Blinkerposition bei integr.Rücklicht- u. Bremsfunktion?

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  • Hallo zusammen,

    so jetzt ist es soweit, es darf gebastelt werden. Ich habe mir ein Wunderlich-Heck gegönnt, das wohl morgen den Weg an die 9T finden wird. :freak
    Dazu kommen Rizoma Blinker, die auch als Rücklicht und Bremslicht funktionieren, ich kann also das normale Rücklicht weglassen.

    Jetzt kann man aber die Blinker in verschiedenen Positionen anbauen. Achtung, jetzt kommt die Frage:

    Müssen die Blinker an eine bestimmten Position sein, wenn mit ihnen die Rücklicht und Bremslichtanzeige übernommen wird?
    Das logische wäre, so weit hinten wie möglich, aber - ich weiss es nicht. :geschockt

    Ob ich das so lasse ist eine andere Sache, ich schau mir das mal an. Also, es interessiert in erster Linie: das Rechtliche.

    Danke schon mal im Voraus. :daumen-hoch

    Gut Holz,
    Fredy ;)
    too old to die young Alles was das Leben ausmacht, sollte man anlassen
    Sind Sie oberflächlich und pietätlos? Dann bewerben Sie sich, hier werden Sie anstandlos genommen :geschockt

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    so jetzt ist es soweit, es darf gebastelt werden. Ich habe mir ein Wunderlich-Heck gegönnt, das wohl morgen den Weg an die 9T finden wird. :freak
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    Jetzt kann man aber die Blinker in verschiedenen Positionen anbauen. Achtung, jetzt kommt die Frage:

    Müssen die Blinker an eine bestimmten Position sein, wenn mit ihnen die Rücklicht und Bremslichtanzeige übernommen wird?
    Das logische wäre, so weit hinten wie möglich, aber - ich weiss es nicht. :geschockt

    Ob ich das so lasse ist eine andere Sache, ich schau mir das mal an. Also, es interessiert in erster Linie: das Rechtliche.

    Danke schon mal im Voraus. :daumen-hoch

    §53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

    §54 Fahrtrichtungsanzeiger


    Bremsleuchten:

    - vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
    - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
    - Anbaulage: mittig
    - in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von peterpan (21. März 2015 um 11:53)

  • genau:

    - in der Breite (min.):
    nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
    - in der Höhe: 350 - 1200 mm
    - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig

  • .....vieles schon gewusst, gehört, ich werde mich nach den ganzen Angaben richten, dachte es gibt speziell Aussagen die sich auf diese Funktionen in den Blinkern beziehen, das habe ich jetzt nicht irgendwo rausgelesen. Also wenn Brems- und Rücklicht darin enthalten sind und somit die Blinker mehr sind als Blinker.

    Diese Angaben beziehen sich alle eben nur auf die Blinker.

    Danke trotzdem.

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  • Also ich hatte beides an meiner Thruxton integriert und es gab nie Stress mit dem TÜV geschweige der Rennleitung:)

    Nur 235 km/h ?? Naja, sie läuft obenrum ein bisschen zu fett! :rocker

  • ....so habe ich das im Gesamten auch interpretiert. Danke....


    Heute wird umgebaut. :mega Draussen regnet's :0plan .

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