Punkte für falsche Beleuchtung?

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  • hier findest eine Antwort und mehr:
    http://www.tuev-sued.de/uploads/images…ngen_082007.pdf

    messen mit Z-Stöckchen jeweils auf der Innenseite der Leuchte

  • Danke _fla,

    Also wenn die Blinker Position in der Breite nach EG

    vorn 240mm, hinten 180 mm und

    nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm sein soll.

    Richte ich mich aber nach der StVO ?

    Hey, Karsten ,ich antworte mal, hoffentlich im Sinne von Alfred :brauen

    Schau mal in diesen alten Fred von mir: TÜV Termin

    Grundsätzlich ging es hier auch um den Abstand der Club S. Er ist beim Originalanbau des Rizoma Hecks ohne Abstandhalters 17.5 cm auseinander. Ich fand dieses Abstandhalter hässlich. Ging beim TÜV gerade so durch.  :geht-klar

    Für die Idee mit den 3 Bremslichtern gab es mal vor 2 Jahren einen ähnlichen Fred.... Hab ich aber nichts mehr gefunden.

    Frohe Weihnacht, Küchenemeister

    traue keinem schlanken Koch....

  • Danke _fla,

    Also wenn die Blinker Position in der Breite nach EG

    vorn 240mm, hinten 180 mm und

    nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm sein soll.

    Richte ich mich aber nach der StVO ?

    Du richtest dich nach der Vorschrift, nach der das Fahrzeug in den Verkehr gebracht wurde. Bei neueren, wie der nineT, sind das die EG-Bestimmungen, deren Einhaltung mit der Konformitätserklärung (CoC) durch den Hersteller bescheinigt wird.

  • Ich rede jetzt nicht von Kennzeichenbeleuchtung oder einem dritten Bremslicht.

    Ganz normal, wenn ich die Blinker tausche gegen andere.

    Wenn ich neue Blinker verbaue, (egal ob sie rund, eckig schmal oder oval sind)

    so sollten sie vom Maß her an die selben Stellen wie die originalen waren, sitzen

    egal ob es schön oder nicht so schön aussieht.

    Alles andere hört sich für mich an als könne man machen was man will.

    Der erfahren TÜVmann sieht das, also warum anders machen wie gewünscht ?

    Um Punkte zu kassieren wenn der Streifenmann einen kontrolliert ?

    Ich wollte nur etwas licht ins dunkle bringen,

    wobei mich diese EG und StVO Angaben immer noch etwas irritieren.

    Ungefähr so, sucht euch das beste raus...am Ende zahlt ihr doch wenn es uns nicht gefällt.

  • Alles andere hört sich für mich an als könne man machen was man will.

    kannst du doch auch, solange du die genannten Voraussetzungen erfüllst.

    das sind: Prüfzeichen, Abstände und Höhen nach EU sowie die einzuhaltenden Winkel (Sichtbarkeit)