Zusatzscheinwerfer

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  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne den Zusatzscheinwerfer von Wunderlich (Sixdays) an meine Urban GS montieren. Auf der Webseite von Wunderlich steht dass, der Scheinwerfer im geltungsbereich der Stvo nicht zugelassen ist. Warum ist das so? Muss ich mit Strafen rechnen? Falls ja kennt ihr alternativen die erlaubt sind?

    Vielen dank im Voraus für eure Antworten!

  • Moin,

    könnte einfach sein und darin begründet liegen, dass der SW keine Prüfnummer besitzt. Zumindest wird die Erfüllung dieser Erfordernis nicht erwähnt bzw. bestätigt und durch eine Abbildung der Prüfnummer belegt.

    Möglich ist aber auch, dass ein an der Position montierter Nebelscheinwerfer die Beleuchtungsvorschrift bzgl. des Signalbildes nicht erfüllt:

    ..."Bei der Beleuchtung am Motorrad ist das Signalbild entscheidend!

    Dass für ein Motorrad ein bestimmtes Licht Pflicht ist, hat mehrere Gründe. Zunächst soll der Motorradfahrer eine bessere Sicht auf die Straße haben. Entscheidend ist aber auch das Signalbild. Dieses erlaubt auch bei Nacht, die verschiedenen Fahrzeuge unterscheiden zu können. Die Art und Weise, wie die Motorradbeleuchtung angebracht ist, liefert den anderen Verkehrsteilnehmern verschiedene Informationen über die Breite, Fahrtrichtung, Höhe sowie Länge. Entsprechend ist anhand der Leuchten stets klar, ob es ein einspuriges oder zweispuriges Fahrzeug ist."...

    BlackStar

  • In der Fahrschule, lang ist's her, wurde gesagt dass nur Schienenfahrzeuge die im Dreieck mit Spitze oben angeordneten Scheinwerfer haben dürfen.
    Weshalb bei einem Motorrad mit zwei Zusatzscheinwerfern auf den Schutzbügeln immer nur einer zusammen mit dem Hauptscheinwerfer brennen dürfe.

    Das scheint den meisten GS Fahrern völlig egal zu sein, außerdem ist es ihnen auch egal wie die Scheinwerfer eingestellt sind. Blenden gehört zum guten Ton bei den Reiseenduristen.

    Einmal editiert, zuletzt von franco66 (26. Februar 2023 um 15:05)

  • Der Sixdays Scheinwerfer hat waagrechte Streben als Steinschlagschutz, wohl eher zur Deko, fest am Aussenring verschweisst, du kannst die Streben also nicht wegklappen. Mit den Streben ist der Betrieb des Scheinwerfers auf öffentlichen Strassen nicht erlaubt.

    Daher haben andere Schutzgitter, wenigstens die von Wunderlich, eine Haltevorrichtung, die das Herunterklappen des Gitters gestattet.

    Wenn dann jemand das Motorrad durchs Gelände treibt, darf er das Gitter vor den Scheinwerfer klappen, bei der Fahrt nach Hause muss das Ding wieder runter.

    Die gelbe Tönungsfolie, ein gelber Scheinwerfer, ist an sich nicht zugelassen, allerdings [für] Nebelscheinwerfer schon.

    Jetzt ist der Scheinwerfer lt. Zulassung ein Fernscheinwerfer.. also die Folie würde ich weglassen..

    Der Scheinwerfer an sich wäre zugelassen (E 9 = Spanien) als Halogen Fernscheinwerfer (HR).

    Wohl -das kapier ich aber ehrlich gesagt nicht- auch als Begrenzungsleuchte (Kennzeichen "A").

    Bin nun aber auch kein Fachmann..

    Strafen bei Nichtbeachtung: Wie immer, von bis.. siehe https://www.bussgeldkatalog.org/beleuchtung-warnzeichen/

    Ich glaube im V-Strom Forum wars, wo einer schrieb, morgens im Berufsverkehr hat ihm ein eifriger Beamter in einer Kontrolle die Weiterfahrt mit Gittern vor den Zusatzneblern untersagt und drohte mit Zwangsstillegung und und. Da gingen dann wohl auf beiden Seiten die Gemüter hoch.

    Kurz: Beim Thema Beleuchtung versteht die Rennleitung keinen Spass.

    P.S.: Mir fällt grade ein, auf der IMOT Ausstellung in München ist Wunderlich anwesend. Halle C6, Stand 509.

    Wenn ich die Frage schon am Freitag gewusst hätte, hätte ich bei Wunderlich nachgefragt..

    Vielleicht ist ja heute noch jemand auf der IMOT und kann die Frage an einen der Mitarbeiter stellen.

    Die Antwort haben die sicher auch nicht sofort, können das aber weiterleiten..

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

    5 Mal editiert, zuletzt von N4000 (26. Februar 2023 um 09:41)

  • Der Scheinwerfer hat einen Schalter zum Ein und Aus schalten wenn er während der Fahrt ausgeschaltet ist ist es dann erlaubt?

  • Der Scheinwerfer hat einen Schalter zum Ein und Aus schalten wenn er während der Fahrt ausgeschaltet ist ist es dann erlaubt?

    Ich bin kein Experte, aber ich vermute dass es im ausgeschalteten Zustand kein Problem geben sollte.
    Nur welchen Sinn macht ein Scheinwerfer den man nicht einschalten darf ?

  • Würde ich mit nein beantworten.

    Denn wenn du zur HU gehst, müssen alle verbauten Lampen, funktionieren, richtig eingestellt und zugelassen sein.

    Das Argument ich schalte die Lampen nicht ein, zählt nicht. Dann musst du sie wieder demontieren.

  • Der Scheinwerfer versprüht einen Hauch von Abenteuer. :kaempfer

    Genau, Spannung, Spass und Spiel!

    "Komme ich damit fahrend nach Hause, oder muss ich schieben, oder wird die nineT beim Abschlepper geparkt und mit Siegel versehen?

    Und wenn, was kostet mich dann der Spass?"

    R nineT: Ich war einfach nicht in der Lage, ihr aus dem Wege zu geh'n!

    Einmal editiert, zuletzt von N4000 (26. Februar 2023 um 13:25)

  • In der Fahrschule, lang ist's her, wurde gesagt dass nur Schienenfahrzeuge die im Dreieck mit Spitze oben angeordneten Scheinwerfer haben dürfen.
    Weshalb bei einem Motorrad mit zwei Zusatzscheinwerfern auf den Schutzbügeln immer nur einer zusammen mit dem Hauptscheinwerfer brennen dürfe.

    Das scheint den meisten GS Fahrern völlig egal zu sein, außerdem ist es ihnen auch egal wie die Scheinwerfer eingestellt sind. Blenden gehört zum guten Ton bei den Reiseeduristen.

    Ja ja lang ist es her :bier

    Wer keine Ahnung hat, der sollte wenigstens Verwirrung stiften. :alki-boys

  • Ich bin kein Experte, aber ich vermute dass es im ausgeschalteten Zustand kein Problem geben sollte.
    Nur welchen Sinn macht ein Scheinwerfer den man nicht einschalten darf ?

    Eine schöne Optik🙈

  • Ihr habt kein Idee, wie gerne ich einen gelben Hauptscheinwerfer hätte!

    Und wenn es nur so eine Scheibe zum Draufstecken wäre. Ich hätte Sie sofort!

    Nicht erlaubt, ist klar, wäre mir irgendwie aber egal.

    (Früher nachts auf der Landstraße durch Fronkreisch runner an die Costa Brava! Geile Zeit und ganz viele Gelbe Scheinwerfer!! ❤️)

    Gruß

    Thomas

    Instagram: t1creme21

  • Ihr habt kein Idee, wie gerne ich einen gelben Hauptscheinwerfer hätte!

    Und wenn es nur so eine Scheibe zum Draufstecken wäre. Ich hätte Sie sofort!

    Nicht erlaubt, ist klar, wäre mir irgendwie aber egal.

    (Früher nachts auf der Landstraße durch Fronkreisch runner an die Costa Brava! Geile Zeit und ganz viele Gelbe Scheinwerfer!! ❤️)

    Aber da gibt es doch passende gelbe Folien. Bei dem Scheinwerfer liegt laut Beschreibung auch eine bei (das Glas ist also wohl weiß).

    Ich selbst fand die gelben Scheinwerfer nicht so doll.

    Inzwischen ist es wohl in der ganzen EU nicht mehr zulässig mit dem gelben Licht.

  • Ganz klar nicht erlaubt! Keine Frage.

    Folie kann man nicht mal eben so abnehmen. Eine aufgesteckte Scheibe würde dies ermöglichen.

    Dann würde zumindest der eine oder andere Ordnungshüter sicherlich ein Auge zukneifen. 🤭

    Gruß

    Thomas

    Instagram: t1creme21

  • Die Sachlage ist eindeutig, § 50 StVZO:

    "(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden."

    (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html)

    :denk

    Gelbe Scheinwerfer - erlaubt? | Bussgeldrechner.org
    Infos zu gelben Scheinwerfern: Gelbe Scheinwerfer erlaubt? ✘ Wann darf Fahrbahnbeleuchtung gelb sein? ✘ Bußgeld bei folierten Scheinwerfern? ✘ Mehr hier!
    www.bussgeldrechner.org

    Wer keine Ahnung hat, der sollte wenigstens Verwirrung stiften. :alki-boys

  • Die Sachlage ist eindeutig, § 50 StVZO:

    "(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden."

    (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html)

    In der guten alten StVZO findet man sich zwar deutlich leichter zurecht als in den EU Regelungen, aber sie gilt auch nur für Fahrzeuge, die nach nationalen Zulassungsvorschriften homologiert wurden. Also in erster Linie Oldtimer. Hier das für die nineT relevante Regelwerk:

    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:222:0001:0091:DE:PDF

    U.a. findet man darin, dass gelbes Licht ist für Nebelscheinwerfer zulässig ist (für die kein bestimmtes Anbauschema vorgegeben ist. Lokomotive geht also). Es sind auch zwei Fernscheinwerfer zusätzlich zum Abblendlicht erlaubt, die sogar damit gemeinsam leuchten dürfen. BMW lässt die Kunden, die so eine Zusatzbeleuchtung für ihre GSen oder Reisedampfer ordern schon nicht ins Messer laufen. Einen Drahtkäfigscheinwerfer müsste man allerdings als Such- oder Arbeitsscheinwerfer betreiben. Der darf dann nicht automatisch wie die Hauptbeleuchtung funktionieren, braucht also einen separaten Schalter und darf natürlich nicht als Fahrlicht verwendet werden. :)