....das wäre klasse; ich schicke Dir ne pn wenn ich es absehen kann
Wäre schön wenn es mal zeitlich passt.
Horst
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Horst
Natürlich muss bei den AC-Schnitzer Felgen die Größe und der Hersteller eingetragen werden.
Da es normalerweise keine Freigabe ,für die 9T, für die 190, 200er Reifen vom Hersteller gibt.
Dies erfolgt dann durch die Einzelabnahme.
Geduld und Überzeugungskraft der Werkstatt meines Vertrauens haben gefruchtet: Das Gutachten wurde ohne Reifenbindung ausgestellt
Geduld und Überzeugungskraft der Werkstatt meines Vertrauens haben gefruchtet: Das Gutachten wurde ohne Reifenbindung ausgestellt
Toll! Bringt nur nichts! Dann erklär mal wie du z.B. einen 190er oder 200er ohne Freigabe fahren willst?
Bei der Eintragung mit Typ und Hersteller ohne Freigabe, werden die Technischen Daten des Reifens, Radlauf im eingebauten Zustand geprüft und Zugelassen. Der z.B. im Teilegutachten angegeben 200er Pirelli Diablo Rosso II hat auch keine Freigabe für die 9T. Solltes du den Reifen ohne Eintragung mit Typ und Hersteller fahren, erlöscht deine Betriebserlaubnis trotz Teilegutachten. Siehe Freigabe
So viel ich weiß gibt es keinen 190er oder 200er mit einer Freigabe für die 9T. !80er schon, aber dafür sind die Felgen zu Schade.
ZitatIst in den Fahrzeugpapieren ein Reifenfabrikat eingetragen, so ist dieses Fabrikat zunächst bindend.
Kleine Quizfrage, nice9t: an welches Fabrikat halte ich mich, wenn keines Eingetragen ist ? Naaa?
Du betrachtest das ganze Falschrum. Wenn KEINE Reifenbindung gegeben (eingetragen) ist, so muss der montierte Reifen auch keine Freigabe für die Felge haben....
Du betrachtest das ganze Falschrum. Wenn KEINE Reifenbindung gegeben (eingetragen) ist, so muss der montierte Reifen auch keine Freigabe für die Felge haben....
Ne für die Felge nicht, aber für das Motorrad.
ZitatErst wenn das Testprogramm zur vollsten Zufriedenheit absolviert ist, erteilen die Fahrzeug- und Reifenhersteller die Freigabe in Form von Hersteller- oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ein für ein bestimmtes Motorrad freigegebenes Fabrikat kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Größenbezeichnungen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. .... D.h. das Motorrad befindet sich hinsichtlich der Reifenumrüstung im vorschriftsmäßigen Zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Es darf also zu keiner Beanstandung bei einer Verkehrskontrolle kommen. Sie sollten jedoch die Bescheinigung stets bei sich führen.
Du hast einen Denkfehler, der Reifen muss für die 9T eine Unbedenklichkeitsbescheinigungen haben. Dann geht das mit der Größe. 190er oder 200er wurden nie getestet, da von BMW nicht zugelassen.
Zeige mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die 9T (190er oder 200er Reifen)! Es gibt keine, ergo selbst wenn die Größe passt, must du eine Einzelabnahme machen und dabei wird der Typ und Hersteller eingetragen.
Have it your way....
Ich bleib dabei, wenn kein Fabrikat eingetragen ist, kann ich mich an keines halten. Die ABE erlischt nicht.
Dein zweites Zitat im Post über diesem stimmt WENN eine Fabrikats/Reifentyp Bindung vorhanden ist.
Völlig richtig Michel. Wenn keine Fabrikatsbindung eingetragen ist kannst alles in der Größe fahren. Es erlischt keine ABE. Es müssen natürlich alle Parameter wie Traglast und Geschwindigkeistindex passen. Wir machen Felgenumbauten seit vielen Jahren auf andere Felgengrößen und andere Reifengrößen. Immer steht immer Gutachten:
ODER ANDERE HERSTELLER DER GLEICHEN GRÖßE
Gruß
Rainer
Ok, wie ihr meint.
Kineos 6" mit Teilegutachten für 190 u. 200 er
Eintragung durch TÜV ohne Reifenbindung erfolgt.
So wie Rainer es ausführt
Hallo,
hab den ganzen Beitrag nochmal durchgearbeitet und leider nichts richtiges zu meiner Frage gefunden.
Fährt jemand von hier einen 190er mit 55er Querschnitt und hat den auch eingetragen bekommen.
Ich fahre auf der Schnitzer einen 190 / 55 MK3. Bin damit sehr zufrieden.
Hab demnächst in der Schweiz meinen Eintragungstermin