Moin,
die Bedenken entstammen wohl dem Gedanken "was nicht sein darf, kann auch nicht sein"
Die Vorschrift mit den 30 cm vom Schlusspunkt des Motorrades stammen aus der Betrachtung, das sich zwischen den Blinkern eine Radabdeckung aufbaut.
Da beim Umbau von Michael die Blinker aus jeder erdenklichen Position zweifelsfrei einsichtig sind, dürfte diese Tatsache/Argumentation jeden Sachverständigen überzeugen.
BlackStar
Danke, genau das ganze dann in einem offiziellen Gutachten (mache sowas seit 25 Jahren “Fahrzeuge, Maschinen/Anlage, Transportmittel“ sogar für Geld😉) entsprechend beschrieben, mit verweise auf die entsprechenden Vorgaben und Vorschriften (Hersteller haben hier einiges für ihre Fahrzeuge im Angebot, hierzu gibt es Datenbänke), bisschen rechnen gestempelt und unterschrieben…..dann kannst du eine Einzelabnahme beim Tüv machen. Natürlich alles mit Blick auf Sicherheit und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.