und so gehts in Österreich
Zuerst die Vorschriften im Überblick:
- Motorräder müssen platzsparend am Fahrbahnrand abgestellt werden.
- Andere Fahrzeuge dürfen nicht am Wegfahren gehindert werden.
- Gekennzeichnete Parkplätze in PKW-Größe dürfen mit Motorrädern so benützt werden, dass zumindest ein zweites Motorrad diese Parkfläche mitbenützen kann.
- Das Motorrad muss abgesichert werden. Gegen unbefugte Inbetriebnahme, gegen Wegrollen / Umkippen und gegen Übersehenwerden.
- Bei Motorrädern mit Fallbenzinförderung muss der Benzinhahn geschlossen werden.
- In Kurzparkzonen muss weder Parkschein noch Parkuhr angebracht werden.
beste Grüsse aus Kärnten