Hallo,
zwecks Lackierung hatte ich mein SW-Motech Blech-Windschild einmal abgenommen. Ich war nie wirklich Fan davon, fand es aber ähnlich zum kleine Rizoma ganz ok. Ganz ohne gefällt mir leider auch nicht.
Nachdem es ab war, ist mir aufgefallen, dass ich die Optik nur mit dem Träger eigentlich ganz gut finde. Ein wenig kahl und löchrig, aber in die richtige Richtung. Daraufhin hatte ich überlegt, einfach ein sehr kleines Blech, kaum höher als das Trägerblech, zu montieren. Bei der Recherche zur Legalität kamen mir aber Zweifel, wie genau ein Windschild überhaupt definiert ist.
Ich habe es so verstanden, dass ein Bauteil, sobald es dazu dient Wind zu lenken, auch als Windschild gilt, und damit eine Einzelabnahme oder ABE braucht. Ich gehe also mal davon aus, dass egal was ich dort drauf montiere, Diskussionen verursachen wird.
Also wieder zurück zum Träger allein. Hier habe ich leider nicht rausfinden können, ob er so angebaut sein darf. Dagegensprechen dürften wohl Sicherheitsaspekte, da scharfkantig. Da viel mir ein, dass ich noch ein Lederband rumliegen habe und es einmal probehalber drumgewickelt.
Ja, sieht etwas eigenwillig aus, aber irgendwie mag ich es so.
Theoretisch könnte ich es nun dick unterfüttern und dann nochmal das Band drumrum. Passende Farbe zum einfärben, analog zur Sitzbank, gäbe es auch.
Kennt da jemand eine genaue Regelung zu? Oder wird das, wie ich vermute, auch eine Diskussion? Könnte es vielleicht helfen, dort eine kleine Tasche reinzuhängen? Vielleicht habe ich ja als „Gepäckträger“ mehr Chancen.
Ich habe natürlich vor, direkt beim lokalen TÜV zu fragen, würde aber gern mit der besten „Chance“ aufschlagen, bevor ich da als Querulant bekannt werde.
Interessant finde ich auch, dass auf dem Träger selbst gar keine KBA Nummer aufgedruckt ist. Theoretisch könnte man da ja richtig wilde Sachen basteln und einfach das SW-Motech Schild drauf packen. Das würde doch der ausführlichen Zulassung widersprechen?
