Was mich interessieren würde, wenn die Spiegel nach aussen gedreht werden und sich dadurch die breite des Fahrzeugs ändert, wie ist das geregelt... ?
Haben wir da einen Experten unter uns ?
Solange die zulässige Breite gem. StVZO 32 (9) nicht überschritten wird kein Problem. Die Breitenangabe in den Fahrzeugpapieren ist ohne Spiegel und Anbauteile (Zulassungsbescheinigung Teil II Feld 19).