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  • Was mich interessieren würde, wenn die Spiegel nach aussen gedreht werden und sich dadurch die breite des Fahrzeugs ändert, wie ist das geregelt... ?

    Haben wir da einen Experten unter uns ?

    Solange die zulässige Breite gem. StVZO 32 (9) nicht überschritten wird kein Problem. Die Breitenangabe in den Fahrzeugpapieren ist ohne Spiegel und Anbauteile (Zulassungsbescheinigung Teil II Feld 19).

  • So hab mich bei meiner kleinen jetzt auch mal an die Spiegel gewagt.

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    Ich find das Ergebnis prima  :verliebt