Hallo Alfred
Viele Auspuffhersteller liefern seit Jahren keine ABE mehr mit, weil sie durch die E Nummer
überflüssig ist. EU Recht sticht nationales Recht
Gruß
Rainer
. . . trotzdem bezieht sich die E-Nummer am Auspuff auf einen exakt definierten Verwendungsbereich (Fabrikat, Typ des Fahrzeugs).
Verlässt man diesen Verwendungsbereich ist eine Einzelabnahme erforderlich. Bei dieser muss der Nachweis erbracht werden (s.o), dass die für das Fahrzeug geltenden Grenzwerte eingehalten werden.
Es ist also wegen der aktuellen Lärmdiskussion angeraten, immer den entsprechenden Nachweis mitzuführen!
Die Polizei kann die Zugehörigkeit der E-Nummer zum Fahrzeug vor Ort überprüfen.
Ein zu lauter Auspuff (egal ob Zubehör oder modifiziertes Original) kann bei Kontrolle des Standgeräusches schnell teuer werden.
Es bleibt nicht bei einem Bußgeld sondern dass Fahrzeug kann vor Orts stillgelegt bzw. auch zur Beweissicherung eingezogen werden und muss wieder vorgeführt werden.
Da kommen schnell 1000,- € Euro zusammen.
Aus der Praxis:
Die Polizei hat vor einigen Wochen beim "Vogel" in Marl eine Standgeräuschmessung auf freiwilliger Basis und ohne drohende Konsequenzen durchgeführt. Es wurden 20 Messungen durchgeführt - 3 Fahrer hätten mit Kosten in der genannten Größenordnung rechnen müssen (auch ohne höchstrichterlichen Beschluss).