Beiträge von der_fla

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    Eine höhergelegte und abgespeckte R18 mit Schräglagenfreiheit und 250Kg... - das wär mal was, wird aber vermutlichst nicht kommen - schade, andererseits, gibt ja zum Glück die nine T!! :heil :rocker :daumen-hoch

    . . . die gibt es doch schon bei BMW: R1250 R :winken (nur ein bisschen leichter)

    und wem der dort verbaute Bumms nicht reicht . . . lässt sich auf 1400ccm aufbohren

    Beim originalen Federbein kann die Vorspannung über die Hydraulik nur um 10mm verändert werden. Die Länge der ungespannten Feder wird beim Einbau von 212mm auf 200mm gekürzt. Die Federlänge beträgt bei maximaler Vorspannung 190mm.

    Durch die Nutmuttern beim Wilbers Federbein ist der Verstellbereich (um ein mehrfaches größer) nur durch dieGewindelänge begrenzt.

    Federbein original

    4. Möglichkeit:

    Die Längendifferenz zwischen ungespannter Feder und eingebauter Feder ist geringer als bei der Originalfeder, ergo

    sie hat ein geringeres Vorspannungsminimum.

    . . . wenn das Wilbers Federbein auch eine hydraulische Verstelleinrichtung (mit begrenzter Stellmöglichkeit) für die Vorspannung hätte, würde das stimmen - hat es aber nicht! :denk

    Die Federlänge beim Wilbers spielt diesbezüglich auch keine Rolle

    Bei dem genannten Kapfgewicht lässt sich der optimale negative Federweg bei beiden Dämpfern identisch einstellen - d.h. auch die Federvorspannung ist dann gleich groß (unabhängig von der Federrate und Federlänge beim Wilbers).

    Alle Kräfte sind dann bei ca 30% des Federweges im Gleichgewicht.

    Durch die Verlängerung des Federbeins kommt das Heck deutlich höher (mehr als 30mm - die Anlekung des Federbeins an der Schwinge ist zu beachten)

    Warum passt es nicht zusammen ? Meine Bandscheiben haben es schon als angenehm empfunden .

    Die Höherlegung habe ich auf Grund der Sitzhöhe gewählt . Ich bin weder klein noch bin ich leicht und ich muss

    mich schon auf der BMW ziemlich zusammen falten . Daher werde ich eventuell noch die Rasten 2cm tiefer legen , dann sollte es besser passen .

    Eine gesteigerte Handlichkeit war nicht wirklich mein Ziel der Höherlegung . Ein 2cm dickes Brett liegt übrigens bereits drunter .

    Danke für den Tip mit dem Seitenständer der Scrambler/UGS , wieviel mm ist dieser länger ?

    . . . da sich die originale Federrate nicht von der Wilbers Feder unterscheidet (beides 160er) sollte sich bei korrekter Einstellung (negativer Federweg) bezüglich der Bandscheiben nichts ändern!

    Ausnahme: man "gönnt" sich deutlich weniger Vorspannung und erhöht damit den negativen Federweg weit über den Richtwert von rund 30%.

    Mit Deinem Gewicht wäre das auch mit dem originalen Federbein möglich gewesen (kleinst mögliche Vorspannung).

    Beide Maßnahmen sind absolut nicht empfehlenswert, weil sich mit jeder dynamischen Be- und Entlastung der Lenkkopfwinkel deutlich ändert!

    In Verbindung mit der Höherlegung ist das eine Verschlimmbesserung :daumen-runter

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    . . . von den ursprünglichen Lenkerarmaturen ist NICHTS geblieben.:daumen-runter

    Statt dessen versilberter BMW Standard mit nach wie vor "ergonomisch besonders wertvoller" Blinkerbetätigung :heil

    Nur leider ging's bei dem Experiment überhaupt nicht um die Losbrechkraft - wie sollte sich die auch durch das Bohren einiger Löcher verringern? :geht-klar

    Es ging um das kleine, hydraulisch-pneumatische "System" zwischen Stand- und Tauchrohr und da zwischen den Gleitringen ;)

    sorry - ich meinte da (von Dir) etwas von unzureichender Schmierung des unteren Gleitrings sowie vom Ansprechverhalten gelesen zu haben

    Zumindest im Stand nach Umbau kann ich (leider) keinen nennenswerten Unterschied feststellen :0plan

    was erwartest Du - die minimalen Unterschiede beim Losbrechmoment (abhängig von der Materialpaarung und der Oberflächengüte) kann man im Labor messen und ohne Bekanntgabe der Meßwerte sehr gut als Verkaufsargument nutzen.

    Bezüglich Zentralfederbein (mit wesentlich höherer Belastung) kann man aber entsprechende Aussagen hier im Forum nachlesen - mir ist aber leider entfallen wo :geht-klar

    Ganz genau so ist es. Der TÜV´ler der zu uns ins Haus kommt prüft bei der HU (weil er auch so ein 1000%iger ist) an Fahrzeugen mit Eintragungen sogar ob die Genehmigungsnummern noch gültig sind. Die können jederzeit wiederrufen worden sein. Habe ich in 27 Jahren zwar erst 1 mal erlebt, dass an einem Zubehörspoiler die Genehmigung wiederrufen wurde, aber nach Rücksprache mit dem Kunden, musste das Teil ab, sonst hätte es keinen TÜV gegeben. Natürlich hätte er auch drauf pfeiffen können und sonst wo noch mal vor fahren können, wo es keinen interresiert. Aber es ist jeder Zeit für Personen die berechtigt sind prüfbar.

    . . . in Rheda-Wiedenbrück ist das aber anders - es gibt sogar reichlich höchstrichterliche Beschlüsse! :taetschel

    E-Nummer reicht immer für Jedes und Alles, weil die Gültigkeit außer der E1 (Deutschland) hier niemand kontrollieren kann und auch der zutreffende Anwendungsbereich durch den Fahrzeughalter nicht nachzuweisen ist!

    oder habe ich da etwas falsch verstanden und total verdreht :denk

    beim KBA gibt es im Zentralen Register einen geschützeten Bereich für Behörden (Polizei), Softwareanbieter und Genehmigungsinhaber (TÜV GTU etc)

    Mit Hilfe dieses Register lassen sich alle E-Nummern und auch sämtliche amtlichen Daten aus Typegenehmigungen abrufen (nicht nur die, die durch das KBA vergeben worden sind).

    Anruf genügt :winken

    https://www.kba.de/SharedDocs/Ext….html?nn=669128

    sofern man die entsprechende Berechtigung hat :geht-klar

    zur Übersicht:

    https://www.kba.de/DE/Typgenehmig…igung_node.html

    Hallo Alfred

    Viele Auspuffhersteller liefern seit Jahren keine ABE mehr mit, weil sie durch die E Nummer

    überflüssig ist. EU Recht sticht nationales Recht

    Gruß

    Rainer

    . . . trotzdem bezieht sich die E-Nummer am Auspuff auf einen exakt definierten Verwendungsbereich (Fabrikat, Typ des Fahrzeugs).

    Verlässt man diesen Verwendungsbereich ist eine Einzelabnahme erforderlich. Bei dieser muss der Nachweis erbracht werden (s.o), dass die für das Fahrzeug geltenden Grenzwerte eingehalten werden.

    Es ist also wegen der aktuellen Lärmdiskussion angeraten, immer den entsprechenden Nachweis mitzuführen!
    Die Polizei kann die Zugehörigkeit der E-Nummer zum Fahrzeug vor Ort überprüfen.

    Ein zu lauter Auspuff (egal ob Zubehör oder modifiziertes Original) kann bei Kontrolle des Standgeräusches schnell teuer werden.
    Es bleibt nicht bei einem Bußgeld sondern dass Fahrzeug kann vor Orts stillgelegt bzw. auch zur Beweissicherung eingezogen werden und muss wieder vorgeführt werden.

    Da kommen schnell 1000,- € Euro zusammen.

    Aus der Praxis:

    Die Polizei hat vor einigen Wochen beim "Vogel" in Marl eine Standgeräuschmessung auf freiwilliger Basis und ohne drohende Konsequenzen durchgeführt. Es wurden 20 Messungen durchgeführt - 3 Fahrer hätten mit Kosten in der genannten Größenordnung rechnen müssen (auch ohne höchstrichterlichen Beschluss). :winken

    Die Betriebserlaubnis ist getrennt von dem Vesicherungsschutz zu betrachten. Dazu gibt es reichlich höchstrichterliche Urteile

    Gruß

    Rainer

    . . . das zeigt einmal wieder, dass Du gerne maßlos übertreibt :daumen-runter

    höchstrichterlich wäre in diesem Fall der Bundesgerichtshof :winken

    https://www.klamm.de/schlaufuchs/wa…land-21937.html

    Unabhängig davon erlischt mit Verlust der Betriebserlaubnis der Versicherungsschutz nicht - es werden, weil es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, lediglich ein Bußgeld oder auch Punkte fällig. Das gilt auch für das Nichtmitführen einer ABE! - dementsprechend ist Deine Aussage in #47: "Du bist nicht verpflichtet eine ABE mitzuführen" auch unrichtig :daumen-runter.

    https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-betriebserlaubnis/

    mein Kenntnisstand ist:
    das gilt für eine Homologation (ECE bzw. EG Typzulassung) und nicht für die Geräuschmessung im Rahmen einer Einzelabnahme.

    Euro 4 ist zum 1.Januar 2016 in Kraft getreten.

    Die Geräuschmessung meiner K75 ist am 4.7.2018 nach RL 78/1015/EWG durchgeführt worden.

    Diese Richtlinie ist m.W. immer noch gültig:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:31978L1015

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49.html

    Doch, das Messverfahren für die Fahrgeräuschmessung hat sich geändert. Die Grenzwerte natürlich auch.

    https://www.motorradonline.de/ratgeber/euro-…laerungsarbeit/

    richtig und vollständig lesen - besonders den Nachsatz :taetschel:
    "Messverfahren haben sich gegenüber Euro 3 geändert, es ist aufwendiger, neue Anlagen zu homologieren."
    Vorgehensweise: Prüfstrecke, Abstand der Mikrofone, Anzahl der Messungen etc. haben sich nicht geändert.!
    Mit Einführung der E4 dürfen beispielsweise Klappensteuerungen nicht mehr eine Prüfung erkennen und ein DB Eater darf sich nicht mehr zerstörungsfrei entfernen lassen. Es sind damit einige zusätzliche Hürden für die Hersteller aufgebaut worden.

    Für den Privatmann, der eine Einzelabnahme eines Auspuffes durchführen möchte, hat sich bezüglich Lärm Nichts geändert. Zu beachten sind die vom Erstzulassungsdatum abhängigen Emissionsgrenzwerte