Servus zusammen, hatte am Wochenende das „Glück“, dass ich bei einer Großkontrolle rausgezogen wurde.
Nachdem die Rninet fast 1h lang begutachtet und geprüft wurde, wurde seitens Polizei - zumindest laut deren Meinung - doch noch etwas entdeckt.
Und zwar wurde bei dem Raisch-LED-Heck bemängelt, dass das Rücklicht lediglich als Rücklicht, jedoch nicht als Bremslicht zugelassen ist. Lt. Ihnen müsste neben dem „R“ auch noch ein „S1“ vorkommen.
Das hat mir nun keine Ruhe gelassen und habe andere LED-Rücklichter (wie z.B. das meines Vaters) angeschaut. Hier kommt ebenso nur ein „R“ in der Bezeichnung vor.
Hatte jemand schonmal so einen Fall? Laut Internet ist dieses Rücklicht (und auch viele andere) zugelassen. Auch der TÜV hatte kein Problem mit dem Rück-/Bremslicht.IMG_6116.jpgIMG_6114.jpg