Cartridge System offen oder geschlossen

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  • Nachtrag:

    Das war Rainers Mitteilung vom 3.11.2015

    "Hallo Alfred. Ich habe extra für dich erreicht, dass der Hersteller beim nächsten* Update seiner TÜV Teilegutachten Liste das Cartridge für R9T mit integriert"

    Diese Erklärung ist formal leider Nichts wert, weil beispielsweise ein Datum fehlt.


    Ich habe diesbezüglich auch eine schriftliche Anfrage mit folgendem Anliegen beim Hersteller gemacht.

    a) Kann ich mit einem passenden Teilegutachten von Ihnen rechnen?
    Falls ja bis wann?
    b) Sind sie auch der Überzeugung, dass der vorgenommene Umbau keine Eintragung erfordert?
    c) Ich habe keinerlei Dokumentation außer einer handschriftlichen Aufzeichnung der Einstelldaten.
    Es fehlt beispielsweise: techn. Kurzbeschreibung, Kennzeichnung, Ersatzteilliste, Wartungsvorschrift, Bedienungsanleitung, Federrate, Dämpferbestückung.

    Ich habe bis heute keine Antwort erhalten!

  • Hast du immer noch nicht verstanden, dass die Leute im Forum, dass hier nicht öffentlich haben wollen. Ich habe dir schriftlich per Email mitgeteilt, dass dein Gutachtens in Arbeit ist, und damit ist alles gesagt.
    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Hallo Alfred,

    erstmal Danke für deine bisherigen Informationen zu Thema.
    Ich werde mich bezüglich der TÜV Vorschriften beim Verbau von Cartridge Systemen mal schlau machen.

    Trotzdem möchte ich dich bitten deine privaten Angelegenheiten, bzw. Streitigkeiten mit Rainer persönlich zu klären und nicht zum Thema in diesem Thread zu machen. Vielen Dank.

    Über Beiträge in Bezug auf Ansprechverhalten, etc. deines System freu ich mich natürlich. Weil darum gehts hier doch.  :bier

    Einmal editiert, zuletzt von Novi01 (29. November 2015 um 22:03)

  • Hallo Alfred,

    erstmal Danke für deine bisherigen Informationen zu Thema.
    Ich werde mich bezüglich der TÜV Vorschriften beim Verbau von Cartridge Systemen mal schlau machen.

    Trotzdem möchte ich dich bitten deine privaten Angelegenheiten, bzw. Streitigkeiten mit Rainer persönlich zu klären und nicht zum Thema in diesem Thread zu machen. Vielen Dank.


    Rainer: "damit ist alles gesagt" - aber leider Nichts getan
    Tom: "Du bist ein Terrier" - deshalb werde ich dran bleiben

    ich bitte um Info nach dem "schlau machen", Wolfgang

  • Hallo Wolfgang. Wie ich schon schrieb, liegt das Gutachten beim TÜV. Wann es genau fertig ist, kann mir der Hersteller auch nicht sagen. Ich schätze es wird Ende des Jahres.
    Gruß
    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • So ganz uninteressant finde ich das Thema nicht - auch wenn ich Alfreds Art manchmal sehr schwer erträglich finde, hat er da wohl nicht unrecht....

    Entweder muss man das Zeugs eintragen lassen - und dann braucht man ja was schriftliches - oder aber nicht. Das sollte man als Händler und/oder Hersteller schon klären können und auch offen kommunizieren. Stichworte: Haftung und Glaubwürdigkeit.

    Habe bei Rainer schon einiges sowohl für meine Rocket als auch die R9T erworben und habe bisher gute Erfahrung mit ihm gesammelt - trotzdem oder gerade deswegen fände ich eine Falschaussage zu DIESEM Thema sehr ungut...

    Nun ist schon klar das man weder Gabelfedern noch Cartridges sieht, aber...

    BTW: ich habe versucht diesen von Alfred zitierten Anhang in anderen Publikationen zu finden und es scheint in 2012 einiges weggefallen zu sein - Sein Dokument stammt aus 2008 IIRC.

    Ne SACHLICHE Abklärung täte hier mMn. not.

  • Sicher ist das interessant ob es Teilgutachten, etc. gibt und ob die tatsächlich notwendig sind. Da geb ich dir Recht.

    Ich meinte den unnötigen Schlagabtausch. Immer schön locker bleiben.

    Ich werde morgen versuchen, was rauszufinden, wie die aktuelle Rechtslage bei so was ist. Kenne einen sehr guten Sachverständigen.

    Dann haben wir alle Klarheit.

    Gute Nacht.

  • Fakt ist, dass verschiedene TÜV und deren Ingenieure verschiedene Sichtweisen haben. Aber das Gutachten kommt ja bald und alles ist gut.
    gruss
    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH


  • Ich werde morgen versuchen, was rauszufinden, wie die aktuelle Rechtslage bei so was ist. Kenne einen sehr guten Sachverständigen.
    .


    Gibts schon was neues zu dem Thema?

    Immer wieder verfallen wir der törichten Annahme, dass die kommenden Jahre eine Fortschreibung dessen sein werden, was die vergangenen Jahre geschah...


  • Werde wohl die komplette Gabel ersetzen.


    Zum Thema Eintragung (eigentlich nicht das Thema gewesen) ;)


    Theorie
    Fahrwerksänderungen gehören bei Betrieb auf öffentliche Straßen abgenommen, bzw. eingetragen.
    Praxis
    Ob nun jeder seine verbauten Teile abnehmen und auch eintragen lässt, bleibt offen.


    Bezogen auf Fahrwerkskomonenten gibt es mehrere Möglichkeiten:

    1. EG Betriebserlaubnis mit EG bzw. ECE Prüfzeichen = keine Eintragung erforderlich, gilt für den EU Raum (kenne keinen Hersteller der das hat)
    2. ABE = ABE mitführen oder eintragen lassen. Gibt auch ABE Fälle mit Abnahmeverplichtung (sehr teuer für den Hersteller)
    3. Teilegutachten = Anbauabnahme und Eintragung erforderlich nach §19/III (nicht so teuer für den Hersteller und meist Praxis)
    4. Nix vorhanden = Einzelabnahme mit Eintragung erforderlich nach § 19/II (Eigenbauten, Exoten, kleinere Hersteller)

    Keine Garantie auf Richtigkeit.
    Habe fertig.