Lenker Eintragung oder Anbaubescheinigung

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Servus de Wad'l
    ich hätte mal wieder eine kurze Frage... bezüglich Lenker...

    Muss der in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, also in den Brief oder reicht eine Anbaubescheinigung....
    Falls man wieder zurück rüstet müsste er ja dann wieder ausgetragen werden...

    Danke Euch.

    Gruss
    Jo

  • Das kommt wie immer im Leben auf den Einzelfall an. Hier auf die Bescheinigungen, die mit dem Lenker (hoffentlich) geliefert wurden. Da steht dann z.B. drin, ob man der Lenker eine ABE für das Fahrzeug hat und nichts, oder nur eine Anbauabnahme erfolgen muss. Gibt es nur ein TÜV-/Festigkeitsgutachten (oder eine ABE für ein anderes Fahrzeug, die dann als Festigkeitsgutachten anerkannt werden kann), muss der Umbau abgnommen und in die Papiere eingetragen werden. Da gibt es wieder die Varianten sofort und "bei nächster Befassung", d.h. wenn eh etwas bei der Zulassungsstelle zu erledigen ist (das steht dann in der Anbaubescheinigung). Es ist aber nicht tragisch, da ein Zubehörlenker noch schneller wieder ausgetragen ist. Nun wird man Lenker nicht allzu oft wechseln und bevor der Umbau eingetragen wird, sollte man sicher sein, dass es passt.
    Ein Lenker ohne jeglichen Nachweis zu legalisieren ist nicht einfach, Auskunft erteilen TÜV oder Dekra, je nach regionaler Zuständigkeit. Ein kurzer Anruf oder Besuch dort vor Bestellung der Teile lohnt in Zweifelsfällen immer und vorherige Beratung kann Frust verhindern.