum Wohle des Motorradfahrers abgeschafft. Einzig und allein die E Nummer ist entscheidend. Das gilt auch in Österreich.weil die auch in der EU sind. Meine Auspuff Lieferanten legen schon seit 10 Jahren keine Papiere oder Karten dazu. Wozu auch ? Wäre sinnloser Schriftkram

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Inwieweit das von den Behörden anhand der eingestanzten e-Nummer überprüft werden kann, weiß ich nicht.

    Aber

    musst du nicht, sofern eine gültige e-Nummer auf dem verbauten Teil angebracht ist.

    Du musst diese Karte also nicht haben, sonder nur eine gültige e- Nummer auf dem Teil.

    Aber diese Nummer kann die Behörde zum Glück nicht nachvollziehen. :ablachen

    Na dann ist ja alles geklärt

  • Schon vor über 10 Jahren, wurden in der EU jeglicher Schriftkram wie Papiere oder Karten zum Wohle des Motorradfahrers abgeschafft. Einzig und allein die E Nummer ist entscheidend. Das gilt auch in Österreich.weil die auch in der EU sind. Meine Auspuff Lieferanten legen schon seit 10 Jahren keine Papiere oder Karten dazu. Wozu auch ? Wäre sinnloser Schriftkram

    Gruß

    Rainer

    Akrapovic macht‘s

  • Inwieweit das von den Behörden anhand der eingestanzten e-Nummer überprüft werden kann, weiß ich nicht.

    Aber

    musst du nicht, sofern eine gültige e-Nummer auf dem verbauten Teil angebracht ist.

    Der TÜV hat Unterlagen darüber, die Polizei kann Dich im Zweifel zur Vorführung dorthin schicken

  • Ist mir noch nicht passiert, kann ich mir aber vorstellen.

    Vorstellen kann ich mir aber auch, dass die Beamten auf eine Datenbank zugreifen können, um die eingestanzte Nummer zu überprüfen.

    Ob ihnen das den Aufwand wert ist, weiß ich nicht und wenn sie ein Phonmessgerät dabei haben und es einsetzen, ist es eh egal was für eine Nummer auf dem Auspuff steht und ob du dein "Plastekärtchen" dabei hast oder nicht... Zu laut ist zu laut!

    ...meint der Jo.


  • Einfach mal so bei 2:40 reinhören. Solche Kontrollen haben letztes Jahr auch bei mir in der Nähe stattgefunden…

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    Dass die Lautstärke in der ABE drin steht ist natürlich Blödsinn.

  • Ist mir noch nicht passiert, kann ich mir aber vorstellen.

    Vorstellen kann ich mir aber auch, dass die Beamten auf eine Datenbank zugreifen können, um die eingestanzte Nummer zu überprüfen.

    Ob ihnen das den Aufwand wert ist, weiß ich nicht und wenn sie ein Phonmessgerät dabei haben und es einsetzen, ist es eh egal was für eine Nummer auf dem Auspuff steht und ob du dein "Plastekärtchen" dabei hast oder nicht... Zu laut ist zu laut!

    Bei der Digitalisierung in Deutschland bin ich mir da nicht so sicher, da ja auch viele ältere Fahrzeuge betroffen sind :0plan, aber wenn zu laut, dann fährst Du im Taxi nach Hause, besonders in der Eifel

  • Ok, mein Fehler mit dem Plastekärtchen, den letzten Auspuff (mit e-Nummer) hab ich 2016 bei beiner V-Strom getauscht; bei dem Remus gab's kein Kärtchen.

    Daher habe ich das mit dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1?) verwechselt, der, glaube ich, in Österreich im Scheckartenformat in Plastik zur Anwendung kommt.

    Errare humanum est.

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

  • Die E Nummern sind bei den jeweiligen Verkehrsministerien in den EU Ländern hinterlegt. Da aber kein Auspuffhersteller seine Anlagen in Deutschland homologieren lässt liegen diese meistens in Irland , Italien oder Spanien.

    Eine Rückkoppelung zu deutschen Behörden ist nicht vorhanden . Durch den ganzen Datenschutz wird der auch niemals stattfinden

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Bei jedem Auspuff der zulassen ist, ist auch eine ABE bei oder gibt es auf der Homepage des Herstellers. Diese muss man mitführen (wenn man es nicht direkt im Fahrzeugschein eintragen lässt), da wurde überhaupt nichts vereinfacht, völliger Blödsinn ist das! Steht nicht aus Spaß so im Bußgeldkatalog

    ▷ Tuning: ABE & Teilegutachten - Bußgeldkatalog 2022
    llll➤ Wissenswertes zum Thema ABE und Teilegutachten z.B. worin sich die zahlreichen Zeugnisse unterscheiden und welche Belege wann notwendig sind.
    www.bussgeldkatalog.org

    Man kann auch dran Schrauben was man will und die Polizei pauschal für bescheuert halten. Viel Erfolg dabei!

    Einmal editiert, zuletzt von Matthias84 (19. Januar 2023 um 19:56)

  • Nein das ist laut meinen Lieferanten falsch. Man muss halt unterscheiden zwischen einer ABE mit KBA Nummer vom Kraftfahrtbundesamt und einer ENummer wie sie auf Auspuffanlagen oder Leuchtmitteln europäisch geregelt ist. Oder hast du für deine Blinker, Rücklicht oder Scheinwerfer auch immer eine ABE oder Karte dabei. Der Hersteller ist auch nicht verpflichtet dieses auf seiner Homepage als Gutachten anzubieten.

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH