Mit Anhänger durch die Schweiz

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  • Dir ist offensichtlich nicht klar, das viele PKW den gut seitlich versetzt haben.

    das ist mir sehr wohl klar und mir ist auch klar, dass das nicht entscheidend ist! :winken

    Wenn sich die Anhänger Kupplung vom Kugelkopf löst (warum auch immer), ist nicht sicher gestellt, dass sich die übliche Schlaufe der Reißleine nicht auch löst.
    Die Reißleine dient ausschließlich dazu, die Anhänger Bremse im Falle eines Falles zu betätigen.

    Dir ist offensichtlich nicht klar, dass die Reißleine keine Führungsaufgabe oder Lenkfunktion hat. :heil

  • Dann müsste die Leine ein 8 oder 10 Drahtseil sein.

    Außer es handelt sich um Deinen, der bringt sofort die Zugmaschine zum stehen. :D

  • Die dünne Abreißleine ist sofort zerrissen sobald der Anhänger von der Kugel ist.

    Null Sinn !

  • Bleibt auf dem Teppich. Was Schweiz und Niederlande für ungebremste Anhänger vorschreiben, ist offenbar mehr als der dünne Draht, der bei gebremsten Anhängern als Reißleine zum Auslösen der Bremse bei Kupplungsversagen fungiert. Man kann sich auch trefflich über Vorschriften, die von denen im eigenen Land gewohnten abweichen, echauffieren. Besser und ein Gebot der höflichkeit ist es aber, sich vor Einreise über die Gegebenheiten des Gastlandes zu informieren. In Zeiten des Internets braucht das nur wenige Klicks.
    https://www.adac.de/sp/rechtsservi…gern_245234.pdf

  • Stimmt, ist eine gute Gelegenheit an der Sicherheit Anderer zu arbeiten. Bei meinem gebremsten Anhänger ist die Leine dünn, reicht aber vielleicht um die Bremse zu aktivieren. Trotzdem werd ich eine dickere montieren. Bei meinem ungebremsten Anhänger (zusammenklappbar) ist das Stahlseil aber recht dick.
    Muss mal bei meinem neuen Auto mit elektrisch ausfahrbarer Kupplung genauer schauen, wo ich das Seil einhänge. Darüber habe ich noch nie nachgedacht.
    Danke für die Anregungen.
    Helmut

  • Zitat

    Dir ist offensichtlich nicht klar, dass die Reißleine keine Führungsaufgabe oder Lenkfunktion hat.

    Das ist mir sehr wohl klar...wenn ich eine (vermutlich eh zu kurze Leine) sagen an wir eine rechts versetzte Abschleppöse nagle und dann ne Linkskurve fahre...

    Bei den von mir bisher bewegten Anhängern hätte die Leine nicht an die an meinem Fahrzeug rechtsaussen sitzende Öse gereicht

  • Was für einen Sinn macht dann die Reißleine beim ungebremsten Anhänger?
    Das ich ihn weiter hinter mir herziehe, ... ?
    vG Heiner


    ungebremste Anhänger haben keine "Reißleine" (die werden immer am Bremshebel befestigt)
    Außerdem haben Reißleinen immer eine Sollbruchstelle

  • ungebremste Anhänger haben keine "Reißleine" (die werden immer am Bremshebel befestigt)
    Außerdem haben Reißleinen immer eine Sollbruchstelle

    Alfred aber nachdem müsste ich doch eine Leine an meinen ungebremsten Hänger befestigen
    und am Auto anhängen oder :denk

  • Heiner, das folgende habe ich aus dem Link in Post 38 kopiert:

    ...
    Danach brauchen Anhänger bis 1.500 kg zGG eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder
    genauer „Losreißvorkehrung“, die verhinder t, dass der Anhänger sich selbstständig
    macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Bei Anhängern ohne eigene
    Bremse kommt hier eine sogenannte Hilfskupplung (Kabel oder Kette) in Betracht.
    Diese Regelung gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.
    ...

    Reden ist silber, Schweigen ist gold, nineTs sind schwarz. :winken:brauen