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Wunderlich

R12 Lampengitter Neuheit

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  • Lampengitter Alcatraz - R9T - LED
    Alcatraz Lampengitter für BMW R nineT & R12 Motorräder. Das BMW R nineT Alcatraz LED Lampen Gitter ist ein präzises in Deutschland gefertigtes Lampengitter…
    www.classicbike-raisch.de


    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Wenn kein Gutachten dann sind Lampengitter in Deutschland lt StVO §17(1) verboten….im öffentlichen Verkehrsraum. In der heimischen Garage erlaubt.

    BMW r ninet Scrambler 2022

  • Da wäre ich mir nicht sicher. Viele Hersteller bieten legale Lampengitter in Ihrem Zubehörprogramm an. Die wurden dann auch homologiert.

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Wann ist denn welches Lampengitter legal? Diese Dinger werden doch seit Jahrzehnten an tausenden von Motorrädern verbaut.

    Ich blicke da nicht durch. Diese Teile werden von allen möglichen Anbietern feil geboten. Wir haben davon schon viele hunderte verkauft. Bisher kennen wir kein Problem.

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Da habe ich schon von anderen Erfahrungen, auch hier im Forum gehört.

    Der TÜV scheint da schon Probleme gemach zu haben und auch bei Polizeikontrollen gab es da schon Probleme inkl. Verwarnungsgeld.

    Gude der Rheingauner :bier


    Biker werden nicht grau. Das ist Chrom! :freak

    Einmal editiert, zuletzt von Rheingauner (19. Februar 2025 um 01:47)

  • Es macht halt einen Unterschied, ob ein Hersteller so etwas serienmäßig ab Werk einbaut (z.B. die alte 2V GS oder aktuell Triumph 400 Scrambler) oder jemand ein Lampengitter nachträglich anschraubt und damit die Beleuchtung modifiziert. Es wurden auch unzählige Sportluftfilter, Auspuffe oder sonstige Teile mit dem etwas scheinheiligen Hinweis "nur für die Rennstrecke" verkauft, eingebaut und gefahren, ohne dass die mit zunehmender Stückzahl legaler wurden.

  • Es macht halt einen Unterschied, ob ein Hersteller so etwas serienmäßig ab Werk einbaut (z.B. die alte 2V GS oder aktuell Triumph 400 Scrambler) oder jemand ein Lampengitter nachträglich anschraubt und damit die Beleuchtung modifiziert. Es wurden auch unzählige Sportluftfilter, Auspuffe oder sonstige Teile mit dem etwas scheinheiligen Hinweis "nur für die Rennstrecke" verkauft, eingebaut und gefahren, ohne dass die mit zunehmender Stückzahl legaler wurden.

    ihr habt schon ein bissl einen Hang zum "krankjammern".

    Keiner zwingt euch so ein Gitter zu kaufen.

    Was juckt es euch, wenn der Nachbar mit so einem "illegalen Gitter" durch die Gegend fährt ?

    um wie viel ist der deutsche Straßenverkehr sicherer, weil man für jeden Furz ein Zettelchen braucht ? als zb. in Holland, England, Spanien, Griechenland, usw. wo es niemand juckt welches Windschild, Gitterchen, etc. verbaut ist ?

  • Harald hat in #4 eine klare Frage gestellt und darauf eine wachsweich ausweichende "Antwort" erhalten. Wenn sich ein Interessent für so ein Zubehörteil interessiert und nachfragt, hat das nichts mit Jammern oder Sorgen um den Nachbarn zu tun. Es ist einfach eine Sache der Fairness, ihm dann eine konkrete Auskunft zu erteilen. Ob er sich das kauft und ohne "Zettelchen" anschraubt oder nicht, ist dann seine Sache und kein irriges Vertrauen, dass das schon seine Richtigkeit hat.

  • Da stimme ich dir zu.

    Rainer könnte diese Teile ja durchaus mit dem Hinweis versehen, wie es ja Wunderlich un Co auch praktizieren:

    „schickes Teil, in D jedoch nicht für den Strassenverkehr zugelassen“

    (was dem Rest der Welt und vielen in D schnurzegal ist)

  • Ich verstehe es immer noch nicht. Da gibt es Motorräder die ab Werk ein Lampengitter verbaut haben. Da ist keine Nummer und keine Kennung drauf. Wie soll der Polizist oder der TÜV Mann denn wissen ob das egal ist oder nicht.
    Ja wir könnten einen Text in unserer Beschreibung dazu schreiben. Unser Problem. Wir verkaufen die meisten Teile ja nicht in Deutschland, und dann fragen uns die Kunden dauernd, was das zu bedeuten hat.

    Die R9T‘S sind nach Eu Zulassung homologiert. Die Stov sollte daher uninteressant sein.

    Auch andere Hersteller wie zum Beispiel Rizoma bieten auch diese Gitter an. In Italien sind sie laut Rizoma legal. Komisch, denn Italien ist ja auch ein EU Land

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • In vielen Bereichen gilt bei uns weiterhin die StvZO, noch ist nicht alles mit der EU harmonisiert.
    Das mag in anderen Ländern auch der EU anders aussehen, hier gilt weiterhin nationales Recht.

    Und so gilt bis auf Weiteres z.B. der § 49a und folgende:

    Zitat

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    B. Fahrzeuge

    III. Bau- und Betriebsvorschriften

    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze


    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

    D.h. was nicht explizit erlaubt oder vorgeschrieben ist, ist untersagt. Punkt. Es ist nicht notwendig, jedes einzelne denkbare Bauteil separat aufzuführen und dies zu untersagen.

    Des Weiteren, dazu muss ich allerdings die Kollegen vom Powerboxerforum zitieren:
    (https://www.powerboxer.de/tuev-fragen/51…-oder-abdeckung)

    Zitat

    Dazu meint unser wohlwollender TÜVie
    >>>>>
    in den Richtlinien zu § 50 StVZO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht) ist geregelt:
    "Die Anbringung von Scheinwerfern gleich welcher Art hinter einem Schutzgitter oder dem Kühlergrill ist nur dann zulässig, wenn die Scheinwerfer durch die Prüfstelle in dieser Anbaulage (Baustellenfahrzeug!) geprüft worden sind und ausserdem festgestellt wurde, dass sich die Scheinwerfer auch hinter dem Gitter leicht reinigen lassen.
    Bei nachträglichem Anbau von Scheinwerfern hinter einem Schutzgitter oder hinter dem Kühlergrill muss durch ein zusätzliches Gutachten nachgewiesen werden, dass die bei der Bauartprüfung festgestellte Wirkung der Scheinwerfer nicht verändert wird, insbesondere, dass die in den Prüfbedingungen enthaltenen Mindestanforderungen nicht unterschritten werden."

    Wenn nun BMW oder ein anderer Hersteller ein Gitter vor dem Scheinwerfer mit auslieferten, dann haben sie sich das zuvor in der Typgenehmigung abnehmen lassen. Die kennen nämlich die Gesetzeslage, dafür halten die sich Anwälte.

    Wenn nachträglich jemand ein Gitter vor den Scheinwerfer bauen möchte, oder auch nur eine Folie aufkleben will, oder eine gelbe Scheibe vor den Scheinwerfer hängen möchte: Eintragen lassen. Sonst droht ein Bussgeld und Verbot der Weiterfahrt.

    Zu den Händlern und Hersteller dieser Teile: Wer ehrlich ist, schreibt zu den Teilen hinzu, dass ein Betrieb im Geltungsbereich der StvZO nicht gestattet ist. Daher sind die Gitter vom Wunderlich für die GSsen hochklappbar.. für den Strassenverkehr.. Oder er kümmert sich um ein TÜV-Gutachten oder, noch bequemer für den Kunden, eine ABE.

    Wenn ein Händler oder Hersteller nichts dazu schreibt, nun.. dann kennt er sich entweder nicht mit der Materie aus, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, oder wenn er es weiss, aber verschweigt.. bin ich nicht sicher, ob ich dort was kaufen möchte.

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

    2 Mal editiert, zuletzt von N4000 (19. Februar 2025 um 17:19) aus folgendem Grund: Tippfehler, wie immer.

  • Ein anderes Beispiel zur R nineT Urban G/S.

    Der zweiflutige Akrapovic Endschalldämpfer meiner BMW R nineT Urban G/S ist als wahlweise Ausstattung in der Europäischen Betriebserlaubnis mit homologiert. Deswegen gibt es keine separate Freigabebescheinigung.

    Die Original BMW Zubehörteile sind mit dem jeweiligen Fahrzeug mit homologiert. Dafür benötigt man keine weiteren Unterlagen.

  • Ein anderes Beispiel zur R nineT Urban G/S.

    Der zweiflutige Akrapovic Endschalldämpfer meiner BMW R nineT Urban G/S ist als wahlweise Ausstattung in der Europäischen Betriebserlaubnis mit homologiert. Deswegen gibt es keine separate Freigabebescheinigung.

    Die Original BMW Zubehörteile sind mit dem jeweiligen Fahrzeug mit homologiert. Dafür benötigt man keine weiteren Unterlagen.

    Die Auspuffanlage hat ja auch eine E Nummer.

  • Obwohl der Auspuff eine E Nummer hat, bekommst du normalerweise für den Auspuff aus dem Zubehörhandel eine ABE dazu. Das war bei meiner ninet halt nicht mehr so.

    Selbst für den Akrapovic hat man früher von BMW eine ABE dazubekommen, trotz E Nummer.

    Sollte auch nur ein Beispiel sein.

    Ich habe z.B. an der R 1200 RS einige Teile aus dem BMW Zubehörprogramm (getöntes Windschild, Brems-/Kupplungshebel, Fußrasten, usw.). Alle diese Teile haben keine Nummer (zumindest habe ich noch keine gesehen und auch nicht danach gesucht) und brauchen auch keine, weil sie eben mit dem Fahrzeug homologiert wurden, so dass wahlweise die Originalteile oder die BMW Zubehörteile benutzt werden können.

  • Die Lampengitter sind in Deutschland nicht zugelassen. An der Ducati Desert Sled ist auch ab Werk ein Lampengitter montiert. Im Handbuch wird aber darauf hingewiesen das das Gitter im öffentlichen Strassenverkehr gesetzlich verboten ist.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

  • Und das Design folgt allein der Funktion, um Material und Gewicht zu sparen. Weil umfangreiche Fahrversuche ergeben haben, dass Steine beim Wettkampfeinsatz nur in die Gitterecken und nicht in die offenen Bereiche einschlagen. :ablachen

  • ihr habt schon ein bissl einen Hang zum "krankjammern".

    Keiner zwingt euch so ein Gitter zu kaufen.

    Was juckt es euch, wenn der Nachbar mit so einem "illegalen Gitter" durch die Gegend fährt ?

    um wie viel ist der deutsche Straßenverkehr sicherer, weil man für jeden Furz ein Zettelchen braucht ? als zb. in Holland, England, Spanien, Griechenland, usw. wo es niemand juckt welches Windschild, Gitterchen, etc. verbaut ist ?

    in Holland hab ich mal ein motorisiertes Sofa im Strassenverkehr gesehen 😂

    BMW r ninet Scrambler 2022

  • Eigenständiges und Eigenverantwortliches Denken und Handeln zählt nicht unbedingt zu Stärken der Deutschen, das siehst Du als ( Österreichischer ) Nachbar völlig richrig. :geht-klar

    Oberigkeitshörig waren die Deutschen schon immer.

    Zuerst hatten wir Kaiser und Könige, dann kam um 1930 der Adolf aus Braunau in Österreich und alle sind ihm wie gewohnt blind gefolgt und jetzt bei der / die / das Alice aus der Schweiz ist es wieder das gleiche... :weia

    Eine Lernkurve über die Jahrzehnte hinweg ist so gut wie nicht vorhanden., vermutlich mangels ( Gehinrn- ) Masse, zwischen den beiden Ohren. :geht-klar

    Moin,

    die letzten beiden Absätze hättest Du Dir getrost sparen können 🙄🫣

    BlackStar

  • Eigenständiges und Eigenverantwortliches Denken und Handeln zählt nicht unbedingt zu Stärken der Deutschen, das siehst Du als ( Österreichischer ) Nachbar völlig richrig. :geht-klar

    Oberigkeitshörig waren die Deutschen schon immer.

    Zuerst hatten wir Kaiser und Könige, dann kam um 1930 der Adolf aus Braunau in Österreich und alle sind ihm wie gewohnt blind gefolgt und jetzt bei der / die / das Alice aus der Schweiz ist es wieder das gleiche... :weia

    Eine Lernkurve über die Jahrzehnte hinweg ist so gut wie nicht vorhanden., vermutlich mangels ( Gehinrn- ) Masse, zwischen den beiden Ohren. :geht-klar

    Hallo Markus,

    Ich finde es schade, dass mein Post Auslöser ist für ein Abgleiten ins Politisiseren. Ich meine, das gehört hier überhaupt nicht her.

    Ich würde es sehr begrüßen Markus, wenn du deinen Post löschst, ich lösche dann meinen auch gleich dazu.