Seltsamer Weise findet man gar nicht so viele gescheite, übersichtliche Zusammenfassungen auf Anhieb.
Hier und da habe ich mal zwei Quellen, wo man was nachlesen kann.
Fazit:
Gelb im Blinker als Positionslicht (Rechtlich: "Begrenzungsleuchte") ist ok, muss dann aber beim Blinken aus dem Dauergelbmodus heraus gehen bzw. darf verstärkend mitblinken.
Weißes Positionslicht darf zwar auch im Blinker verbaut sein, muss dann aber beim Blinken ausgeschaltet sein (weil ein Blinker nicht zeitgleich weiß und gelb blinken darf).
Mehr Licht habe ich also beim gelben PL im Blinker, weil das dann mitblinkt. Kellermann hat das m.E. beeindruckend hell gelöst, der Blinker "flasht" von innen nach Außen, weil Blinker und PL minimal versetzt zu leuchten beginnen. Sehr gut gemacht, irgendwie auch ästhetisch fein. Muss man sich mal in echt anschauen.
Das Positionslicht darf also weiß oder gelb sein, kann (muss aber nicht) im Blinker integriert sein.
Wenn das Positionslicht nicht im Blinker integriert ist, dann darf der Blinker rechtlich gesehen nicht auch noch Positionslichter haben.
Soweit rechtlich. Praktisch kann man den EU Richtlinien an mehreren Stellen immer wieder entnehmen, dass all diese Beleuchtungen dann zulässig sind, wenn sie der Sicherheit des Krads dienen, und das ist ja meist Sinn der Sache, warum man das dann auch anbaut.
Ich habe also einen Krad-Kumpel gefragt, und der ist seit 30 Jahren Mitglied der örtlichen Rennleitung, ob es Ärger geben würde, wenn ich zusätzlich noch zwei weitere PL anbauen würde unterm Lenker, aus Sicherheitsgründen. Die Antwort und Einschätzung war so eindeutig wie vorhersehbar: niemand wird Dich deshalb verwarnen, weil jeder versteht, dass die technisch und vorschriftsmäßig korrekt (also Symmetrie , E-Prüfzeichen, saubere Verkabelung etc.) angebrachten Leuchten der Sicherheit sehr dienen.
Als Tipp habe ich aber eben auch bekommen, dass ich die zusätzlichen PL am Lenker schaltbar machen sollte, damit die beim TÜV einfach abgeschaltet werden können und dem wohlwollenden Prüfer jegliche Schwulitäten erspart bleiben, dass er nicht doch korrekterweise einen Mangel bescheinigen müsste. Ehrlicherweise ist und bleibt es nicht rechtlich sauber. Zuviel ist zuviel, aber eben nicht schädlich, sondern "nur" im Zweifel ordnungswidrig. Das Ticket zahle ich dann aber gerne, wenn es an 99 anderen Tagen mir mehr Sicheheit bietet.
Ich finde das eine pragmatische Weise, mit solchen rechtlichen Grauzonen umzugehen, weil es einfach niemandem schadet, sondern mehr Sicherheit bringt.
TÜV ist bei mir 08/2020, bis dahin alles gut und dann mal sehen.
Heute abend mache ich mal Bilder und stell das hier rein. Die R9T sieht nachts von vorn aus wie ein HD oder HONDA Dampfschiff mit Festbeleuchtung.
Was mir aber jetzt schon nicht so sehr gefällt, ist die nicht zu leugnende Weihnachtsbaumoptik, verursacht durch die wilde Kombi "LED-gelb Blinker und PL / LED-weiß separates PL / Halogen-gelb vom Scheinwerfer".
Das dürfte sich bessern, wenn ein LED-weißer Hauptscheinwerfer eingebaut würde. Das aber ist eine andere Story und halt einfach für mich zu teuer, um es mal eben aus der Portokasse zu zahlen. Und ich bin auch gar nicht sicher, ob die LED Scheinwerfer wirklich so viel besser sind. Mehr Licht allein ist nicht alles. Die Ausleuchtung, das Leuchtbild, muss auch sehr gut sein, und da höre ich immer wieder auch Kritisches, leider leider. Sonst hätte ich das auch schon auf LED aufgerüstet.
Grüße
Thomas