Hallo Forum,
Da die Tage bis zum Eintreffen meiner Madam nun gezählt sind habe ich mir Überlegt was man mit dem Kennzeichenhalter machen könnte.
Ich möchte Voraussichtlich eine seitlichen Halter Verbauen.
Nun meine Frage: Muß ein seitlicher Halter Eingetragen werden oder gibt es bei den Üblichen Verdächtigen ein ABE dazu?
Würde mir eigentlich den Halter gern selbst Bauen(möglichkeit und Geschick Vorhanden) bin aber eben nicht mehr auf dem laufenden
ob Eintragungspflichtig oder nicht.
Danke schon mal
Tom