nineT urban G/S TKC80 Reifen DOT2018 ab Werk?

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hallo,

    ich habe ja hier die Diskussion bzgl.der EU Richtlinie, der Reifenfreigabe etc. verfolgt.

    Ich habe vor wenigen Tagen meine neue urban G/S bekommen, gekauft beim BMW Händler, montiert sind Conti TKC80 Reifen (habe Grobstoller geordert).

    Mal aus Interesse in die Reifenfreigabe geschaut und da steht "TKC80 Freigegeben nur, wenn Herstellung vor 2018 (also DOT2017) und bis 2024 gültig". => siehe Anlage.

    Meine Reifen sind aus Mitte 2018, also klar DOT2018.

    Und nun? Fahre ich jetzt mit nicht zugelassenen Reifen?

    Gruss

    Lars

  • Und hier die aufschlussreiche Antwort von BMW, passt also:

    Ihre BMW R nineT Urban G/S wurde mit der Sonderausstattung Geländebereifung bestellt und daher mit dem Continental TKC 80 produziert und ausgeliefert.

    Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), wie bei Ihrer Urban G/S, gilt das von Ihnen angesprochene Verbot nicht. Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:

    1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,

    2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und

    3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der

    EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.

    Die Grundlage hierfür ist:

    • Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2

    • Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013

    • Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2