Folgen von Anbauteilen ohne ABE, speziell hier: Spiegel

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  • Gerade habe ich mir die Rizoma Spy Spiegel zur Ansicht bestellt und musste feststellen, dass es die 60,80 er ohne ABE gibt und die 94mm Spiegel mit ABE. Der Händler am Telefon war freundlich, meinte, dass ein Fahren mit 80er Spiegeln ohne ABE kaum beim TÜV oder der Rennleitung auffällt, jedoch ganz arg unangenehme Folgen haben kann, wenn es um das Thema Unfall und Versicherung geht. Biegt man ab, übersieht man jemanden von hinten usw bei Dingen, bei denen Spiegel auch nur im Entferntesten eine Rolle spielen können, so kann sich die Versicherung dann recht bequem herausreden.
    Habt Ihr denn schon auch Dinge in dieser Hinsicht gehört?
    Ich will einfach das Gefühl vermeiden, das ich mit 16-19 hatte, weil ich mit einer halblegalen Karre unterwegs bin.
    Was meint Ihr? Immer nur mit ABE oder Augen zu und durch?

    Ab und an passiert es mir, dass ich gemütlich cruise und so ein angegaster Japaner meint noch, mich mit raschem Überholen vor der Kurve beeindrucken zu müssen. Da sind ABE Spiegel sicherlich nicht verkehrt, wenn es mal doch zu einem crash kommt.

    Mich würde Eure Meinung interessieren.

  • Geregelt in der StVZO - 56er Paragraph
    Es gibt einen extra Tatbestand dafür:
    "Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften entsprach."
    Das Ganze kostet 15,-Euro ;)

    (gilt natürlich nur für D)

    Gruß Kathrin

  • Hallo Marc,,

    das was QBoxer1 schreibt ist absolut stimmig. Im Fall eines Unfalls kann es sehr schnell unbequem werden speziell bei Personenschaden und oder höheren Geldsummen. Die eigene oder gegnerische Versicherung schaut sich je nach Lage so ein Moped dann sehr genau an. Da muss die Rennleitung oder der TÜV erst mal nichts bemängelt haben.
    Ist letztendlich eine persönliche Entscheidung mit den Teilen ohne ABE - dem einen ist es egal dem anderen ist es zu heikel. Die eventuellen Konsequenzen kennen wir alle.... :denk

    Wer Motorräder nachmacht oder fälscht, oder nachgemachte
    oder gefälschte sich verschafft und in Verkehr bringt,

    wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

    Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben


  • Hinterher ist man immer schlauer.

    Ein Versicherungsfall kann wegen so einer Lappalie (Spiegel nicht StVo konform oder ähnlich) schnell zum Bumerang werden.

    Es spielt dabei keine Rolle ob man Verursacher oder Geschädigter ist. Es gibt KEINE Versicherung die im Ernstfall (größere Schadenssumme) daraus kein Kapital schlagen würde!

  • Mich haben sie letztlich mit nur einem illegalen Spiegel erwischt. Kostet 15 EUR . Im Versicherungsfall muss immer der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfallhergang und der Veränderung am Fahrzeug bewiesen werden. Die Versicherungen versuchen es zwar immer wieder, aber wohl dem der sich wehren weiß. Dazu gibt es reichlich Grundsatzurteile. Also einfach mal wegen etwas zu kleinen Spiegeln ganz entspannt bleiben.
    Gruß
    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Danke für Eure Antworten. Es ging mir darum, herauszufinden, was im worst case passieren kann. Einerseits will ich vernünftig sehen, andererseits sollen die Spiegel nicht riesengross sein.
    Mit 15 EUR Busse zweimal im Jahr könnte ich problemlos leben. AAAber: biege ich zB links ab und ein anderer Mopedfahrer rausch von hinten in mich rein, ist querschnittsgelähmt und die Versicherung windet sich, ja dann kann ich quasi pleite sein. Allein dieses Wissen stört mich und trübt mir den Genuss am Fahren durchaus. Ist mein Auspuff zu laut, kann das nicht passieren, bzw Unfälle werden eher noch vermieden. Daher kann es schon nicht ganz ungefährlich sein, das auf die leichte Schulter zu nehmen, denke ich.

  • Danke für Eure Antworten. Es ging mir darum, herauszufinden, was im worst case passieren kann. Einerseits will ich vernünftig sehen, andererseits sollen die Spiegel nicht riesengross sein.
    Mit 15 EUR Busse zweimal im Jahr könnte ich problemlos leben. AAAber: biege ich zB links ab und ein anderer Mopedfahrer rausch von hinten in mich rein, ist querschnittsgelähmt und die Versicherung windet sich, ja dann kann ich quasi pleite sein. Allein dieses Wissen stört mich und trübt mir den Genuss am Fahren durchaus. Ist mein Auspuff zu laut, kann das nicht passieren, bzw Unfälle werden eher noch vermieden. Daher kann es schon nicht ganz ungefährlich sein, das auf die leichte Schulter zu nehmen, denke ich.


    genau das meinte ich - nicht den Fall einer Verkehrskontrolle sondern den Ereignisfall mit einer größeren Schadenssumme >5 Stellen.

    Dann wird keine Versicherung Nichts unversucht lassen!

  • Ich habe mich bewusst für die großen Rizoma Spiegel entschieden. Im Ernstfall spielen die optisch anspruchsvolleren kleineren Spiegel plötzlich keinen Rolle mehr. Das ist das alles nicht wert.

  • Gute Entscheidung!! Ich hab sie inzwischen montiert und sie sind in keiner Weise zu gross, ich kann gut sehen und alles in Allem sieht es viel besser aus. Dank E Zeichen alles entspannt...

  • Ende gut alles gut :D

    Wer Motorräder nachmacht oder fälscht, oder nachgemachte
    oder gefälschte sich verschafft und in Verkehr bringt,

    wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

    Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben


  • AAAber: biege ich zB links ab und ein anderer Mopedfahrer rausch von hinten in mich rein, ist querschnittsgelähmt und die Versicherung windet sich, ja dann kann ich quasi pleite sein.


    In diesem Fall bist Du nicht verpflichtet, den rückwärtigen Verkehr zu beachten, sondern den entgegen kommenden. Natürlich vorausgesetzt, Du bist schon auf der linken Spur.
    Mit einem guten Anwalt kämst Du aus dem Vorwurf der "zu kleinen" Rückspiegel raus. Da bin ich mir sicher.

    \,,/(-_-)\,,/ Keep rockin'

  • Schwierig. Ich hab mal nem hupenden Autofahrer den Stinkefinger gezeigt, woraufhin er mich verfolgt hat, ich auf einem Vespa 300er Roller.
    Bin in der Mitte der Spur gefahren und er hat sich vorbei gedrückt. Dabei hat er mir mit einem derartigen Geschwindigkeitsunterschied den Lenker weggeschossen, dass die Lenksäule abgedreht wurde. Ich bei 75km/h in T-Shirt und kurzen Hosen die Strasse ausgeschliddert.
    Fazit 50:50 Schuld, weil wir beide zu schnell waren. Den Rest hat keinen interessiert. Ich hätte mich also verschlagen lassen sollen.
    Bei der Gerichtsverhandlung sass der typ schon wegen anderer Delikte im Knast. Somit waren die Unfallfolgen wahrscheinlich die harmlosere Variante. Richter lauern nur darauf, eine Rechtsverletzung dann zu finden und können so den Fall abschliessen.

  • Ja verstehe...in den Augen des Richters habt ihr Euch da 'nen Rennen geliefert und seid beide schuld.
    In dem anderen Beispiel bin ich davon ausgegangen, das Du Dich stvo-konform verhalten hast und nur die Rückspiegel "zu klein" sind.

    \,,/(-_-)\,,/ Keep rockin'

  • Schon klar, ich wollte einfach mal nur an meinem Beispiel klar machen, dass die Richter sich an einer Sache aufhängen können und Du als non-ABE Fahrer einfach dann keine Chance mehr hast.

  • Was sagt denn der Gesetzgeber dazu?

    "Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.

    Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.

    Im Bußgeldkatalog ist unter "Fehlender oder unbrauchbarer Rückspiegel" ein Verwarnungsgeld von 15€ aufgeführt.

    Durch den Anbau nicht-richtlienenkonformer Anbauteile erlischt die Betriebserlaubnis und somit auch der Versicherungsschutz des Fahrzeuges."
    Quelle StVZO §56

  • Ich fahre kleine Spiegel (mit Wölbung) seit viel Jahren aus voller Überzeugung. Nichts darf vibrieren, nichts darf durch den Arm verdeckt werden und man sollte nur über die Blickführung (ohne Kopf zu bewegen, Armstellung zu verändern oder sonstige Verrenkungen) in die Spiegel schauen können. Kleinere Spiegel stellen allerdings größere Anforderungen an die exakte Justierung. Das Gesagte ändert aber leider nichts daran, dass man im Falle eines Unfalls mit erheblichen Schaden ein echtes Haftungsproblem an der Backe hätte, sofern zwei unabhängige Gutachter zu dem Schluss kämen, dass Verursacher oder Geschädigter durch die bessere Sicht mittels gesetzeskonformer Spiegel den Unfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätten. Trifft Letzteres nicht zu, hat man lediglich ein 15€ Bußgeld-Problem. Eine Wahrscheinlichkeitsrechnung des Risikos sollte jeder für sich selbst machen. Viele schauen ja nicht einmal mehr in die Spiegel. Ob nun groß oder klein.

    Gruss, Fredo

  • Grundsätzlich soll jemand, der Bedenken wegen der ABE hat, nicht zugelassene Teile nicht verwenden. sonst wird der Fahrspaß unnötig beeinträchtigt. Es muss aber auch nicht unnötig schwarz gemalt werden. Gerade in Richtung Versicherungsschutz werden ja geradezu Horrorszenarien an die Wand gemalt. Nicht nur in diesem Forum. Vor Gericht gilt der Grundstz der Verhältnismäßigkeit. Eine Leistungsbefreiung der Versicherung wegen einer so geringfügiger Abweichung von Zulassungsvorschriften ist nur bei tiefstem Pessimismus vorstellbar. Solche Leute fahren aber selten Motorrad. Allein schon wegen der Betriebsgefahr. In krassen Fällen grober Fahrlässigkeit, wobei es aber eher um Dinge wie Fahren unter Alkoholeinfluss geht, kann ein Regressanspruch der Versicherung geltend gemacht werden. Dieser ist auf 5000€ beschränkt. Natürlich auch eine stolze Summe, aber vielleicht nicht für alle existenzgefährdend. Zumal die Ursachen eines solchen Regessanspruchs in der Regel noch viel gravierende strafrechtliche Konsequenzen haben. Das gilt natürlich nur für die Haftpflichtversicherung, die auf gesetzlichen Regelungen beruht, und dient nicht zuletzt dem Schutz eines Geschädigten durch Erhalt der Leistungpflicht für die Versicherung. In der Kaskoversicherungen gelten natürlich die jeweiligen vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen. Aber welcher Dieb beschwert sich bei der Vericherung über zu kleine und nicht eingetragene Spiegel? Wer ein Motorrad Vollkasko versichert, wird selten ernsthaft über "illegale" Umbauten nachdenken, sondern den Zubehöretat eher in eine moderne Warnweste mit Kevlararmierung stecken.
    Wenn die StVZO zitiert wird, dann bitte richtig. Der §56 beschreibt die vorgeschriebene Ausrüstung von Fahrzeugen mit Spiegeln. Über das Erlöschen der Betriebserlaubnis oder gar den Verlust des Versicherungsschutzes steht nichts darin. Also bitte nicht eine persönliche Interpretation, die aus oben genannten Gründen auch nicht zutreffend ist, zum Gesetz erheben. Unbestreitbar ist dagegen, dass mangelhaftes Zitieren in jüngerer Vergangenheit so manchen akademischen Titel gekostet hat. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Kardan06 (23. Juni 2015 um 20:31)

  • Kardan06, das halte ich für einen sehr qualifizierten uns ausgewogenen Kommentar zum Thema. Ich sehe das ähnlich wie Du, auch wenn ich etwas sarkastischer artikuliert hatte.

    Gruss, Fredo