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Racer ohne Halbschale

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  • Hallo zusammen,

    muss nach der Entfernung der Halbschale beim Racer eigentlich die Änderung in den Papieren vom TÜV vermerkt werden?

    —> vielleicht als wahlweise?

    Mir ist klar, dass die Rennleitung und der TÜV das in den meisten Fällen gar nicht auffällt; es geht hier um den Erhalt der Betriebserlaubnis!

    Viele Grüße

    Stefan

  • Ich würde einer wilden Ansammlung von Vermutungen (mehr hätte ich auch nicht zu bieten) vorbeugen und die Frage direkt an BMW Motorrad richten. Die haben die Maschine gebaut und Typ-zugelassen, und mit den Richtlinien und Vorschriften sind die sicher besser vertraut als die meisten hier im Forum.

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    www.bmw-motorrad.de

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!