Nein , das stimmt nicht. Wenn Du Öl in der vorgesehenen Spezifikation mitbringst, setzt Du Deine Gewährleistung nicht damit aufs Spiel.
Es kann vielleicht den Händler etwas in Missstimmung bringen, schließlich will er ja auch an dem Öl verdienen.
Diese Missstimmung könnte sich eventuell in einer späteren Kulanzentscheidung eher negativ auswirken.
Das sehe ich komplett anders. Gerade bei einer Gewährleistung ( wie bei BMW) und KEINER Garantie ist es sehr problematisch.
Wenn irgendwas am Mopped dran ist und es lässt sich im entferntesten Sinne aufs Öl zurückführen, dann bist du als Lieferant in der Beweispflicht das es nicht so ist. Und das kann teuer und schwierig werden.....
Grundsätzlich gilt ja in der Gewärleistung das du als Kunde in der Beweispflicht bist, daß der Mangel am Produkt von BMW verschuldet wurde.
Ausnahme gem. BGB sind die ersten 6 Monate, dann gilt eine Umkehr der Beweislast.
Bei einer Kulanz ist es relativ simpel. Der Hersteller prüft ob alles nach Herstellernorm eingehalten wurde ( Rückrufaktionen, Inspektion, usw.), auf dieser Grundlage entscheidet er eine Kulanz. Die Laune, Stimmung oder sonst eine emotionale Einstellung des Händlers interessiert keinen.
Das ist eine simple Systemlogik, erst bei größeren Summen werden Menschen dafür mobilisiert.