Probleme mit Werkstatt

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  • Du beschreibst es sehr Treffend. Ungünstigens Kräfteverhältnis 😀

    Meiner Meinung nach, sollte er für ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis sorgen und einen Anwalt einschalten.

  • Wäre es mein Moped und ich wäre vom Schaden der Bremsen fest überzeugt und die Werkstatt hätte so reagiert, dann würde ich vorgehen wie folgt:

    Anwalt einschalten, da Defekte Bremsen eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

    Leihfahzeug holen und Spaß haben, denn die Kosten dafür trägt die besagte Werkstatt.

    Der Anwalt stellt eine Frist zur Behebung des Schadens. Je nach dem wie schnell die Werkstatt reagiert, kann ich auch mein Leihmoped genießen.

  • Meiner Meinung nach, sollte er für ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis sorgen und einen Anwalt einschalten.

    Meiner Meinung nach sollte er die Kirche zunächst im Dorf lassen. Konkret heißt das, das Angebot der Werkstatt, sich am Fahrzeug noch einmal alles erklären zu lassen, anzunehmen. Sinnvollerweise bereitet er sich auf diesen Termin vor, um mögliche Plausibilitätslücken zu hinterfragen. Der Vorgang

    ist gelistet. Somit kann er sich auch auf den Vorschlag einlassen, zunächst einmal zu fahren und die Entwicklung abzuwarten, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen. Meiner Erfahrung nach sind leicht schleifende Bremsbeläge nicht ungewöhnlich. Ebensowenig wie Geräusche, die während

    des Bremsens durch die schwimmenden Scheiben verursacht werden. Auch wenn diese nur bei sehr geringen Geschwindigkeiten wahrzunehmen sind.

    Sollten die vermeintlichen Mängel auch nach weiteren gefahrenen 1000 km oder so vorhanden sein, kann er immer noch erneut vorstellig werden oder sich

    fachliche Beurteilung an anderer Stelle einholen.

    Gruß

    Thomas

    *Die Welt ist eine Kurve!*

  • Moin,

    Anwalt einschalten, da Defekte Bremsen eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

    dafür muss erst einmal von einem neutralen Fachmann ein Schaden festgestellt und dokumentiert werden.

    Bevor man sich aus Unkenntnis in die Nesseln setzt, ist eine Überprüfung für kleines Geld bei einem anerkannten Sachverständigen der einzige Weg, eine Schadenbehebung auf dem Rechtsweg einzufordern.

    Natürlich kann man auch mit Kanonen auf Spatzen schießen, wenn der Gang zum Anwalt der erste Schritt sein sollte.

    BlackStar

  • @Schwertweich

    Vor deinem letzten Beitrag hättest du dich besser von einem Anwalt beraten lassen, damit er die Luft aus der dicken Hose lässt. =O

    1. Der Anwalt arbeitet nicht umsonst

    2. Er stellt keinen Sachverhalt fest. Dafür gibt es dann einen Gutachter und Urteile fällen die Gerichte

    3. Das Kostenrisko eines Prozesses sollte gut abgewogen werden

    4. Von defekten Bremsen war bislang nicht die Rede. Es geht um Geräusche, also ein Komfortproblem

    5. Zum Leihfahrzeug (Quelle ADAC):

    Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten (z.B. Materialkosten, Schmierstoffe) und auch die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen. Es besteht aber kein Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen, Nutzungs- oder Verdienstausfall

    Einmal editiert, zuletzt von Kardan06 (7. Februar 2023 um 22:17)

  • Grundsätzlich bin ich auch kein Fan von Rechtsstreitigkeiten. Wenn man mich aber verarscht und auf unverschämte Weise, versucht, mir das Geld aus der Tasche zu ziehen, schieße ich zur Not auch mit Kanonen auf Spatzen.

    Nur meine persönliche Meinung...muss jeder für sich selbst den richtigen Weg finden.

  • Mal ganz pragmatisch:

    Wohnt vielleicht einer aus dem Forum in der Nähe des Fragestellers und kann sich das mal anhören?

    Würde ihm bestimmt weiterhelfen bei der Einschätzung des Problems.

    Gruß

    Peter

  • auf unverschämte Weise, versucht, mir das Geld aus der Tasche zu ziehen

    Moin,

    seitens des Händlers finde ich dafür keine Entsprechung, oder habe ich geschriebene Worte überlesen :denk . Interpretationen zwischen den Zeilen herausgefischt haben dabei wenig Gültigkeit :0plan

    schieße ich zur Not auch mit Kanonen auf Spatzen.

    Das ist nur etwas für Heißbrenner (Heißsporne) :weia

    BlackStar

  • Wenn ich es richtig gelesen habe, hat er bereits eine Rechnung bezahlt und es flatterte ihm eine weitere ins Haus.

    Der Schaden scheint nach seiner Schilderung immer noch nicht behoben.

    Habe ich alles falsch verstanden???

  • Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass eine BMW Werkstatt einen eventuellen Schaden an der Bremsanlage einfach ignoriert und stattdessen dem Kunden sogar schriftlich eine einwandfreie Funktion schriftlich bescheinigt. Sorry, aber so blöd wird doch keine Werkstatt sein

    Gruß

    Rainer

    CLASSICBIKE RAISCH

  • Ich gehe mal schwer davon aus das jene die solche Werkstätte in Schutz nehmen, entweder selbst eine führen oder in einer arbeiten.

    Ist alles nicht mein Problem.

    Ich lös Probleme solcher Art schnell und effektiv.

    Jedenfalls gut zu wissen wo man in Zukunft sein Moped auf keinem Fall hin bringt.

    Überlasse euch Genre weitere Spekulationen.

    Habe meine Meinung zu diesem Fall geäußert und damit ist es für mich jetzt genug.

    Einmal editiert, zuletzt von Schwertweich (7. Februar 2023 um 22:47)

  • Dafür, dass einige weder das schleifende Geräusch, noch die tatsächlichen Aussagen der Werkstatt kennen, lehnen sie sich hier ganz schön weit aus dem Fenster.

    Sorry, wer von " gefetteten Bremsscheiben" schreibt, verkennt evtl auch so manches Geräusch.

    Grüsse vom Bodensee :S

    Einmal editiert, zuletzt von Frostie (8. Februar 2023 um 16:00)

  • Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass eine BMW Werkstatt einen eventuellen Schaden an der Bremsanlage einfach ignoriert und stattdessen dem Kunden sogar schriftlich eine einwandfreie Funktion schriftlich bescheinigt. Sorry, aber so blöd wird doch keine Werkstatt sein

    Gruß

    Rainer

    Irrtum, genau so blöd sind eben viele!

    Sie wiegen sich in Sicherheit und erzählen dem Ahnungslosen Kunden oftmals haarsträubende Storys wie Bremsscheibe fetten und dafür 2 mal eine Rechnung stellen.

    Diese Aktionen gehen nur so lange gut, bis sie an den Richtigen geraten, der Ihnen das Fell über die Ohren zieht. Wenn so eine Werkstatt anschließend Pleite ist, sind sie selbst schuld.

  • Du hast ein gebrauchtes Motorrad gekauft, also gilt die Gewährleistung nur beim Händler wo du gekauft hast.

    Prinzipiell schon. Aber es ist eine Scramber '22, also müsste er noch in der Gewährleistung periode von 2 (oder sogar 3?) Jahren für Neufahrzeuge sein.

  • Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass eine BMW Werkstatt einen eventuellen Schaden an der Bremsanlage einfach ignoriert und stattdessen dem Kunden sogar schriftlich eine einwandfreie Funktion schriftlich bescheinigt. Sorry, aber so blöd wird doch keine Werkstatt sein

    Gruß

    Rainer

    Das sehe ich genauso, ich würde auf das Angebot eingehen und zuhören oder mit der Mail zu einer anderen "BMW" Werkstatt fahren. Das ist kein großer Aufwand bei der Überprüfung. Als Laie sollte er auf Nummer sicher gehen, damit er sich auf dem Mopped wohl fühlt. Das einschalten eines Anwaltes ist in dem Stadium noch nicht angebracht.

  • Ich würde auch als erstes mal den Termin wahrnehmen und mir das alles erklären lassen. Ich würde zu dem Termin einen Zeugen mitnehmen.

    Die Email lässt schon darauf schliessen, dass die Werkstatt bemüht ist, den Kunden zufrieden zu stellen und wie Rainer sagt, würden sie den einwandfreien Zustand der Bremse nicht schriftlich bestätigen, wenn sie sich nicht sicher wären, dass alles OK ist. Mit der Email könnte man sie in Regress nehmen, falls etwas passieren sollte.

    Bei weiteren Zweifeln, würde ich eine andere Werkstatt um eine Zweitmeinung bitten.

    Je nachdem wie die Zweitmeinung ausfällt, kann man weitere Schritte in Angriff nehmen.

    Sollte tatsächlich ein Schaden vorliegen, hat die Werstatt bis zu drei Versuche zur Reparatur und wenn sie es nicht hinbekommen, kann man den Vertrag rückgängig machen (wandeln). Bis dahin ist es aber noch ein langer Weg.

    Anwalt, Ersatzmotorrad, grosse Emotionen usw sind aufreibend, sehr teuer und birgen grosse Risiken, dass man auf den Kosten hängen bleibt.

  • - oh, oh, hier wird´s warm- Tom und Rainer nehmen hier gekonnt und mit qualifizierten Beiträgen den unnützen Wind raus. Danke dafür!

    wir selbst haben einen BMW-lastigen Service. auch hier werden einige fehlerhafte bauliche Gegebenheiten zum Puzzle um den Schaden, die Geräusche oder irgendwelche unnormale Zeichen zu berichtigen. WIR freuen uns bei einer Reklamation MIT dem Freund und Biker gemeinsam das Übel

    zu erkennen und zu beheben-und das machen wir so lange bis es abgestellt ist. Welche Zahlungen oder Gewährleistungen hier getätigt werden, steht auf einem ganz anderem Blatt und kann wie hier bereits von Mitgliedern beschrieben sehr unterschiedlich sein.

    Den Weg zur Lösung kann jeder nur gemeinsam MIT der Werkstatt gehen-die Chance zu einem guten Verhältnis besteht.-Also viel Glück und

    Verhandlungsgeschick Dirk aus Mec-Pom

  • Also kurzer Sachstand von mir.

    Ich bin die R9T bereits bei zwei anderen Händlern Probe gefahren. Bei beiden habe ich das Schleifgeräusch nicht wahrgenommen. Erst bei meiner gekauften Scrambler. Diese konnte ich Wetterbedingt nicht Probe fahren im vergangenen Dezember.

    Ich bin ebenfalls kein Freund von Rechtsstreitigkeiten. Ich nehme das Angebot der Werkstatt an, welche eine BMW Vertragswerkstatt ist, und lasse mir das Problem nochmal genauer erklären.


    Die Rechnung die ich bekomme habe, war eine Zahlungserinnerung, dass die Restzahlung noch ausstehen würde. Konnte zwischenzeitlich geklärt werden.

    Als ich meine Scrambler zum ersten Mal gebracht habe, hat die Werkstatt das von mir bemängelte Geräusch ebenfalls direkt und als zu laut wahrgenommen und daraufhin die „einfetten“ Maßnahme vorgenommen. Als ich sie abholte, war das Geräusch komplett weg. Ich konnte nicht mal ein Abrollgeräusch von den Rädern/Reifen hören.

    Ein Tag später war es wieder da und wurde Tag zu Tag etwas lauter bis es jetzt wieder den gleichen Geräuschpegel hat, als ich sie zur Werkstatt gebracht habe.

    UND

    nur weil es eine BMW Werkstatt ist, heißt es nicht gleich dass der Service und die Qualität stimmt!

    Hier ein paar Punkte/Beispiele:

    Der Verkäufer hat mir das Motorrad noch im Dezember verkaufen wollen und dann bei Vertragsschluss doch noch mitgeteilt dass erst im Januar ausgeliefert wird um seine Bücher besser dastehen zu lassen. Beim Übergabetermin im Januar wurde das Kennzeichen nicht genehmigt weil es zu lang war. Beim Kennzeichen hab ich den Händler sogar frei Hand gegeben, um es anzumelden. Termin wurde wieder verschoben. Beim neuen Termin war der Verkäufer krank. Termin wieder verschoben. Nachdem ich mich nach Gesundheitszustand erkundigen wollte um einen neuen Termin zu vereinbaren, hat mich ein Azubi gebeten am Samstag vorbei zu kommen, da ein anderer Verkäufer da wäre um die Auslieferung abzuwickeln. Ich kam am besagten Samstag an der Verkäufe wusste nichts von der Auslieferung. Der andere Verkäufer wollte die Auslieferung nicht machen und bat mich nächste Woche wieder zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt war ich extrem genervt und verlangte trotzdem noch im höflich Ton die Auslieferung. Nach etwas Wartezeit konnte es abgewickelt. Mir wurde das Motorrad raus gefahren, nur etwas zum Bike erklärt. That’s it. Dan das Problem mit oben besagter Rechnung.

    Ein guter und großer Name steht nicht gleich für guten Service. Es sind immer noch die Menschen die dahinter stehen. Das kann eine kleine Werkstatt oder auch eine namhafte Werkstatt sein.

    Liebe Grüße