Beiträge von BlackStar

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    Moin,

    bei dem, was die Bewertungsportale ausweisen (12.200 € für eine R NineT, EZ10/21, 3800 km, ohne Extras) ist das doch ein Wirtschaftlicher Totalschaden.

    Für mich würde ich bei einem derartigen Schadenumfang entscheiden, das Motorrad gegen ein neues einzutauschen.

    Die Aussage Deines Anwalts kann ich allerdings nicht nachvollziehen:

    Eines meiner Motorräder wurde vor 2018 Jahren bei einem Diebstahlversuch umfänglich beschädigt. Neuwert ~ 7500 €, Schaden ~3500 €.

    Habe ich fiktiv abrechnen lassen und das Motorrad umgehend so wie es war für eine Neumaschine in Zahlung gegeben. Eine 'aufgezwungene' weitere Nutzung nach der fiktiven Erstattung wurde nicht auferlegt. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, das über einen mehrjährigen Zeitraum die einbehaltene Mehrwertsteuer bei Nachweis der Reparatur rückwirkend erstattet wird.

    BlackStar

    Moin,

    wenn man keine Gelegenheit hat, sich um den Verkauf ausreichend zu kümmern, ist die Rückgabe an den verkaufenden Händler oftmals weniger verlustreich, als sie einem (Multimarken)Aufkäufer zu überlassen.

    Da mWn die Urban G/S die geringsten Verkaufszahlen der R NineT Modellreihe generiert, die R NineT Scrambler lt. meinem Verkaufsberater dagegen das Volumenmodell darstellt, hätte ich beispielsweise ein paar Euro (für SW Halter, Vorderradabdeckung & -halter) in die Hand genommen und das Teil vom Erscheinungsbild auf Scrambler umgestrickt. Zumindest dann, wenn die UGS schon mit der Designoption ESD ausgestattet wäre.

    Die abgelegten UGS Komponenten hätten über kurz oder lang schon ihren Abnehmer gefunden. Insbesondere als Komplettpaket.

    Allerdings liegt lt. eben diesem Verkaufsberater diese Denkweise ganz und gar nicht dem Gros der BMW Käufer zugrunde ;) .

    Zudem würden, im Gegensatz zu den Wasserboxern, Modelle mit 'bunten' Rahmen im R NineT Modellprogramm eher weniger nachgefragt.

    Er zeigte sich aber sehr angetan von meinem Ansatz, die kürzlich als BMW "Dienst-/Mitarbeiterfahrzeug" günstig erstandene UGS (730 km Gesamtlaufleistung seit 03/22) auf Scrambler umzustricken, weil dieser Ansatz die Möglichkeit eröffnet, hausintern den durchweg zähen Verkauf gebrauchter UGS für kleines Geld attraktiv zu machen.

    BlackStar

    Moin,

    es gab hier in irgendeinem anderen Fred mal eine Aussage, dass das Steuergerät ein umgerüstetes 17" Vorderrad umgehend in den für ein 19" Vorderrad hinterlegten Daten adaptiert hat, während dies bei der Rückrüstung auf 19" erst nach mehreren Anläufen/Systemstarts erfolgt war.

    Verstehe ich ähnlich einer Fehlermeldung, die nach einer festgelegten Anzahl Systemstarts nicht mehr angezeigt wird, wenn der Fehler in Folge nicht mehr aufgetreten war.

    Wichtig in diesem Zusammenhang ist möglicherweise die ErKenntnis, das diese anscheinend automatische Angleichung ausschließlich bei der Scrambler gegeben ist, da allen anderen Varianten nur eine einzige Vorderradgröße zugeordnet wurde.

    Lediglich die Scrambler wird wahlweise mit 19" oder 17" Vorderrad angeboten.

    BlackStar

    Moin,

    die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ;)

    BMW selbst hat die Kombination Scrambler Standard Fahrwerkskomponenten in Verbindung mit den 17 Zoll Rädern v + h nicht geprüft bzw. homologieren lassen, weshalb sie auch keine dahingehende Freigabe via Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.

    Eine 'lange' Gabel resp. ein hohes Fahrwerk mit kleinen Rädern ist ja aus dem Supermotobereich hinlänglich bekannt und bewährt, dahingehend dürfte es für einen entscheidungsfreudigen und anwendungssicheren Sachverständigen mit den eher dezent längeren Komponenten der Scrambler Standardausführung keine Bedenken geben.

    Der einzige Knackpunkt war bei meinen bisherigen Anläufen der fehlende Vergleichsnachweis, dass die R NineT Scrambler auf Basis der identischen Typ/Variante/Version Handelsbezeichnung & EG-Typengenehmigung ab Werk sowohl mit 19"/17" als auch in der Variante 17"/17" erhältlich ist.

    Wenn auch mit abweichender Bezeichnung der Version (A vs AC), was sich aber durch die unterschiedlich ausgewiesenen Radgrößen erklärt, ebenso wie der einzige weitere Unterschied in den Zulassungsbescheinigungen, nämlich der der Fahrzeuggesamtlänge.

    Somit bin ich schon mal einen riesigen Schritt weiter in der Zusammenstellung der Arbeitsunterlagen für den Sachverständigen.

    Alles Weitere wird sich in den kommenden Tagen herausstellen.

    Vielen Dank für die Mithilfe!

    BlackStar

    Moin,

    mein(e) Ansprechpartner beim TÜV wollen eine Bescheinigung von BMW, dass es für die R NineT Scrambler eine Ausstattung mit 17" Vorderrad wahlweise ab Werk gibt.

    Einziger Aufhänger bisher ist die Seite 115 in der BA, wo bei Verwendung abweichender Vorderradgröße auf eine Steuergeräteanpassung des ABS hingewiesen wird. Mit gutem Willen und ausreichend Sachverstand könnte das als Arbeitsgrundlage durchaus reichen und herangezogen werden, aber da hapert es augenscheinlich an der einen oder anderen Stelle.

    Wie schon erwähnt, gibt BMW diesbezüglich nichts raus.

    In meinen 25 Jahren auf HD BigTwins hatte ich über den Sachverständigen (!!!) meines Händlers auch jede Änderung eingetragen bekommen. Darüber hinaus war dieser Prüfer auch eine mächtige Anlaufstelle für alles motorisierte Besondere, was zwei oder vier Räder hatte. Leider sind darüber bis dato 35 Jahre ins Land gegangen und sowohl Händler als auch der Prüfer (was den größeren Verlust darstellt) mittlerweile Geschichte.

    Sofern ich eine Zulassungsbescheinigung mit der Typangabe RN12 sowie der Handelsbezeichnung R NineT Scrambler und serienmäßig ausgewiesenem 17" Vorderrad neben meine Zulassungsbescheinigung mit gleicher Typ- und Handelsbezeichnung und serienmäßig ausgewiesenem 19" Vorderrad präsentieren kann, sehe ich die Möglichkeit durchaus als gegeben an, dass sich die Prüfstelle auf dieser Basis ausreichende Rückendeckung für die Umbauabnahme holt und mir somit grünes Licht erteilt, ein sicheres Invest in die Komponenten (BMW 719 Speichen- oder Sporträder) tätigen zu können.

    BlackStar

    Moin,

    ich habe die Unterlagen von Matthias bekommen. Leider Euro4 mit abweichender Ausführung/Typzuteilung.

    Und nein, ausser der Umrüstung auf die entsprechenden 17" Räder wird nichts geändert.

    Wenn ich den Gabelaufbau anders hätte haben wollte, bräuchte ich nicht solche Klimmzüge angehen, sondern mir einfach nur eine neue R NineT Scrambler mit Werkstieferlegung kaufen.

    BlackStar