Seitlicher Kennzeichenhalter Eintragungspflichtig?

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  • Hallo Forum,

    Da die Tage bis zum Eintreffen meiner Madam nun gezählt sind habe ich mir Überlegt was man mit dem Kennzeichenhalter machen könnte.
    Ich möchte Voraussichtlich eine seitlichen Halter Verbauen.
    Nun meine Frage: Muß ein seitlicher Halter Eingetragen werden oder gibt es bei den Üblichen Verdächtigen ein ABE dazu?
    Würde mir eigentlich den Halter gern selbst Bauen(möglichkeit und Geschick Vorhanden) bin aber eben nicht mehr auf dem laufenden
    ob Eintragungspflichtig oder nicht.

    Danke schon mal

    Tom

  • Hallo, seitlich muß abgenommen und eingetragen werden, dafür gibt es m.W. bisher keine ABE.
    Habe auch einen Eigenbau, seitlich, Abnahme und Eintragung wird im März sein, sollte nach Absprache mit dem TÜV keine Probleme geben.

  • Hi Tom,
    Ich habe den von Wundermilch. Da ist die ABE dabei. Man braucht somit nichts eintragen zu lassen.

    Bei einem Eigenbau brauchst du eine Einzelabnahme vom TÜV. Das kann u.U. teuer werden und muss zudem eingetragen werden.

    Am besten, du erkundigst dich vorher beim TÜV, bevor du mit deiner Arbeit loslegst.

    Don't Wish For It - Work For It :cool

  • Hallo,

    Danke für die schnellen Antworten. Dann weiss ich fürs erste Bescheid. Dann wird es Voraussichtlich doch ein fertig gekaufter werden....
    Ist Abgesehen vom"Einzelstückfeeling" dann doch die Einfachere Lösung.....

  • Kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
    Wieso muss ein seitlicher Halter eingetragen werden, aber ein mittiger nicht?
    Meiner Meinung nach muss der nicht eingetragen werden, wenn die Masse (Abstand und Sicht von verschiedenen Blickpunkten aus) Regelkonform sind.

    Gibt´s auch schwarze "Wahnwesten" ?

  • Kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
    Wieso muss ein seitlicher Halter eingetragen werden, aber ein mittiger nicht?


    Es ist der entsprechende Winkel zu beachten.

    Habe in meiner Wundermilchtüte auch das hier mitbekommen:

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  • Zitat

    Kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Wieso muss ein seitlicher Halter eingetragen werden, aber ein mittiger nicht?

    Weil wir in nem Irrenhaus leben und die Monopolisten (TÜV und im Osten Dekra) sich Ihre Pfründe sichern.

  • Stehe auf dem Standpunkt, wenn ich alle Winkel, Maße bla bla bla einhalte, kann ich auch einen selbstgebauten Kennzeichenhalter verwenden; egal ob seitlich oder mittig.

    Gibt´s auch schwarze "Wahnwesten" ?

  • . . . laut dieser Quelle

    http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm

    besteht keine Eintragungspflicht!

    Es gibt allerdings 3 Problemzonen die zu Ärger führen können:
    - seitliche Sichtbarkeit von 30° (jeweils vom Rand gemessen)
    - hervorstehende Kanten (Unfallgefahr)
    - Einschränkung der möglichen Querneigung

    Entscheidend dafür ist die Platzierung (Montageort) am Motorrad, die in der Regel variabel (beispielsweise durch Langlöcher) möglich ist.
    d.h. auch eine ABE oder ein Teilegutachten ist kein "Freibrief"!

  • Weil wir in nem Irrenhaus leben und die Monopolisten (TÜV und im Osten Dekra) sich Ihre Pfründe sichern.


    Da ein seitlicher KZH nicht der Homologation entspricht (gemäß EG-Recht sollte der mittig sein), muss dieser beim TÜV abgenommen sein. Es sei denn, er hat eine ABE.

    Einmal editiert, zuletzt von Leichtgewicht (22. Februar 2016 um 10:28)