Richtig, denn:
Ansprüche auf Garantie hat man nicht, die leisten Hersteller allenfalls freiwillig.
Anders die Gewährleistung, also eine Mängehaftung, die der Hersteller leisten muss.
Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung (meist des Herstellers), während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Gewährleistung heißt, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer übernimmt die Haftung für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später zum Vorschein kommen.
Die Gewärleistung greift in aller Regel 24 Monate lang, wobei jedoch (laut Gesetz) der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel (oder ein anderer mangel, der zum Schaden führte) bereits beim Kauf bestand. In den ersten 6 Monaten glaubt man das "unbesehen", erst danach tritt die Beweisumkehr in Kraft.
Soweit die rechtliche Regelung, an die sich alle Hersteller halten müssen.
Garantie sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee).
Gewährleistung definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bestanden.
Die Erfahrung lehrt, dass Hersteller diese Gesetzliche Regelung eher kullant auslegen, wenn man deren Spielregeln (Inspektionen, Ölstandkontrolle etc.) eingehalten hat.