Suche kurzen Auspuff mit Zulassung

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  • Das mit der Plastikkarte ist falsch. Nicht jeder Hersteller liefert so eine mit und das wird auch gar nicht verlangt rechtlich. Darüberhinaus befreit eine E-Nummer vom Mitführen jeglicher Papiere. Kann man leicht ergooglen oder in den Rechtsverordnungen nachlesen. Oft sind hinter der E-Nummer noch mehrstellige Zahlen eingeprägt und man kann relativ einfach über google (ja kein Scherz) nachvollziehen an welches Modell der Auspuff gehört, gleiches mit KBA-Nummern. Datenbanken zur Überprüfung von KFZ Anbauteilen und dem dazugehörigen KFZ gibts bei der Polizei in dem Sinne nicht.

  • Falsch, denn die E-Nummer besagt nur daß das Teil eine E-Zulassung hat. Ob es zum Fahrzeug passt verrät nur die zugehörige Bescheinigung.

    Nein. Nochmal, eine E-Nummer befreit vom Mitführen jeglicher Schriftstücke dazu, falls überhaupt existent. Das was du meinst ist die herkömmliche ABE/ KBA Genehmigung z.B. bei Bremshebeln usw. Die ist mitzuführen, um Rückschlüsse darauf ziehen zu können, an welches Fahrzeugmodell es gehört, geprüft und genehmigt wurde. Bei E-Prüfzeichen entfällt sowas. Liefern Auspuffhersteller ein Kärtchen mit, so ist das lediglich ein Service dieser.

    Die meisten Teile mit E-Nummer haben keine extra Papiere und falls doch, ist es einfach nur ein netter Zusatz vom Hersteller.

    Die Teile mit ABE oder einem sonstigen Gutachten haben ein Schriftstück dabei, was mitzuführen ist oder wo drin steht, dass das Anbauteil nach Anbau nochmal extra abgenommen werden muss oder nicht. Auf diesen Teilen, z.B. bei Bremshebeln, steht auch eine KBA-Nummer drauf, anhand derer auch super einfach per google ermittelt werden kann, für welches Fahrzeug es zugelassen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Baylisstic21 (1. Februar 2023 um 10:31)

  • Zitat

    ...(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

    1.des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

    ...

    mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen

    Das bezieht sich, wie auch dort geschrieben, nur auf ABE, Bauartgenehmigungen etc. aber nicht auf Anbauteile mit E-Prüfzeichen. Zwischen ABE und E-Prüfzeichen ist zu unterscheiden.

    Einmal editiert, zuletzt von Baylisstic21 (1. Februar 2023 um 10:41)

  • Das mit der Plastikkarte ist falsch. Nicht jeder Hersteller liefert so eine mit und das wird auch gar nicht verlangt rechtlich. Darüberhinaus befreit eine E-Nummer vom Mitführen jeglicher Papiere. Kann man leicht ergooglen oder in den Rechtsverordnungen nachlesen. Oft sind hinter der E-Nummer noch mehrstellige Zahlen eingeprägt und man kann relativ einfach über google (ja kein Scherz) nachvollziehen an welches Modell der Auspuff gehört, gleiches mit KBA-Nummern. Datenbanken zur Überprüfung von KFZ Anbauteilen und dem dazugehörigen KFZ gibts bei der Polizei in dem Sinne nicht.

    Ich möchte dich kurz daran erinnern worum es im Thema ging.

    Es wurde dazu aufgerufen jedes Teil an sein Moped zu basteln sofern irgendeine E Nummer zu erkennen ist.
    Und weil die Anderen zu doof sind das zu kontrollieren, könne nix passieren.

    Mein TÜV Prüfer kann mir übrigens in Minuten sagen ob Teile an mein Moped dürfen oder nicht.

    Was ich sehr komisch finde...... In meiner Werkstatt wollen alle Kunden für Anbauteile einen Darfschein.

    Und ich hatte noch nie einen Auspuffhersteller der keine Plastekarte mitgeliefert hat.

    Aber das geht natürlich nur wenn es eine Zulassung gibt :ablachen

  • Wir bewegen uns in einer Grauzone....

    Ich hatte auf meiner Duc Termignonis - mit E-Nummer......

    Die Rennleitung sagte die E-Nummer sagt aus das der Auspuff homologiert ist - aber nicht ob für genau dieses Modell.

    Zum Glück war er nicht zu laut. - Sonst............. :ditsch

  • So kann es Unterschiede geben. Ich hatte ein paar Dutzend, die keine Karte mitgeliefert haben, MIT E-Nummer ;) Weil es einfach nach EU-Recht nicht erforderlich ist in dem Fall. Bei einer ABE, die aber ein nationales Dokument ist, ist diese mitzuführen. Ebenfalls bei Sachen mit Teilegutachten und KBA Nummer, wenn nicht sogar eine gesonderte Abnahme dort erforderlich ist.

    Klar du hast Recht, nen Endtopf von einer Aprilia an ne BMW zu frickeln kann faktisch passen von den Anschlüssen etc. aber im Falle des Falles (meistens) auch vor Ort durch die Polizei anhand der nachfolgenden Ziffern nach der E-Nummer, abgeglichen werden für welches Modell der Auspuff ist.

  • Schweiss dir doch für deinen Auspuff mit E-Nummer einfach den Krümmer nach deinen Vorstellungen um oder lass es halt machen. Auf einem Krümmer steht, mMn nix drauf und ist somit vor Ort auch schlecht nachzuvollziehen.

    Gruß von d'r Alb ra

  • So kann es Unterschiede geben. Ich hatte ein paar Dutzend, die keine Karte mitgeliefert haben, MIT E-Nummer ;) Weil es einfach nach EU-Recht nicht erforderlich ist in dem Fall. Bei einer ABE, die aber ein nationales Dokument ist, ist diese mitzuführen. Ebenfalls bei Sachen mit Teilegutachten und KBA Nummer, wenn nicht sogar eine gesonderte Abnahme dort erforderlich ist.

    Klar du hast Recht, nen Endtopf von einer Aprilia an ne BMW zu frickeln kann faktisch passen von den Anschlüssen etc. aber im Falle des Falles (meistens) auch vor Ort durch die Polizei anhand der nachfolgenden Ziffern nach der E-Nummer, abgeglichen werden für welches Modell der Auspuff ist.

    Du drehst dich im Kreis.

    Es geht nicht darum ob die Erlaubnis mitzuführen ist oder nicht.

    Es geht darum das es keine Erlaubnis gibt.

    Das du die nicht mitführen kannst ist klar.

    Aber wir sind alle alt genug, um das selbst zu entscheiden.


    :bier