Einstellbarer Paralever

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  • Moin Gemeinde

    Hat hier evtl. schon jemand Erfahrungen mit einem einstellbaren Paralever gemacht?

    Bringt das wirklich (in der Praxis) was oder ist es nur ne Art, viel Geld für theoretische Verbesserungen/Veränderungen auszugeben?? :denk

    Bin gespannt auf eure Antworten!

    Grüße Juzzi

  • Habe Schnitzer montiert und Strebe verlängert eingestellt, damit wird mehr Last auf das Vorderrad verteilt. "Gefühlt" ist es eine Verbesserung zur Serie, optisch auf jeden Fall. Insgesamt eben alles ein wenig mehr orientiert zum Vorderrad. Von der Signifikanz eine leichte Modifikation wie z.B. der Abbau des Lenkungsdämpfers, ein anderer Dämpfer ist hingegen z.B. deutlich spürbarer in der Modifikation. Abnahme beim TÜV kostet ca. 30 Euro ....

  • Hallo Rolf,

    optisch fällt mir die Höherlegung nicht auf, ich müßte mal neben einer anderen R nine T parken. Der verstellbare Bereich mit Schnitzer ist auch auf eine gewisse maximale Verlängerung (und damit Höherlegung) beschränkt, um das Kardangelenk nicht zu sehr zu belasten.

    Einen flacheren Lenker wollte ich übrigens nicht montieren, da die Sitzposition dadurch evtl. dauerhaft zu unbequem. Da verschiebe ich meine Sitzposition und Körperhaltung lieber vorderradorientierter mit Gewichtsverlagerung vor den entsprechenden Kurven, hat dann den gleichen Effekt.

    Vg André

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    Eine Frage dazu,

    ist
    es nicht auch möglich die Strebe aus einer GS einzubauen?

    Diese
    soll ja länger sein und wahrscheinlich kostengünstiger. :denk

  • Da müsstest Du mal BMW direkt fragen allerdings hatte schon jemand mal eine ähnliche Idee innerhalb der GS Baureihen:

    Die Änderung der Paraleverstrebe ist eintragungspflichtig. Nach § 19/2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Es findet Punkt 2 Anwendung. Für die Begutachtung benötigt der Sachverständige entweder eine ABE für das Bauteil (wird es nicht geben), ein Teilegutachten (gibt es nur bei Zubehörteilen) oder es ist eine Einzelabnahme notwendig.