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Wunderlich

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  • Hallo liebes R Nine T Forum,

    ich hoffe, es gibt das Thema noch nicht.

    Ich fahre seit über 4 Jahren die HP Schmiederäder der HP2 Sport auf meiner R Nine T Classic Bj 2016. Vorderrad: 71607715801mit 120/70 ZR 17 Reifen und Hinterrad: 71607709397 mit 190/50 ZR17 Reifen.

    Zwei mal habe ich damit nun schon die TÜV- Prüfung beim BMW Händler bestanden. Dieses Jahr war ich bei einem unabhängigen Dekra Stützpunkt und bin prompt wegen der falschen Reifengröße hinten durchgefallen.

    BMW habe ich schon zwecks Gutachten angeschrieben, die schicken keine mehr raus. Also bleibt mir noch noch eine Einzelabnahme, ohne Unterlagen übrig, wenn ich von nun an auf Nummer sicher gehen möchte.

    Hat jemand von euch eventuell ein passendes Gutachten, einen ähnlichen Fall oder ein paar Tipps für mich?

    und nein, ich möchte die Felgen nicht verkaufen, sondern weiter Freude daran haben :geht-klar

    Grüße, Andreas :klatschen

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  • Ich hatte auch schon in die Runde gefragt ob jemand den 190/50 eingetragen hat. "Angeblich" soll es Leute geben, ich glaube nicht! (BlaBlaBla)
    Ich versuche auch gerade den 190/55 auf meine AC Felge einzutragen, zumindest habe ich ein Dokument wo schon mal 190/55 drauf steht.
    Allerdings für die R12, mal schauen.

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  • Ich hatte auch schon in die Runde gefragt ob jemand den 190/50 eingetragen hat. "Angeblich" soll es Leute geben, ich glaube nicht! (BlaBlaBla)
    Ich versuche auch gerade den 190/55 auf meine AC Felge einzutragen, zumindest habe ich ein Dokument wo schon mal 190/55 drauf steht.
    Allerdings für die R12, mal schauen.

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    Danke, das ist doch schon mal ein Anfang. Hast du zufällig das komplette Dokument als Datei?

  • Danke, das ist doch schon mal ein Anfang. Hast du zufällig das komplette Dokument als Datei?

    Gibt es bei Schnitzer.

    Problematisch bei originaler Felge ist der Abstand Reifen zur Paralever-Strebe, der ist bei einem 190er meist zu Eng (für den Prüfer). Die AC Felge hat deswegen einen Versatz.

    3 Mal editiert, zuletzt von driverlicense (24. Oktober 2024 um 16:20)

  • Gibt es bei Schnitzer.

    Problematisch bei originaler Felge ist der Abstand Reifen zur Paralever-Strebe, der ist bei einem 190er meist zu Eng (für den Prüfer). Die AC Felge hat deswegen einen Versatz.

    Danke dir, dann werde ich mit dem Dokument mal bei der Dekra anfragen. Vielleicht hilft das ja schon als Vergleich.:winken

  • Warum hast du neben der HU, nicht gleich die Reifengröße von ihm mit mit samt den Felgen einfach eintragen lassen?

  • Warum hast du neben der HU, nicht gleich die Reifengröße von ihm mit mit samt den Felgen einfach eintragen lassen?

    Der Prüfer war sehr jung und nur zu Aushilfszwecken an dem Tag eingesetzt. Er meinte, dass ich für eine Einzelabnahme einen Termin machen müsse, sonst hätte ich das wahrscheinlich gleich erledigt.

  • Ich hatte auch schon in die Runde gefragt ob jemand den 190/50 eingetragen hat. "Angeblich" soll es Leute geben, ich glaube nicht! (BlaBlaBla)
    Ich versuche auch gerade den 190/55 auf meine AC Felge einzutragen, zumindest habe ich ein Dokument wo schon mal 190/55 drauf steht.

    Natürlich bekommst du für die 6" AC-S10 Felge einen 190/50-ZR 17 eingetragen. Warum auch nicht?

    Wer später bremst war vorher zu langsam.

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    Ist möglich! Ich hab meine PVM-Felgen per Einzelabnahme eintragen lassen. Hatte ein Teilegutachten von Kineo in dem auch 190/55 aufgeführt ist dabei, damit hat die DEKRA da kein Problem drin gesehen.

  • Hatte ich auch drauf und eingetragen.

    Genauso die GS Gussfelgen auf der Scrambler.

    Aber das glaubt der gute Driver ja nie und meint immer das ist nur bla bla und der Reifen würde garnicht passen.

    Vielleicht ist aber auch einfach nur sein Moped krumm. 😂

  • Hatte ich auch drauf und eingetragen.

    Genauso die GS Gussfelgen auf der Scrambler.

    Aber das glaubt der gute Driver ja nie und meint immer das ist nur bla bla und der Reifen würde garnicht passen.

    Vielleicht ist aber auch einfach nur sein Moped krumm. 😂

    Matthias84 Danke und ich glaube auch, dass das Reicht.

    @Mustermann Ich rede von der Original Felge, da hat niemand einen 190/55 eingetragen. Auf PVM (=AC S10) 6' geht das, Teilegutachten habe ich oben schon gepostet. Aber das will Mustermann einfach nicht verstehen. :whistling:

  • Matthias84 Danke und ich glaube auch, dass das Reicht.

    @Mustermann Ich rede von der Original Felge, da hat niemand einen 190/55 eingetragen. Auf PVM (=AC S10) 6' geht das, Teilegutachten habe ich oben schon gepostet. Aber das will Mustermann einfach nicht verstehen. :whistling:

    Es gibt einen Kollegen, der das, glaube ich, so hatte. 911Turbo . Aber der ist schon länger nicht mehr aktiv. Ohne Gewähr!! Diablo Rosso 4 (Corsa?) auf der 5,5Zoll Originalfelge

  • Aber er hat ihn doch drauf gehabt und, soweit ich weiß, auch eingetragen. Du warst doch selbst in dem Thread aktiv

    Unerlaubt Fahren kann jeder, hast du es gesehen in den Papieren?

  • ... @Mustermann Ich rede von der Original Felge, da hat niemand einen 190/55 eingetragen. Auf PVM (=AC S10) 6' geht das, Teilegutachten habe ich oben schon gepostet. Aber das will Mustermann einfach nicht verstehen. :whistling:


    Wovon du redest oder besser schreibst, ist für diesen Thread wenig relevant. Andreas fragte nach dem Eintragungsweg für 6" BMW Schmiedefelgen mit 190/50er Reifen auf der nineT.
    Da es sich um Originalräder von BMW handelt und es dafür kein Gutachten gibt, muss der Prüfer willens sein, hinsichtlich Materialfestigkeit etc. anzunehmen, dass sie auch für die nineT geeignet sind. Helfen können die technischen Daten zur HP2 damit er sieht, dass die Motorräder sich annähernd in einer Gewichtsklasse befinden und die Räder für höhere Geschwindigkeiten taugen als sie von der nineT erreicht werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers für die Rad-/Reifenkombination solltest du auch vorlegen. Ob die Freigängigkeit ausreicht, kann der Prüfer eigentlich selbst beurteilen, aber ein Vorgang wie der oben gepostete Fahrzeugschein kann ihm etwas die Last von den Schultern nehmen. Der Abrollumfang der 190 ist rechnerisch nur geringfügung kleiner, so dass eine Tachoüberprüfung hinsichtlich der angezeigten Geschwindigkeit oder den Vorschriften zur Tachovoreilung kein Thema sein sollte. Du sieht, so ganz mit leeren Händen musst du nicht zur Abnahme. Es hat sich bewährt, vor der Vorführung des Fahrzeugs das Projekt mit der Prüfstelle abzusprechen und zu tragen, ob der aufgezeigte Weg zum Ziel führt. Viel Erfolg.

  • Unerlaubt Fahren kann jeder, hast du es gesehen in den Papieren?

    Keine Ahnung, ob es stimmt. Ich meine, er hätte es geschrieben. Fahr die TÜV‘s, Dekras usw. ab und frag, ob sie Dir das eintragen. Habe festgestellt, wenn man zuerst fragt , geht es leichter. Der 190er wird ja auf der 5,5Zoll Felge auch mehr gekrümmt