Original Post:
Moin,
Würde gerne bei einer NineT Classic, EU5 von 2022, 2-1 Positionslicht / Blinker nachrüsten.
Laut TÜV dürfen aber nur 2 Begrenzungsleuchten aktiv sein, das Standlicht im Hauptscheinwerfer müsste also deaktiviert werden, ohne dabei das Tagfahrlicht zu deaktivieren.
Soweit ich sehen kann, laufen Tagfahrlicht und Standlicht über die gleichen LEDs bzw auch über die gleichen Plus-Leitungen.
Hat das schon mal jemand gemacht mit den neuen Scheinwerfern der EU5 Modelle ?
EDIT 1:
So, wie diesem Beitrag zu lesen, habe ich (vorläufig) eine Möglichkeit gefunden die Standleuchten der NineT Bj 22 zu deaktivieren.
Die Positionsleuchten würde ich, wenn alles funktioniert, an die Heckleuchten klemmen, einfach damit sie start-Plus haben und ich den originalen Kabelbaum nicht auftrennen muss.
EDIT 2:
Einige mögen das wissen, andere nicht, wieder andere juckt es nicht.
Aber da ich anfangs sehr verwirrt war, was ich im Bezug auf Begrenzungsleuchten am Motorrad darf und nicht darf, auch weil so viele Begriffe ein und das selbe beschreiben, und neben wilden Behauptungen sehr viel unterschiedliche Meinungen online zu finden sind, habe ich mich direkt mal beim TÜV Nord erkundigt.Vielleicht hilft es jemandem in der Zukunft.
Was der TÜV sagt:
ZitatDie Begriffe Begrenzungslicht, Standlicht und Positionslicht sind bei einem Motorrad identisch. Zulassungsrechtlich wird in den Gesetzestexten immer von Begrenzungsleuchten gesprochen. Wenn durch nachträglichen Anbau von lichttechnischen Einrichtungen die Anzahl der Begrenzungsleuchten erhöht wird, ist darauf zu achten , dass maximal 2 Begrenzungsleuchten am Motorrad vorhanden sind. Dementsprechend müsste z.B. die ursprüngliche Begrenzungsleuchte bei einem Anbau von 2 zusätzlichen Begrenzungsleuchten entfernt werden.
Was Kellermann sagt:
Zitat"Korrekt ist das Sie bei der Verwendung vom Bullet 1000 PL
Das originale Positionslicht = Standlicht außer Funktion setzen müssen,
da maximal 2 erlaubt sind."