Höcker und Soziusrahmen ! Erlaubt ?

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  • Moin,

    Frage, weiß jemand ob man die Soziusfussrasten/ Soziusrahmen entfernen muss wenn man mit Höcker fährt?

    Grund wäre wohl, damit man niemanden mitnehmen kann wenn man mit Höcker fährt !

  • Sollte erlaubt sein.

    Du hast dann zwar Soziusfußrasten, kannst aber niemanden mitnehmen, da statt des Sitzplatzes der Höcker montiert ist.

    Andersrum, also ohne Soziusfußrasten aber mit Sitzplatz für Sozius, könnte nicht erlaubt sein. Bin ich mir aber nicht sicher.

    Das Thema gab es aber hier im Forum schon mal.

    ...meint der Jo.


  • Ich frag nur weil ich heute morgen drauf angesprochen wurde. Ich hab gesagt das alles so war als die Maschine gekauft habe. War ja auch so. Also denke ich mal das das legal ist .

  • Du kannst so fahren, aber immer ohne Beifahrer.

    Mit Fußrasten / ohne Sitz: darfst halt keinen mitnehmen

    Ohne Fußrasten / mit Sitz: darfst halt keinen mitnehmen

    Mit Fußrasten / mit Sitz aber ohne Halteeinrichtung (Riemen / Bügel) für Beifahrer: darfst halt keinen mitnehmen

    Gruß Helmut

    Soonham Cycle Fucktory

  • Hm, ich glaub das ist wie so oft wenn etwas da ist muss es auch funktionieren.

    Also wenn zweiter Sitz, dann muss auch ein Riemen dran sein und auch Fußrasten.

    Somit würde ich sagen, ein Sitz und Fussrasten is wohl ok, umgekehrt nicht.

  • Hm, ich glaub das ist wie so oft wenn etwas da ist muss es auch funktionieren.

    Also wenn zweiter Sitz, dann muss auch ein Riemen dran sein und auch Fußrasten.

    Somit würde ich sagen, ein Sitz und Fussrasten is wohl ok, umgekehrt nicht.

    ..... so kenne ich das auch.

  • Hm, ich glaub das ist wie so oft wenn etwas da ist muss es auch funktionieren

    Das gilt doch wohl nur für beleuchtungstechnische und sicherheitstechnische Elemente.

    Solange ich bei einer Soziussitzbank ohne Fußrasten (Soziusrahmen) keine Person befördere dürfte das vollkommen belanglos bezüglich erlaubt oder nicht sein, ich könnte die Sitzbank ja auch nur für eine Tasche (BMW Hecktasche) benutzen. Ich fahre momentan auch mit Soziussitzbank ohne Fußrasten und Soziusrahmen, auch der Halteriemen ist nicht montiert. Bisher hat niemand gemeckert.

  • Die rechtlichen Sachen hab ich nicht mehr da aber ich bin mir sicher, dass die Halteriemen/griffe montiert sein müssen wenn das Moped einen zweiten Sitz hat, egal ob jemand drauf sitzt oder nicht. Deshalb hab ich meine auch montiert gelassen und so zusammen gepfriemelt, dass die versenkt sind zwischen vorderem und hinterem Sitz und selbiges hab ich auch mit den Fussrasten im Kopf.

    Einmal editiert, zuletzt von RS Muc (23. April 2019 um 20:07)

  • Wenn in den Papieren 2 Sitzplätze eingetragen sind, dann müssen formal auch Soziusfußrasten und Haltegriff/-riemen angebracht sein. Wird zwar oftmals drüber hinweg gesehen, kann aber in einer Kontrolle oder beim TÜV zum Problem werden.

    Gruß

    Stephan

  • In den Papieren der neueren Modelle (E4) steht ww.1 nicht mehr.

    Die StVZO sagt :

    § 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

    (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
    (2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Genau lesen!

    In allen Vorschriften steht: willst du 2 Personen befördern benötigst du einen Halteriemen oder Griff , 2 Paar Fussrasten und eine Mindestlänge der Sitzbank.

    Da steht nicht drinnen ob die Sitzbank geteilt sein darf oder nicht.

    Wenn man eine Person befördern möchtest benötigt man 1 Paar Fußrasten.

    In keiner Vorschrift steht was von einer Maximallänge einer Sitzbank.

    Ergo fahre ich eine lange Einersitzbank und 1 Paar Fussrasten denn in meinen Paarpieren steht was von wahlweise einer oder zwei Personen.

    Mach ich jetzt im 5. Jahr, wurde noch nie beanstandet, weder von der Rennleitung noch vom TÜV.

    Ich wollte diesen, doch recht komfortablen Zustand bei meinem 2V nachtragen lassen. Das wurde mit den Worten abgelegt: die 9T /E3 sei von Anfang genau so zugelassen worden. Der 2V eben nicht.

    fu Zitronenhaubenkakadu

  • Also dem TÜV ist es zum Beispiel total egal.

    Ich hab den Fußrastenrahmen abgebaut und trotzdem die Soziussitzbank montiert. Den hat es noch nicht mal ansatzweise interessiert.

    Genauso bei einer Kontrolle der Polizei. Die haben nach allem geschaut, nur das haben Sie nicht gesehen bzw. War nicht interessant genug.

    Die Aussage meines Vorschreibers kann ich somit nur bestätigen.

    Alle technischen/ rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, dann klappt’s auch mit dem Beifahrer oder der Ordnungsmacht. :daumen-hoch

    Grüße Peer

  • Ich bin der Meinung wer mit Sozius fahren will soll einen Beiwagen anspaxen. Ich will anständig Mopped fahren. Und wenns mich legt keinen anderen auf dem Gewissen haben. Soziusrahmen ab, Soziusfußrasten ab, Höcker drauf. Ich persönlich fahre nie bei jemand mit. Eher laufe ich heim... oder Bahn.

    Gruß Frank