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  • Moin

    Hat hier schonmal jemand Ärger bekommen, weil seine Spiegelfläche zu klein war? (gefordert sind ja min. 9,5cm Durchmesser - bei nem runden Spiegel - ich denke mal, dass ne ganze Menge von Lenkerendspiegeln kleiner sind ... )

    Grüße Juzzi

    • Offizieller Beitrag

    So viel ich weiß, wird das nur mit einem relativ kleinen Bußgeld belegt.
    Die Spiegel sollten allerdings nicht nur dem Durchmesser bzw. der Fläche entsprechen, sie sollten auch die E-Nummer tragen.
    Aber vielleicht meldet sich mal jemand der mit nicht zugelassenen Spiegeln in eine Kontrolle gekommen ist.

    Gruß Ingo

    Wenn Du Dich manchmal klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran, Du warst mal das
    schnellste und erfolgreichste Spermium in
    Deiner Gruppe
    .

  • Hallo,
    ich hatte mich letztes Jahr mit der Polizei angelegt, weil die mir 60 € abkassieren wollten. Ich hatte zwar die richtigen Spiegel (Originale der R NineT) jedoch nach unten montiert. Das sei angeblich nicht zulässig, weshalb ich alle Vorschriften zum Thema Spiegel durchforschte. Da gibt es z.B. eine EG-Vorschrift für den Anbau von Rückspiegel an Fz von 9 Seiten: " EG VO 1997 L 0024 DE - 07.09.2009 - 007.001 - Seite 220-229 ". Daraufhin wurde das Verfahren nach §46 Abs. 1 OWG i.V. m. § 170 Abs. 2 S. 1 STPO i.V. § 91 Abs. 2 ZustV eingestellt und mir bestätigt. Das KBA hatte daraufhin das Busgeld i.H. von 60 € auf ein Verwarnungsgeld i.H. 15 € abgeändert. Wobei die Dekra derzeit prüft, ob beim Anbringen der Spiegel nach unten der Blick beim Schauen in den Spiegel von der Fahrbahn abgelenkt wird. Ich habe mir inzwischen die Stummellenker montiert und leider sind die nach unten montierten Spiegel nicht mehr möglich.

  • Hallo,
    ich hatte mich letztes Jahr mit der Polizei angelegt, weil die mir 60 € abkassieren wollten. Ich hatte zwar die richtigen Spiegel (Originale der R NineT) jedoch nach unten montiert. Das sei angeblich nicht zulässig, weshalb ich alle Vorschriften zum Thema Spiegel durchforschte. Da gibt es z.B. eine EG-Vorschrift für den Anbau von Rückspiegel an Fz von 9 Seiten: " EG VO 1997 L 0024 DE - 07.09.2009 - 007.001 - Seite 220-229 ". Daraufhin wurde das Verfahren nach §46 Abs. 1 OWG i.V. m. § 170 Abs. 2 S. 1 STPO i.V. § 91 Abs. 2 ZustV eingestellt und mir bestätigt. Das KBA hatte daraufhin das Busgeld i.H. von 60 € auf ein Verwarnungsgeld i.H. 15 € abgeändert. Wobei die Dekra derzeit prüft, ob beim Anbringen der Spiegel nach unten der Blick beim Schauen in den Spiegel von der Fahrbahn abgelenkt wird. Ich habe mir inzwischen die Stummellenker montiert und leider sind die nach unten montierten Spiegel nicht mehr möglich.

    Moin,
    Welche Spiegel hattest du denn vorher dran?
    Will nämlich die AC Schnitzer Stummel mit den runden Montana Highsider kombinieren. In der Hoffnung das klappt nach unten gedreht...

  • Hier mal ne änder Spiegel/Stummel Lösung. Deutlich angenehmer auch von schauen weil man den Blick nicht immer so tief weg nehmen muss.

    Ist zwar jetzt kein R9T aber eben Stummel und runde Spiegel. Will das so auf meiner R9T auch machen wie auf meiner Monster.