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  • Hallo zusammen,

    meine NineT ist am Donnerstag beim TÜV - leider ein wenig (14 Monate) zu spät…

    Ich suche nach den drohenden Strafen und werde nicht schlau mit Google.

    Die Untersuchung wird aufgrund der Verspätung laut Internet wohl eine erweiterte sein, die dann etwa 20% teurer wird. Ok, wenn das so wäre.

    Weiter lese ich immer, dass es 60€ Strafe und 1 Pkt in Flensburg sind bei Verzug größer 8 Monate. Aber wer brummt mir die Strafe auf? Der TÜV Prüfer, der mich dann irgendwo meldet oder bezieht sich diese Strafe nur auf ein Erwischt werden, wenn ich so rumfahre?

    Vielleicht hat hier wer Erfahrung und kann mich etwas aufschlauen?

    Danke vorab!

  • 14 Monate TÜV überziehen… das muss man erst mal hinbekommen.

    Da hast Du Glück, dass Du nicht kontrolliert wurdest. So hast Du nur die erweiterte Gebühr. Bestrafen darf Dich der TÜV nicht

  • Naja, 14 Monate ist schon krass, aber dazu gehört auch der Teil, dass ich nicht erwischt werden konnte, da ich die NineT tatsächlich 14 Monate nicht bewegt habe…

    Ein Jobwechsel, die Geburt des ersten Kindes, ein Umzug ans andere Ende von DE und der Bau des Eigenheims haben mir jede freie Minute genommen. Zudem Stand die NineT aufgrund Umzug und Hausbau mangels Abstellmöglichkeiten bei einem Bekannten außerhalb meines direkten Zugriffs.

    Jetzt soll also der TÜV folgen (Werkstatt 100m neben dem Abstellort bei meinem Bekannten) und dann werde ich sie feierlich in meine Doppelgarage überführen, bevor sie hoffentlich in 2 Wochen zum Check-Up in die Werkstatt geht. Nach der Standzeit lasse ich lieber einmal „frisch“ machen. Freu mich wie ein kleines Kind auf die Wiedervereinigung!
    Danke für deine Antwort bzgl. der möglichen „Strafe“. Wäre ganz gut, wenn der Prüfer mich nicht verpetzen darf… der Verzug geht auf meine Kappe - klar - aber ich bin ja nicht damit rumgefahren und habe damit andere gefährdet.

  • Wenn Du in 2 Wochen zum Check-Up in die Werkstatt gehst, warum läßt Du den TÜV nicht dort machen?

    Die haben doch immer gute Verbindungen zu den TÜV-Männern.

    Ich könnte mir vorstellen, dass dann alles ohne Theater über die Bühne geht.

    Anrufen, den Termin machen und wenn Du auf der Hinfahrt angehalten werden solltest,

    was aber sehr unwahrscheinlich ist, kann Dir die Werkstatt bescheinigen, dass Du auf dem Weg dort hin warst.

    Gude der Rheingauner :bier


    Biker werden nicht grau. Das ist Chrom! :freak

  • Das Bußgeld und den Punkt gibt es nur, wenn du von der Polizei kassiert wirst, oder das Moped im öffentlichen Verkehrsraum parkt und das dem Ordnungsamt auffällt.

    Ich würde an deiner Stelle den TÜV garnicht jetzt machen, auf die 2 Wochen kommt es dann auch nicht mehr an.

    Soll die Werkstatt beim Service wenn das Öl gewechselt ist mit machen.

    Wenn die AU machen oder eine Testfahrt, ist besser frisches Öl drin.

    (Je nach dem, wie lange das Öl schon drin war bevor du das Moped eingelagert hast.)

  • War der erste Plan, aber meine Werkstatt (und auch die nächste BMW Werkstatt) ist 60km weit weg. Tatsächlich habe ich keine Lust auf das Risiko dieser Fahrstrecke ohne gültige TÜV Plakette. Zudem ist mein Bekannter jahrelanger (TÜV-)Stammkunde in dieser Werkstatt neben ihm. Ich riskiere es also mal, dass er meine NineT dort durch den TÜV bringt. Wenn nicht, dann muss ich mit dem verbrannten Geld leben und schauen, wie ich es dann mache.
    Grds. gibt es eigentlich keinen Grund, den TÜV nicht zu bekommen. Alle Umbauten legal (entweder eingetragen oder ABE dabei oder beides nicht von Nöten, da E-Prüfzeichen). Ich hoffe das Beste…

  • War der erste Plan, aber meine Werkstatt (und auch die nächste BMW Werkstatt) ist 60km weit weg. Tatsächlich habe ich keine Lust auf das Risiko dieser Fahrstrecke ohne gültige TÜV Plakette. Zudem ist mein Bekannter jahrelanger (TÜV-)Stammkunde in dieser Werkstatt neben ihm. Ich riskiere es also mal, dass er meine NineT dort durch den TÜV bringt. Wenn nicht, dann muss ich mit dem verbrannten Geld leben und schauen, wie ich es dann mache.
    Grds. gibt es eigentlich keinen Grund, den TÜV nicht zu bekommen. Alle Umbauten legal (entweder eingetragen oder ABE dabei oder beides nicht von Nöten, da E-Prüfzeichen). Ich hoffe das Beste…

    Du darfst auch ohne gültige HU im Straßenverkehr fahren, wenn diese Fahrt der Vorführung zur HU dient.

    Das gilt ebenso für Umbauten die eingetragen werden müssen.

    Weil wie sollte der TÜV sonst etwas abnehmen, wenn du nicht hin fahren kannst.

    Das ganze ist auch simpel, die BMW Werkstatt wo der Service gemacht wird, soll dir einfach eine email schicken, in der sie dir den Termin für Service und HU bestätigen.

    Dann bist du vollkommen legal, bei der Überführungsfart zur Abnahme.

  • Für die anstehende AU Untersuchung sollt auf jeden Fall der alte Sprit raus und durch frischen ersetzt werden sonst könnte das daneben gehen. Solltes du bei der HU durchfallen ist das aber auch kein grosses Problem du hast dann ja 4 Wochen Zeit für die Nachuntersuchung und darfst, wenn keine Mängel da sind die zur Stilllegung führen, in den 4 Woche das Motorrad auch fahren.

    Gruß und immer eine handbreit Asphalt unter den Reifen

    Peter

  • Sprit ist in Vorbereitung bereits getauscht, ebenso wie die Batterie, denn die war auch durch Laden nicht mehr zu retten…

    Schauen wir mal.

    Der letzte TÜV Prüfer hatte ein Problem mit den Öhlins Catridges, da er ja nicht sehen kann, welche Feder/Dämpfer da tatsächlich in der Gabel stecken. Ausbauen und Nachsehen wollte er nicht, hat es dann trotzdem durchgewunken. Auch der Abstand Kennzeichen zum Rad (seitlicher Halter) war ihm damals nicht weit genug. Sein O-Ton “den TÜV interessiert das zum Glück nicht, aber die Polizei - nur so als Hinweis”. Abstand Blinker zueinander musste er auch zwingend kontrollieren und war sichtlich unglücklich, dass ich etwa 1mm oberhalb des Minimalabstandes lag.

    Am Ende ist der TÜV irgendwie immer einer Wundertüte. Was ich beeinflussen kann ist getan, ohne alles auf original zurückzubauen. Kennzeichen werde ich vor dem TÜV noch weiter weg vom Rad montieren, damit es die Diskussion erst gar nicht gibt.

  • Überziehen ist doch dank der Regelung des nicht mehr Zurückklebens überhaupt kein Problem mehr. Die Dekra ist da sehr entspannt und verlangt beim Motorrad lediglich 11 Euro mehr. Das mit der „erweiterten“ Prüfung hört sich erst mal schrecklich an, aber da wird gar nichts gemacht. Ich habe schon mal mehr als 2 Jahre überzogen, und mit eine.m HU Termin kannst du auch Sorgen- und Punktefrei diese Fahrt zur Prüfstelle durchführen.

    Kleine Geschichte am Rande:

    Beim diesjährigen Car-Freitag ging der Polizei ein Fahrzeug ins Netz, dessen TÜV 2017 abgelaufen war :ablachen

  • Ich würde mir von der Werkstatt eine Bestätigung per E-Mail schicken lassen, dass Du am xx.xx.2024 Inspektions- und HU-Termin hast, diese E-Mail ausdrucken und bei der Fahrt zur Werkstatt mitführen. Mag sein, dass Du bei einer Kontrolle trotzdem eine kleine "Strafe" bekommst, aber ich denke, dass ein Polizist da schon Einsicht zeigen wird. Irgendwie musst Du ja zum TÜV.

    Tom

  • Ich würde mir von der Werkstatt eine Bestätigung per E-Mail schicken lassen, dass Du am xx.xx.2024 Inspektions- und HU-Termin hast, diese E-Mail ausdrucken und bei der Fahrt zur Werkstatt mitführen. Mag sein, dass Du bei einer Kontrolle trotzdem eine kleine "Strafe" bekommst, aber ich denke, dass ein Polizist da schon Einsicht zeigen wird. Irgendwie musst Du ja zum TÜV.

    Tom

    So sehe ich das auch.

    Sie könnten dann wie Wolfgang sagt, die Überziehung zur Anmeldung geltend machen, aber wenn man die Mail mit der Anmeldung dabei hat..

    Irgendwie muss man ja hin kommen.

  • ....Dann bist du vollkommen legal, bei der Überführungsfart zur Abnahme.

    Gilt nicht in diesem Fall, sondern bei Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs. Sofern Versicherungsschutz besteht, ein Kennzeichen zugeteilt wurde und auch nur im Landkreis der zuständigen Zulassungsbehörde. Im laufenden Betrieb zieht der Bußgeldkatalog. Eine Ausnahme gibt es bei Saisonkennzeichen, wenn die HU in die Ruhezeit fällt. Dann muss die erste Fahrt in der neuen Saison aber zur Prüfstelle führen oder wenigstens ein nicht allzu weit in der Zukunft liegender Termin nachweisbar sein.

    Fahren darfst du, aber hier heißt es schlicht, sich auf den paar Metern zur Prüfstelle nicht erwischen zu lassen und dann gibt es nur die erhöhte Prüfgebühr.

    Einmal editiert, zuletzt von Kardan06 (7. April 2024 um 10:43)

  • Der Aufwand loht nicht, denn das Bußgeld gibt es schon, wenn das Motorrad im öffentlichen Verkehrsraum von eiftigen Kontrolleuren entdeckt wird. Egal ob es fährt, parkt oder geschoben wird. Wo treibt eigentlich gerade der Anzeigenhauptmeister sein Unwesen?:)