Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    Da sieht man, das die ein wenig nach oben "guckt"

    Gibt´s auch schwarze "Wahnwesten" ?

  • Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.


    Und wie kriegen die das durch den TÜV? :denk


    Ich habs nicht gesehen, wurde mir nur vom Meister stolz erzählt. Vielleicht haben sie das Teil unten leicht versenkt ?

    KA

  • Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    Da sieht man, das die ein wenig nach oben "guckt"

    Mensch Werner, das sieht geil aus, die Kombi hat was :rocker:rocker:rocker

    Wo issn des Schildle, Seite oder Mitte?

    Hast du bitte noch ne andere Aufnahme, von der Seite?

  • Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.


    Externer Inhalt up.picr.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    Gibt´s auch schwarze "Wahnwesten" ?

  • Sieht allemal klasse aus Werner!
    Sowas schwebte mir auch mal im Kopf. Mich würde nur dieses umstecken nerven, wenn ich die Tasche hinten drauf habe und das Rücklicht dann wieder über die Blinker geht.
    Rein optisch gesehen für mich aber erste Sahne.

    Wenn man nicht hin und wieder scheitert, hat man sich selbst nicht gefordert.

  • Warum sollt der TÜV was dagegen haben wenn das Rücklicht E-geprüft ist?

    § 53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler ( merken)

    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.500 mm, bei Arbeitsmaschinen und Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1.900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2.100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.


    (2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an

    1. Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

    2. Krankenfahrstühlen,

    3. Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und

    4. Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.

    Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieses Maßes nicht zuläßt, nicht höher als 2.100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1.000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.


    (3) (aufgehoben)


    (4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


    (5) Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlußleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1.000 mm, so muß je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.

    Außerdem rasen wir nicht, wir fahren unsere Wohlfühlgeschwindigkeit.

    Wir sind nur etwas ungeduldig :rocker

  • Welcher Winkel darf es denn sein (nur die 90 Grad?), die sind ja schon mal schnell wenig begeistert.
    Nur blenden darf es hinter dir keinen denke ich

    Außerdem rasen wir nicht, wir fahren unsere Wohlfühlgeschwindigkeit.

    Wir sind nur etwas ungeduldig :rocker

  • Welcher Winkel darf es denn sein (nur die 90 Grad?), die sind ja schon mal schnell wenig begeistert.
    Nur blenden darf es hinter dir keinen denke ich


    StVO § 49a

    Der Leuchtenträger muß rechtwinklig zur Fahrbahn und zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein; er darf nicht pendeln können.


    und falls es interessiert gibt es hier noch viel mehr zur Anordnung, Anzahl etc. von Fahrzeugbeleuchtungen:

    http://www.gtue.de/sixcms/media.p…lte_2010-12.pdf

  • Guten Morgen zusammen,

    würde dieses Thema gerne wiederbeleben bzw. wiederhochholen da genau mein Ding!

    Bisher war das ja -technisch gesehen - eher mau, dafür wurde ausführlichst über Sinn und Unsinn diskutiert was meiner Meinung an sich nach völlig unsinnig ist:

    Man kann alles immer verbessern!

    Wer eine RnineT will, kann diese verbessern indem er sie erleichtert. (Wenn auch eine reine Verbesserung durch Gewichtsersparnis ganz ohne Alltagseinbußen nur in geringem Maß oder zu hohen Kosten möglich ist!)

    Wird dadurch kein anderes Motorrad und nicht besser oder schlechter als eine S1000R oder RR oder XR oder YXZ oder GS sondern schlicht und ergreifend eine andere RnineT mit allen Vor- und Nachteilen einer Erleichterung (bessere Beschleunigung bei gleicher Kraft, geringerer Benzinverbrauch, aber u.U. auch geringerer Komfort, Alltagstauglichkeit oder Haltbarkeit!)

    Auch würde ich in dem technischen Teil hier gerne von den Tipps wie: 'Biotuning, nimm doch erstmal du ab oder geh vor dem Fahren mal oredntlich Pissen und Kacken' absehen, was zwar unstrittig richtig ist, im technischen Bereich eines Motorradforums außer der einmaligen Erwähnung (die hiermit geschehen ist!) m.E. nach nichts verloren hat.

    Gibt es Fotos oder ein Ergebnis von Karli1512??!

    Ich selbst habe zwar noch keine Ninette, habe aber über ein Jahrzehnt meine Speedy von 225kg auf 195kg gebracht und verbessert - weitestgehend ohne Einbußen, dafür mit teilweise vertretbarem, teilweise eher irrwitzigem Aufwand!

    Ich bin ein Freund von Alu, weil ich das geringe Gewicht, die gute Bearbeitbarkeit und vor allem die Anmutung schätze.

    Meine Speedy ist quasi vollcarbonisiert - also alle Verkleidungsteile (hat ja keie Verkleidung in dem Sinne aber eben Front und Heckfender, Flyscreen, Seitenverkleidung, Tanknose, ...) aber eben auch Tank und Räder (Dymag)

    Das Ergebnis jeder einzelnen Aktion ist überschaubar - in Summe aber gewaltig und so ist das Teil für mich nahezu perfekt und steht einer modernen 1050 nicht viel nach, ist aber eben bereits 20 jahre alt und für mich viel schöner.

    Was sie nicht ist und nicht geworden ist, ist ein anderes Motorrad, und so ist eine 0815 Street Triple (selbst die alte 675, aber auch die neue765) natürlich immer noch leichter und handlicher aber eben auch - für mich weniger schön - und hat vor allem nicht den Bumms und den Charakter.

    Was mich an der Scrambler reizt ist die puristische Anmutung und die Möglichkeit, das Teil optisch einfach zu halten und vermutlich nicht nur zu erleichtern sondern auch zu vereinfachen. Ich habe noch eine R80G/S mittlerweile mit 1000er Motor, aber der ist eben doch leistungsmässig begrenzt ebenso wie das Fahrwerk (obwohl mit Monolever und Öhlins bestückt nicht schlecht) - deshalb habe ich das Ding ja auch noch und halte eie Wiederbelebung für möglich, erstmal will ich etwas mehr Bumms und deshalb eine Ninette Scrambler.

    LiFePos sind (außer für Ganzjahres und Winterfahrer!) fantatsisch - das Preis - Gewichtsersparnispotential unschlagbar und damit ein ganz heisser Tip. Nachdem ich so einiges durchhabe (von MBF über über...) empfehle ich mittlerweile ziemlich uneingeschränkt die LM Reihe von JMT. - Wie bereits angesprochen: >4kg Gewichtsersparnis für etwa 100€ da macht 25€/kg!

    Auspuff ist etwas schwieriger, da Kat, zulassungstechnisch und auch immer Auswirkungen auf Crehmoment und Leistung - ausserdem muss er schön sein und gut klingen, das ist alles gegeben, also lassen!

    Tank: Prinzipiell ist ein Alutank nicht oder nicht viel leichter weil die geringere Festigkeit durch größere Materialdicke kompensiert werden muss. (Stahlblechtanks haben i.d.R. <1mm, Alutanks >2mm; bei 0,5mm zu 3mm ist bei einem Faktor von 6 der Gewichtsvorteil von Alu zu Stahl von 1/3 dahin) - trotzdem habe ich hier gelesen, der Alutank sei 3,7kg leichter... - kann das jemand bestätigen / dementieren

    Schläuche in den Speichenfelgen (natürlich nicht bei den Kreuzspeichenrädern!) wiegen etwa 500g/Stück; das 3M Klebeband ist dagegen vernachlässigbar. Kann man einfach selbst machen - dazu braucht es keinen Spezialisten sondern nur ne rechte und ne linke Hand- ist günstig und hat quasi keine Nachteile (Reifen und Schlauch runter, Reinigen und Entfetten (z.B. mit Bremesenreiniger) 3M Klebeband drum (ich empfehle das 4411 in 50mm Breite) Schraubventil rein; Reifen drauf, fertig.

    Ist nicht so leicht wie Kineos (wobei was die wiegen muss sich erst noch zeigen - es wird selten so wenig gewusst und gelogen wie beim Gewicht!) - aber ich kenne auch das Gewicht der Speichen- und Kreuzspeichenfelgen nicht.

    Prinzipiell ist die beste Art Gewicht zu sparen das Weglassen (also z.B. jede Art von (unnötiger?!) Abdeckung du Blende)

    Danach kommt das Ersetzen durch leichtere existierende Teile oder Zusammenfassen von Funktionen. (Ich bin z.B. ein großer Freund von Lenkerendspiegeln, weil sie sehr gute Sicht (ich fahre sie oben außen!) mit der Möglichkeit verbinden, die Lenkerendgewichte zu ersetzen und somit die Vibrationen im Lenkerende auf gleich niedrigem Niveau zu halten.(Man könnte sie auch weiter senken wenn man das will und die Lenkerendspiegel zusätzlich zu den Lenkerendgewichten anbringt...!)

    Alle nichtbelasteten Schrauben durch Alu- oder sogar Kunststoffschrauben ersetzen ist klar, oder (habt ihr Euch mal Gedanken gemacht, warum an den meisten Zubehörblinkern (die Kellerman Ato mal ausgenommen) an den M8er Gewinden Stahlmuttern sitzen? - Die habe ich zuerst durch Alumuttern, mittlerweile durch spottbillige schwarze PA6 Muttern / Hutmuttern ersetzt, was - abgesehen von dem eigentlich vernachlässigbar geringen Effekt der Gewichtsersparnis massig Vorteile mit sich bringt: Korrosionsfrei, isolierend, selbstsichernd, schützt das empfindliche oft Kunststoff- oder Alugewinde am Blinker vor überdrehen, langt massig von der Festigkeit her...!)

    Titanschrauben (und allgemein Teile!) sind schweineteuer, schwer zu bearbeiten oder zu besore

    Letztendlich dann das Ersetzen durch eigens angefertigte oder modifizierte Teile

  • lustitsch finde ich in diesem Zusammenhang mal wieder, dass das geringere Gewicht zwar als herausragende Eigenschaft beworben, aber trotz des hohen Preises schlicht und einfach nicht angegeben ist (ist bei den Kineo Rädern übrigens ähnlich!)

    (Ich hab mal angefragt, auch wann Sie mit einet Zulassung rechnen, mal sehen ob Antwort kommt!? :brauen)

    Zitat:

    Unser Tank in 100% Carbon ist das Highlight für die BMW R Nine T Reihe.

    Im Vordergrund stehen Gewichtsersparnis (in der Regel Einsparung von ca. 70% im Vergleich zum originalen Bauteil) und höhere Steifigkeit.

    ABE und TÜV in Vorbereitung.

    Gehen wir mal von etwa 6kg Tankgewicht vom Stahltank (mit 1mm Wanddicke?!) aus.

    Ein Alutank mit gleicher Größe und Wanddicke wiegt dann noch 2kg - also 4kg leichter! (wobei ich 1mm für sehr optimistisch halte... - nehmen wir mal 1,5...2 mm dann liegt die Gewichtsersparnis gegenüber einem Stahltank (der realistisch eher 0,5 oder 0,75mm Wanddicke hat) noch bei 2kg.

    Ist dafür wie der Stahltank zulassungsfähig und uneingeschränkt kraftstoffbeständig und korrosionsbeständig!! (Dafür auch nicht ganz günstig... - kostet wohl 1k€ Aufpreis gegenüber dem Stahltank und allein also nicht im Tausch dann sogar 2k€)

    Der Carbontank kann also etwa 2kg wiegen und damit 4kg Gewicht sparen. Das mit der Zulassung glaube ich erst wenn ich es sehe (vermutlich läuft es auf eine Gutachten oder eine Gutachtenvorbereitung zur möglichen Einzelabnahme hinaus!) und selbst bei 4kg Gewchtsersparnis liegen die Kosten mit dann 600€/kg doch im happigen Bereich.

    Die gewonnene Steifigkeit kann man sich in die Haare schmieren, da der Tank ja elastisch / schwimmend auf dem Mopped befestigt wird.

    Richtig gut und geil wird es, wenn der Tank gleichzeitig als Deckel einer (evtl. dann riesigen!) Airbox dient und fest ans Chassis angebunden und und diese mit versteift aber das sprengt den finanziellen und optischen Rahmen (ebenso wie Carbonverkleidungen z.B. am Heck nur verschwindenden Erfolg bringen - wenn schon dann ein selbsttragendes Carbonheck! - Carbonteile bringen i.d.R. 50% Gewichtsersparnis gegenüber den üblichen Kunststoff (ABS oder PP oder PA Teilen) - das macht bei einem Frontfender z.B. gerade mal etwa 200g aus und ist damit auch ganz schön teuer (Sagen wir mal 100...200€ für das Teil, macht dann 500...1000€/kg!)!)

    Für mich kommt Carbon bei der Scrambler rein aus optischen Gründen nicht in die Tüte und ist mir auch zu teuer. An der RnineT mag das etwas anderes sein.

    Ausserdem habe ich Zweifel an der Kraftstoffbeständigkeit und Zulassungsfähigkeit! (Ich arbeite seit 20 Jahren in der Entwicklung von Kraftfahrzeug - Kraftstoffsystemen und weiß einiges über Zulassungsvorschriften und Kraftstoffbeständigkeit sowie Permeation - ein in Verbindung mit ethanolhaltigem Sprit nicht ganz triviales Thema!)

    Alu rules!